Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Journal
- Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Volume
- 1 (1929)
- Issue
- 3 (Mai-Juni 1929)
- Date
- 1929-05-01
- Page
- Seite 164 (sequence 42)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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ärztlicher Aufsicht, wogegen in sieben Anstalten die Kassen- und Fürsorgeärzte nach Bedarf und in freier Wahl von den Heiminsassen in Anspruch genommen werden. Von den 24 unter ärztlicher Aufsicht stehenden Anstalten wird in zehn Fällen die Behandlung seitens der Aerzte ehrenamtlich geleistet, während in 14 Fällen die Anstalten Bezahlung an die Aerzte leisten, und zwar im allgemeinen zu mäßigen Pauschalsätzen. Wir haben fernerhin festzustellen versucht, ob und welche Stellen den einzelnen Anstalten die Arztkosten erstatten und in welcher Höhe. Aus den Antworten ist zu entnehmen, daß in neun Fällen die städtischen Wohlfahrtsämter die Arztkosten nach ihren Sätzen erstatten, jedoch mit Einschränkungen, wie z. B. für die durch die städtischen Wohlfahrtsämter eingewiesenen Pfleglinge oder nur für Rentenempfänger usw. II. Waisen - und Erziehungsanstalten. Von 31 Anstalten, die unseren Fragebogen beantwortet haben, stehen 17 unter regelmäßiger ärztlicher Aufsieht, während in 14 Anstalten der Arzt nur in Krankheitsfällen in Anspruch genommen wird. Die Bedingungen für die in der Anstalt tätigen Aerzte sind folgende: a) für die unter regelmäßiger ärztlicher Aufsicht stehenden Anstalten: in 2 Fällen 150 KM. jährlich bei fast täglicher Visitc, in 1 Fall 2000 RM. jährlich bei 3 mal wöchcntl. Visite (Säuglinge und Kleinkinder), in 1 Fall 000 RM. jährlich bei 2 mal wöchentl. Visite, in 3 Fällen ehrenamtlich bei 1 mal wöchentl. Visitc, in 1 Fall ehrenamtlich bei 2 mal monatl. Visite, in 1 Fall ehrenamtlich bei 1 mal monatl. Visitc, in 1 Fall 200 RM. jährlich bei 4 mal jährl. Visite, in 1 Fall Mindesttaxe bei 2 mal jährl. Visite, in 1 Fall 150 RM. jährlich bei 2 mal jährl. Visite, in 1 Fall 100 RM. bei 1 mal jährl. Visitc, in 1 Fall pro Besuch in nicht angegebenen Abständen, in 3 Fällen ehrenamtlich in nicht angegebenen Abständen. b) für die nur in Krankheitsfällen in Anspruch genommenen Aerzte: in 4 Fällen ehrenamtlich, in 4 Fällen geringe Bezahlung, in 1 Fall 200 RM. jährlich, in 1 Fall 500 RM. jährlich, in 1 Fall 100 150 RM. jährlich, in 1 Fall 100 RM. jährlich, in 1 Fall Mindestsatz der Kasse, in 1 Fall pro Besuch. Ueber die Erstattung der Arztkosten durch Behörden oder einweisende Stellen an die Anstalt gibt folgende Zusammenstellung Auskunft: in 16 Fällen findet keinerlei Erstattung der Kosten statt, in 8 Fällen werden Krankenhauskosten erstattet, in 1 Fall werden sämtliche ärztlichen Auslugen für Fürsorgezöglinge erstattet, in 1 Fall für durch Stadt eingewiesene Kinder, in 1 Fall Röntgenaufnahmen, Medikamente, Brillen, in 1 lall zahlen Pfleglinge selbst, in 3 Fällen nicht angegeben. III. Müdchcnheimc. Von 13 Mädchenheimen (Heime für schulentlassene, berufstätige und in der Ausbildung stehende Mädchen) stehen nur zwei unter regelmäßiger ärztlicher Aufsicht, während in elf Anstalten der Arzt nur in Krankheitsfällen in Anspruch genommen wird. In den zwei Anstalten, die unter regelmäßiger ärztlicher Aufsicht stehen, erfolgt Bezahlung der Aerzte durch die Anstalt. Im übrigen sind fast alle Pfleglinge in der Krankcnkasse und nehmen infolgedessen Kassenärzte in Anspruch. IV. E r h o 1 u n g s Ire i m c. Von 16 Kindererholungsheimen stehen elf unter regelmäßiger ärztlicher Aufsicht. In fünf Fällen wird der Arzt nur in Krankheitsfällen gerufen. Von den sechs Anstalten für Erwachsene, die unseren Fragebogen beantworteten, stehen zwei unter regelmäßiger ärztlicher Aufsicht. In 164