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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-05-01 · 3 (Mai-Juni 1929) · p. Seite 140

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
3 (Mai-Juni 1929)
Date
1929-05-01
Page
Seite 140 (sequence 18)
Language
German
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Jugendlichen vorausgesetzt werden; sie ergibt sich vielmehr erst aus einer allgemeinen freiheitlichen Gesamthaltung. Beispielgebend ist hier das Westendheim des Erziehungs- Vereins E. V., Frankfurt a. M., mit folgender Einrichtung: das ganze Heim ist gegliedert in eine Gruppe mit weitgehender Selbstverwaltung und eine Gruppe mit geringerer Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltungsgruppe sieht u. a. für den einzelnen die selbständige Verwaltung der Kleider, Wäsche usw. vor. Bei der Verteilung von neuen Kleidungsstücken ist die Art und Weise, wie der einzelne seine Kleidung behandelt, zu berücksichtigen. Ein wesentlicher Bestandteil der Selbstverwaltung ist die Aufrechterhaltung der Disziplin durch ein eigenes Gericht der Zöglinge. Die schwerste Strafe ist die Rückversetzung in die Abteilung mit geringerer Selbstverwaltung. Der Erweckung der Initiative der Jugendlichen dienen auch Sport-, Literatur-, Schach- und Theatervereine innerhalb der Anstalt. d) Strafen. Die Prügelstrafe ist in jedem Falle abzulehnen. Als Strafen kommen in Frage: Entziehung besonderer Vergünstigungen, Kürzung des Taschengeldes, Kürzung des Ausganges und Urlaubs, Verkürzung der Freizeit durch Mehrarbeit für die Gemeinschaft, als äußerstes: Isolierung (als Beruhigungs- und Besinnungsmittel). e) Sexuelle Frage. Das schwierigste und am wenigsten gelöste Problem der Anstaltserziehung ist die sexuelle Frage. Die Abgeschlossenheit von Menschen des anderen Geschlechts ruft in jungen Menschen eine besonders starke erotische Spannung und Verkrampfung hervor. Körperliche Arbeit und sportliche Betätigung können diese Spannung verringern, aber nicht lösen. Es müssen daher Formen gefunden werden, die ermöglichen, daß die Jugendlichen mit Menschen anderen Geschlechts in pädagogisch einwandfreier Form zusammenkommen. Guten Gruppen von reiferen Jungen und Mädchen aus der Jugendbewegung muß daher der Besuch des Heimes zu gemeinsamen Heimabenden (Musik, Theateraufführungen usw.) ermöglicht werden. Der Erzieher muß lebendig genug sein, um die Spannungen nachfühlen und dies auch ausdrücken zu können. Krankhafte homosexuelle Aeußerungen sind zu beobachten und heilpädagogisch zu behandeln. f) Religiöse Erziehung. Jeder äußere oder innere Zwang zur Teilnahme an religiösen Veranstaltungen ist abzulehnen. Die Veranstaltung regelmäßiger Gottesdienste bzw. die Möglichkeit der Teilnahme an solchen, die Führung des Heimes in religiöser Form, insbesondere die rituelle Wirtschaftsführung, sind selbstverständliche Voraussetzungen. Auf die pädagogische Bedeutung dieser Dinge, vor allem der rituellen Wirtschaftsführung für die Mädchen, sei nur kurz besonders hingewiesen. Die Möglichkeit des religiösen Gesprächs, die Frage nach dem Sinn des eigenen Schicksals, muß offengehalten werden. Im übrigen ist für die jüdische Anstalt vor allem die Lebendigmachung des jüdischen Festes, der Lehre und der Geschichte zu fordern. g) Feste aus individuellem Anlaß (Geburtstage, Beendigung der Lehrzeit, Abgang von Zöglingen, Besuch früherer Zöglinge) sind zu feiern. 140

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