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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-07-01 · 4 (Juli-August 1929) · p. Seite 184

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
4 (Juli-August 1929)
Date
1929-07-01
Page
Seite 184 (sequence 6)
Language
German
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des Zweckes und durch Fortschaffen aus der Heimat. Das Verbrechen kann im Inlande bestraft werden, auch wenn es außerhalb des Deutschen Reichs von einem Inländer oder Ausländer begangen worden ist (§ 6, Nr. 5). Wir verfügen also über eine große Auswahl von Definitionsmöglichkeiten des Mädchenhandels, die den Tatbestand sehr verschieden umfassen und definieren, die z. T. nur peripher miteinander zu tun haben und kaum in Einklang zu bringen sind. Das Auswanderungsgesetz bietet die schmälste Basis der Definition (Zuführung zur gewerbsmäßigen Prostitution nach dem Ausland), die Pappritzsche Formulierung die weiteste (Kuppelei). Die übrigen Begriffsbestimmungen liegen dazwischen. Welche Begriffsbestimmung nun den Gegebenheiten und Notwendigkeiten des Problems entspricht, ist nicht rein begrifflich aus dem Begriff selbst feststellbar, sondern kann sich nur als Ergebnis der Untersuchung des Tatsächlichen herauskristallisieren. Wesen, Umfang und Ursache Noch vor wenigen Jahren, zuweilen aber auch noch in der Gegenwart, hat man unabhängig von den tatsächlichen Gegebenheiten und dem Umfange der wirklichen Erfahrung um das Problem des Mädchenhandels herum grandiose Romane gesponnen, die in ihrer Konstruktion geeignet waren, auch dem kaltblütigsten Menschen den Schlaf zu rauben. Man schilderte eine riesenhafte Mädchenhändlerorganisation, die sich über die ganze Welt verbreitete und die jede nur irgendmögliche Gelegenheit wahrnahm und sich jeglichen Mittels bediente, um tugendhafte Mädchen dem gesicherten Schutz der menschlichen Gesellschaft zu entziehen, vor Betrug, Zwang, Gewalt, Raub und Mord nicht zurückschreckte. Es war der Bürgerschreck der letzten Jahrzehnte. Alarmierende Nachrichten über angeblichen Mädchenraub, über die Anwendung von verbrecherischen Zwangsmaßnahmen, über den Aufwand ungeheurer Geldmittel gingen in sensationeller Aufmachung durch die Presse. Durch sachkundige Kritik, durch die genaue, kriminalpolizeiliche Untersuchung vieler namhaft gemachter Einzelfälle ist man heute ein wenig skeptischer geworden und steht diesen Fragen ein wenig ruhiger und sachkundiger gegenüber. Selbst der Völkerbundsbericht, dem man ein Vertuschen des Tatbestandes wohl kaum zum Vorwurf machen kann, mußte als Ergebnis seiner Untersuchungen feststellen, daß es ihm nicht gelungen ist, eine internationale Organisation für den Mädchenhandel zu ermitteln 184

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