Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Journal
- Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Volume
- 1 (1929)
- Issue
- 3 (Mai-Juni 1929)
- Date
- 1929-05-01
- Page
- Seite 150 (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
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allgemein anerkannt. Der Musikunterricht muß deshalb in allen Schultypen weiter gefaßt werden, damit nicht nur die gesangliche Ausbildung, sondern ebenso die Musikalität und das Verständnis für Musik systematisch entwickelt werden können." „Die Musik wird im Lehrplan der Schulen meist stiefmütterlich behandelt und als „technisches Fach" angesehen. Sie steht außerhalb des eigentlichen allgemeinen Erziehungsplanes und dient mehr zur Unterbrechung des wissenschaftlichen Unterrichts oder zur Ergänzung der Schulfeiern als zur Bereicherung der Gesamterziehung..... Nicht nur die engeren Fachlehrer, auch viele andere Pädagogen betonen immer wieder, daß eine Erneuerung der musikalischen Erziehung nur durch Erweckung schöpferischer Kräfte erfolgen kann." „Der Musiklehrcr erarbeitete (bisher) das gestellte Lehrziel, ohne den Gesamtstoff der Klasse zu berücksichtigen, ohne die Musikstunde in Zusammenhang mit dem allgemeinen Unterrichtsgebiet zu bringen... Die stärkende und belebende Macht der Musik muß den Musikunterricht durchdringen und die Stellung des Fachs im Gesamtplan der Schule bestimmen." Ein Kommentar zu folgenden Betrachtungen erübrigt sich. „Musik kann auf das Gefühlsleben, auf Phantasie und Ausdruckswillen, auf die neu erwachende Religiosität, auf inneres Erleben und Empfinden tief einwirken. Die Ausnutzung dieser Kraft des musikalischen Erlebens zu voller Geltung zu bringen, muß ein wichtiger Gesichtspunkt bei jeder Neuordnung des Schulwesens werden." „Im Religionsunterricht ergibt sich die natürliche Beziehung zur Musikübung durch Liturgie, Kirchenlied und Kantate. Der Stoff wird vom Musiklehrcr an den hierfür in Betracht kommenden Anstalten musikalisch und geschichtlich vertieft werden müssen, denn die Musik schafft die engere Verbindung zwischen religiösem Empfinden und liturgischen Formen des Gottesdienstes." Aehnliclie Gesichtspunkte, wie sie zu einer Neuordnung des Schulmusikunterrichtswesens führten, waren für die ministeriellen Erlasse, den Privatmusikunterricht betreffend, maßgebend2). In endgültiger Fassung erschien im Mai 1925 2) „Privatunterricht in der Musik", amtliche Bestimmungen, 150