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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-05-01 · 3 (Mai-Juni 1929) · p. Seite 138

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
3 (Mai-Juni 1929)
Date
1929-05-01
Page
Seite 138 (sequence 16)
Language
German
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Praxis der Gerichte besteht, sei in diesem Zusammenhang kurz hingewiesen. II. Die Einrichtung der Anstalten. a) Größe der Schlafsäle. Die Ansichten darüber, welche Größe für die Schlafsäle die wünschenswerteste ist, sind verschieden. In der Praxis findet sich neben dem System der Einzelzimmer und dem der großen gemeinsamen Schlafsäle auch ein gemischtes System, bei dem beide Formen kombiniert sind. Dieses System verdient den Vorzug, und zwar in der Art, daß prinzipiell Einzelzimmer vorzusehen sind, dem Wunsche und der Notwendigkeit nach größeren gemeinsamen Schlafsälen daneben Rechnung zu tragen ist. Hierbei wird keineswegs verkannt, daß die großen Schlafsäle sowohl die Kontrolle erleichtern, als auch zu einer gegenseitigen Erziehung der Jugendlichen beitragen; andererseits ist die Gefahr einer schlechten Beeinflussung in den Schlafsälen größer. Hiermit hängt die Frage der Ueberwachung der Jugendlichen in den Schlafräumen zusammen. Unabhängig davon, wie man sich zur Frage der Größe der Schlafräume stellt, ist jede Ueberwachung durch Generalriegel, elektrische Klingelanlage usw. abzulehnen. Einzelzimmer und Schlafräume sollen nachts grundsätzlich nicht abgeschlossen werden. Die hieraus entstehende Gefahr, daß Zöglinge sich nachts besuchen und hieraus ernsthafte Störungen entstehen können, wird nicht verkannt. Der einzige Schutz hiergegen ist eine genaue Kenntnis des einzelnen Jugendlichen, unauffällige, gelegentliche Ueberwachung nachts und Offenheit der Aussprache über sexuelle Fragen. Hierbei sind die Erkenntnisse der Medizin für die richtige Beurteilung und die pädagogische Bewertung dieser Vorgänge unerläßlich. b) Hygiene und Körperpflege. Auf diesem Gebiet ist die Ausgestaltung der neueren Heime in der Regel durchaus ausreichend. Die hier zu stellenden Forderungen sind Gemeingut aller beteiligten Kreise und brauchen deshalb nicht besonders hervorgehoben zu werden. Unerläßlich erscheint die Rücksichtnahme auf die Schonungsbedürftigkeit der Mädchen zurzeit der Menstruation. Auf die rechtzeitige Beachtung der Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten ist besonderer Wert zu legen. c) Einrichtung der Räume. Der Charakter aller Räume des Heimes muß durch Anstrich der Wände, Bilder, Blumenschmuck, Vorhänge usw. froh und jugendgemäß sein. Wenn auch der Sinn der Jugendlichen häufig für derartiges unempfänglich erscheint, so liegt in der Entwicklung von Fähigkeiten auf diesem Gebiet ein wichtiger pädagogischer Wert. Die Schlafräume müssen hell und sonnig sein und geeignete Beleuchtung haben. Die Jugendlichen sind an der Ausgestaltung aller Räume weitgehend' zu beteiligen. III. Die pädagogische Atmosphäre des Hauses. Die F. E. ist ihrer Absicht nach keine Freiheitsentziehung. Die Freiheit des Zöglings darf daher nur dann und insoweit eingeschränkt werden, als dies durch den Erziehungszweck geboten ist. Diesen Erziehungszweck wird man als ein „Hinführen zur 138

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