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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-05-01 · 3 (Mai-Juni 1929) · p. Seite 168

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
3 (Mai-Juni 1929)
Date
1929-05-01
Page
Seite 168 (sequence 46)
Language
German
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einer der Grundgedanken des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (vgl. insbesondere § 6 RJWG.). Bereits in meinem Runderlaß vom 22. Dezember 1925 — III F 2388 —, betreffend Durchführung des Reichsgesetzes für Jugendwohlfahrt, habe ich auf die Notwendigkeit einer stärkeren Heranziehung der Kräfte und Einrichtungen der freien Liebestätigkeit zur Durchführung der Aufgaben der Jugendwohlfahrt hingewiesen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß die freie Jugendwohlfahrtspflege über geeignete Kräfte und Einrichtungen verfügt. Die Statistik zeigt für gewisse Bezirke des Staates und auf gewissen Gebieten der jugendamtlichen Arbeit ein erfreuliches Bild des Zusammenwirkens dieser beiden Träger der Jugendwohlfahrtspflege. Sie ergibt aber auch, daß die Zusammenarbeit vielfach noch nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist (vgl. Abschnitt IX, S. 13 und Tab. 8, S. XXI bis XXIV der Sonderbeilagc). Hier werden Jugendämter und freie Jugendwohlfahrtspflege eine bessere Zusammenarbeit herbeiführen müssen". — Unter Bezugnahme auf das Rundschreiben, das wir den überörtlichen und örtlichen Stellen der jüdischen Wohlfahrtspflege unter dem 22. November 1928 übersandt haben, möchten wir im Anschluß an vorstehenden Ministerialerlaß nochmals auf die außerordentliche Bedeutung der Vertretung der jüdischen J u g e n d w o Ii 1 l'alirtin den Jugendämtern hinweisen. Wir empfehlen dringend, sich überall dort, wo es noch nicht geschehen ist, wegen dieser Vertretung mit den übrigen Organisationen der freien Wohlfahrtspflege zwecks gemeinsamen Vorgehens, das von größtem Wert sein wird, in Verbindung zu setzen. Die Vertretung der jüdischen Jugendwohlfahrtspflege im Jugendamt wird in allen Landesjugendämtern und in allen örtlichen Jugendämtern größerer und mittlerer Gemeinden erreicht werden können, in großen Gemeinden möglicherweise auch eine besondere Vertretung der jüdischen Jugendbewegung. In diesen Gemeinden wird nach landesgesetzlicher Regelung fast überall auch ein Rabbiner als Vertreter der jüdischen Religionsgemeinschaft Mitglied des Jugendamtes kraft Gesetzes sein. (Vgl. im einzelnen unser oben erwähntes Rundschreiben). Es empfiehlt sich in allen diesen Fällen, rechtzeitig enge Arbeitsverbindung zwischen der jüdischen Jugendwohlfahrtspflege und dem Rabbiner herzustellen; dasselbe gilt auch für diejenigen Gemeinden, in denen an Stelle des Rabbiners der Lehrer Mitglied des Jugendamtes ist. Soweit, insbesondere in kleineren Gemeinden, eine Vertretung der jüdischen Jugendwohlfahrtspflege als solcher nicht erreicht werden kann, empfiehlt sich die vorerwähnte Arbeitsverbindung mit dem im Jugendamt vertretenen Rabbiner oder Lehrer in ganz besonderem Maße. Bücher und Zeitschriften Besprechungen Gerhard Holdheim, Palästina, Idee, Probleme, Tatsachen. C. A. Schwetschke u. Sohn, Berlin 1929. Gerhard Holdheim, der Verfasser des Zionistischen Handbuches, legt ein Buch vor, das „in die Gedankenwelt des Zionismus einführen" will, „um alsdann über die Wirklichkeit Palästinas, insbesondere den Stand des jüdischen Aufbauwerkes zu berichten". Das Buch gibt sich als Werk eines Zionisten, d. h. es steht dem Aufbau Palästinas mit innerer 168

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