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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-07-01 · 4 (Juli-August 1929) · p. Seite 186

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
4 (Juli-August 1929)
Date
1929-07-01
Page
Seite 186 (sequence 8)
Language
German
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über den internationalen Mädchenhandel zumeist übertrieben. Die Ausweisungslisten der einzelnen Staaten, die einen gewissen Rückschluß zulassen, weisen folgende Zahlen auf: Es wurden Prostituierte ausgewiesen bzw. an der Einreise gehindert: mA. ugA 349 Mexiko 138 England 78 Frankreich 32 Irland 16 Sehottland 17. 1923 wurden in der Schweiz 198 Personen ausgewiesen, darunter 97 Deutsche. Wir haben es hier sozusagen mit einer „freiwilligen" internationalen Prostitution zu tun, die sich im wesentlichen nach wirtschaftlichen Gegebenheiten, nach Angebot und Nachfrage richtet. Verschleppung und Zwang, die eigentlichen Kennzeichen eines Komplexes, die den Begriff des „Mädchenhandels" rechtfertigen würden, sind seltene, kaum jemals konstatierte Ausnahmefälle. „Nur in seltenen Ausnahmefällen wird einmal ein unbescholtenes Mädchen unter Anwendung von List in überseeische Freudenhäuser verschleppt. Selbstverständlich kommt es hin und wieder vor, daß sich Leichtgläubige über den Ozean locken lassen, weil ihnen drüben ein märchenhaft bezahlter Gouvernantenposten oder eine Heirat mit einem Plantagennabob in Aussicht gestellt wird. Aber die nachgewiesenen Fälle sind verschwindend selten"1). Daß eine Prostitution in internationalem Ausmaße vorhanden ist, läßt sich nicht bestreiten. Das geht auch aus der Völkerbundsenquete hervor8). Der Mädchenhandel (will man dies Wort einen Augenblick benutzen) ist in dieser Form gesehen eine Art internationale Stellenvermittlung von Prostituierten. Prostitution9) ist eine 7) Robert Heindl, Der Berufsverbrecher, Ein Beitrag zur Strafrechtsreform, Berlin 1926, Pan-Verlag Rolf Heise, S. 305. 8) So klagt der Besitzer eines Pariser öffentlichen Hauses dem Agenten der Enquete, daß seine Insassen so stark nach Argentinien drängten, „als ob das Geld dort auf der Straße läge". Innerhalb kurzer Zeit sind aus seinem Hause 15 Mädchen nach Argentinien gegangen. Ihre Einnahmen sind ausgezeichnet, so daß keine zurückkehrte. 9) „Der Staat kann, wie eine jahrhundertlange Erfahrung beweist, die weibliche Prostitution nicht ausrotten." (Begründung zum Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches, Berlin 1927, S. 151). Vgl. Robert Michel, Sittlichkeit in Ziffern. Kritik der Moralstatistik, S. 135 ff. 186

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