Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Journal
- Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Volume
- 1 (1929)
- Issue
- 3 (Mai-Juni 1929)
- Date
- 1929-05-01
- Page
- Seite 130 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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K. wurde fünf Wochen nach der Verhaftung aufgehoben wegen Gefahr des Selbstmordes. Die Soziale Gerichtshilfe erhielt die Akten mit folgendem Sehreiben: „Die Angeschuldigte wird bei ihrer geistigen und moralischen Schwäche eines festen Haltes bedürfen, der ihr vielleicht durch die Gerichtshilfe gewährt werden kann. Insbesondere erscheint eine ärztliche Behandlung und Beobachtung geboten, die der Angeschuldigten manche Zustände erleichtern kann, da bei ihr das überstarke Triebleben als die Ursache ihrer Tat vor allem nach Möglichkeit beeinflußt werden muß." (Fall 2.) Bei Frau Anna M., geb. am 14. November 1900 in Wilna, sollen auf Veranlassung des Gerichts Ermittlungen zur Frage der Strafaussetzung angestellt werden. Sie ist dreimal vorbestraft wegen Diebstahls. Bei der Straftat, für die jetzt die Strafaussetzung geprüft werden soll, handelt es sich um sechs Betrugsfälle und einen Fall versuchten Betruges. Das Urteil lautete auf zwei Monate Gefängnis. Die Frau führte in ihrem Gesuch um Strafaussetzung an, daß sie vor drei Monaten entbunden habe, das Kind stille. Das Gericht übersandte den Vorgang mit folgendem Bemerken: „Die Angeklagte M. ist vielfach bestraft und zeigt verbrecherische Neigungen. Da bei diesen Straftaten aber die Trunksucht eine entscheidende Rolle spielt, so würde das Gericht dennoch der Angeklagten eine Bewährungsfrist zubilligen, wenn Schutzaufsicht eintritt. Wir bitten, die persönlichen Verhältnisse, in denen sich die Angeklagte befindet, zu erkunden, zu der Frage der Bewährungsfrist Stellung nehmen zu wollen lind uns mitzuteilen, ob dort Schutzaufsicht über die Angeklagte übernommen werden kann und die Verurteilte sich unter Schutzaufsicht stellen will." Die Ermittlungen hatten folgendes Ergebnis: Frau M. hat ihren Mann als Soldaten in Rußland kennengelernt. Nach der Heirat ist sie mit sechzehn Jahren von Hause ausgerückt. Ihr Vater war Beamter bei der Feuerwehr, ist verstorben, die Mutter lebt noch. Frau M. schildert diese als sehr fromm und streng. Die Mutter, ebenso wie ihre Schwester, die in Warschau vorheiratet ist, leben in gutbürgerlichen Verhältnissen. (Eine Nachprüfung dieser Angaben konnte nicht erfolgen.) Die Eheleute sind 1919 nach Berlin gekommen. Der Mann hatte nur vorübergehend Arbeit. Von 1925 an ist es auffallend mit ihnen heruntergegangen. Der Mann habe zu trinken angefangen; um es ihm abzugewöhnen, habe sie ihn in die Kneipe begleitet und es sich selbst angewöhnt, trotzdem sie früher selbst eine Abneigung gegen den Alkohol gehabt haben wül. Sie ist selbst über ihren Zustand unglücklich, steht mit ihren Angehörigen in keinerlei Verbindung, da sie sich schämt, so heruntergekommen zu sein. 130