Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Journal
- Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Volume
- 1 (1929)
- Issue
- 4 (Juli-August 1929)
- Date
- 1929-07-01
- Page
- Seite 185 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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und nachzuweisen. Ein anderer Sachkenner, Prof. Dr. S. Bohne, gab kürzlich zusammenlassend seiner Meinung dahingehend Ausdruck, daß die Nachrichten über die neuzeitliche Entwicklung des Mädchenhandels mehr oder minder Phantasieproduktc, propagandistisch gefärbt und darum wenig zuverlässig seien'). Angesichts dieser Einstellungen und Urteile, die in ihrer Gegensätzlichkeit die begriffliche Ungeklärtheit widerspiegeln, muß gefragt werden, was sich eigentlich nachweisbar und tatsächlich in bezug auf das Problem des Mädchenhandels einwandfrei konstatieren läßt. Es wird sich ergeben, daß es den Mädchenhandel, gegen den die offiziellen privaten Wohlfahrtsorganisationen kämpfen, nicht gibt. Als Beweis sei die deutsche Kriminalistik der letzten zwanzig Jahre angeführt: Es wurden wegen Mädchenhandels bestraft: 1907 1 Person 1908 2 Personen 1909 4 Personen (in drei Fällen) 1910 5 Personen (in zwei Fällen) 1911/12 kein Fall 1913 2 Personen (in einem Fall). Die folgenden Jahre brachten wieder keine Verurteilungen. Wie unbedeutend und unwichtig diese Zahlen sind, ergibt sich aus einem Vergleich mit der Zahl der Straffälligen überhaupt, die in Deutschland jährlich etwa Vb Million beträgt6). Das Berliner Verbrecheralbum, das von der Zentralpolizeistcllc geführt wird, hat 1912/13 nur 29 Bilder von angeblichen (!) Mädchenhändlern aufgewiesen. Es enthielt zur gleichen Zeit 2270 Bilder von Taschendieben und 7213 Bilder von Einbrechern usw. Kriminalistisch gesehen stellt also der Mädchenhandel, soweit die deutsche Kriminalstatistik ein Urteil erlaubt, ein Delikt dar, das völlig unerheblich ist. Eine gänzlich andersgestaltige Seite der Frage ist allerdings der Bedarf der internationalen Bordellwirtschaft. Die Nachfrage nach ausländischen Prostituierten stammt vorwiegend aus Südamerika, Südafrika und den Levanteländern. Herkunftsländer sind Rumänien, Polen, überhaupt der Osten, auch Frankreich, England und in gewissem Maße Deutschland. Die wirklichen Ziffern, um die es sich hierbei handelt, werden in den Berichten ■>) Prof. Dr. S. Bohne, Artikel „Mädchenhandel", Handwörterbuch der Rechtswissenschaft, Bd. IV, Berlin und Leipzig 1927. c) Im Jahre 1923 wurden wegen Verbrechen und Vergehen gegen Reichsgesetze insgesamt 823 902, im Jahre 1924 insgesamt 696 668 Personen verurteilt. 185