Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Journal
- Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Volume
- 1 (1929)
- Issue
- 4 (Juli-August 1929)
- Date
- 1929-07-01
- Page
- Seite 191 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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rechnen müssen. Den Kampf gegen die Prostitution aufnehmen, müßte heißen, den Kampf gegen gegenwärtige wirtschaftliche und gesellschaftliche Gestaltungen auf der ganzen internationalen Linie aufnehmen. Gegen Prostitution und „Mädchenhandel" als isolierte Teilerscheinungen kämpfen, heißt aber, äußerliche Manifestationen und nicht Ursachen, heißt Folgeerscheinungen und nicht die Wurzel bekämpfen. Trotz der Vergeblichkeit der Bemühungen müßte man sich dennoch diesem Kampfe zur Verfügung stellen, sofern Zwangs- oder Täuschungsmittel angewandt werden, die die Freiwilligkeit und das bewußte Wollen der Frauen ausschließen, und sofern es sich um Jugendliche18) handelt, bei denen anzunehmen ist, daß sie sich der Tragweite ihrer Handlungen, selbst wenn sie um ihren Zweck wüßten, nicht bewußt sind. Da aber eine jahrzehntelange Erfahrung beweist, daß diese letzteren Momente nur äußerst selten oder überhaupt nicht existent sind, erscheint die Notwendigkeit und sinnvolle Möglichkeit eines Kampfes gegen den „Mädchenhandel" nicht gegeben. Deutschland Deutschland spielt im Zusammenhang mit den Fragen des „Mädchenhandels" kaum eine Rolle. Es ist weder Exportnoch Importland von Prostituierten in irgendwie nennenswertem Umfange. Eine starke polizeiliche Kontrolle macht beides so gut wie unmöglich. Ausländische Prostituierte unterliegen in Deutschland der Reichsverweisung, eine Maßnahme, die zu treffen nicht oft erforderlich ist. Auch der Transitverkehr ist infolge der starken Hafen- und Grenzkontrolle kaum bemerkbar. Die jüdische Frage Es kann nicht geleugnet werden, daß das Judentum am „Mädchenhandel", gesehen als internationale Stellenvermittlung der internationalen Prostitution, aktiv und passiv beteiligt ist. Kein Volk nimmt hierin eine Sonderstellung ein, und es wäre verwunderlich, wenn das Judentum einen Ausnahmefaktor darstellen würde. Es ist im Gegenteil bei der außerordentlichen wirtschaftlichen Notlage der jüdischen Massensiedlungen im Osten und der daraus resultierenden Wanderung und Wandernot erstaunlich, daß das moralische Niveau der jüdischen Massen und ihrer Wanderer nicht erschütterter ist, als es tati«) Der in Aussicht genommene § 308 des Strafgesetzentwurfes wird im übrigen dem etwa notwendigen Schutz minderjähriger Frauen weitestgehend Rechnung tragen. 191