Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-07-01 · 4 (Juli-August 1929) · p. Seite 188

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
4 (Juli-August 1929)
Date
1929-07-01
Page
Seite 188 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/4794429-4929550-8238434--205-4794629
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

sehen Zuhälter und Prostituierten. Es wird die Äußerung einer Prostituierten zitiert: „Du willst mein Geld nicht mehr, du liebst mich also nicht mehr!" In der gesamten kriminalistischen Literatur ist kaum ein Fall bekannt, der erweisen würde, daß der so oft geschilderte kriminalistische Tatbestand des Mädchenhandels der Wirklichkeit und nicht dem phantasiereichen Hirn entspringt. So lange nicht Momente erweislich sind, die auf arglistige Täuschung oder Betrug hindeuten, so lange gibt es keine Möglichkeit, Zwangsmaßnahmen gegen davon betroffene Frauen oder helfende Personen zu treffen. Vielfache Berichte aber erweisen, daß Zwang oder Betrug gar nicht notwendig sind. Es sei auf den Bericht des Münchener Polizeidirektors Dillinger verwiesen. „Das Angebot von Mädchen, die sich aus Not oder Leichtsinn zur Prostitution hergeben, ist leider ohnehin schon größer als die Nachfrage12). Trug oder Gewalt sind demnach gar nicht nötig. Weiterhin sind auch die Mittel, mit denen man die sogenannten Mädchenhändler arbeiten läßt, gar nicht anwendbar, weil ja doch in allen zivilisierten Staaten und besonders hierzulande die Polizei zum mindesten nicht duldet, daß ein Mädchen zu unzüchtigen Zwecken vergewaltigt und gefangen gehalten wird, und nicht zum geringen Teil auch deshalb, weil man aus hier nicht näher zu erörternden Gründen Mädchen, die auf ihre Ehre sehen, zu den Zwecken des Mädchenhandels gar nicht brauchen könnte. Wohl haben in einzelnen Fällen Mädchen, die einige Zeit spurlos verschwunden waren, ihr Ausbleiben damit begründet, daß sie durch Gewalt oder List das Opfer eines Mädchenhändlers geworden seien. Dann stellte sich aber heraus, daß sie allein oder meist mit einem Liebhaber eine Vergnügungsreise gemacht hatten. Auch ist es vorgekommen, daß an der Grenze angehaltene Mädchen, die tatsächlich in eine überseeische Lasterhöhle reisen wollten, bei Anhaltung sich als Opfer eines Mädchenhändlers bezeichneten, freudig unterstützt und in Obsorge genommen und heimspediert wurden, um bald darauf in Begleitung einer ebenfalls prostitutionswilligen Freundin die gleiche Reise wieder anzutreten"13). Alle diese Tatsachen werden von uns nicht erwähnt, um den Tatbestand zu verteidigen oder gar um die tiefen Schattenseiten zu mildern. Man darf jedoch all diese Momente, will 12) „Eine Anwerbung kommt dann nicht in Frage, wenn das Mädchen schon vorher zur Unzucht entschlossen war." Bohne a. a. 0. S. 1. 13) Zitiert bei Heindl a. a. 0. S. 309/10. 188

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.