Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Journal
- Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Volume
- 1 (1929)
- Issue
- 2 (März-April 1929)
- Date
- 1929-03-01
- Page
- Seite 122 (sequence 56)
- Language
- German
- Belongs to
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dererseits unfreier und unselbständiger als die Kinder aus Familien sind, folgert Frl. Benzian- Hamburg, daß die Mädchen, die in Heimen aufwachsen, so erzogen werden müssen, daß sie nach Möglichkeit den anderen Mädchen sozial gleichgestellt sind: jegliche Form der Anstaltskleidung ist abzulehnen, die einseitige Ausbildung aller Mädchen für den Haushalt kann längst nicht mehr verantwortet werden. Für eine Verinnerlichung des gemeinsamen Lebens der jungen Menschen in der Anstalt ist die religiöse Ausgestaltung der Freitagabende und der Feste unerläßlich. Strafen können in dem Maße überflüssig gemacht werden, in dem sieh die Erzieherin auf die Mädchen einstellt. — Ungenügend ist in den Heimen im allgemeinen die Regelung der Freizeit der Erzieherinnen. Im Paulinenstift- Hamburg hat jede Erzieherin anfänglich drei, später vier Wochen Urlaub, außerdem einen freien Tag wöchentlich. Die Regelung der Freizeit, des Gehaltes, sowie der Altersversicherung muß in Zukunft allgemein in die Hand genommen werden. Bedenklich ist vielfach der allzu häufige Wechsel der Praktikantinnen. Was braucht die Kindergärtnerin und Hortnerin, um Erzieherin zu sein? Frl. Sidonie Werner- Hamburg betonte vor allem die Notwendigkeit der Selbstdisziplin der Erzieherin und bedauerte den Mangel an Arbeitseifer bei vielen Praktikantinnen. Ueber die Beziehungen der Anstalten zueinander sprach an Stelle von Frau Dr. Caro-Köln (die wegen Krankheit verhindert war) Frl. Pappcnlieim; sie regte einen Zusammenschluß der Anstalten an. Ihren Vorschlag griff "Frl. Dr. Krön heimer - Berlin (Z. W. St.) auf und forderte den Frauenbund erneut auf, an der Gründung des in der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft „Jüdische Gefährdetenfürsorge" vom 17. Dezember 1928 angeregten Anstaltsausschuß mitzuarbeiten. Der Anstaltsausschuß soll sich vorläufig auf die geschlossenen Anstalten der Gefährdetenfürsorge beschränken, allmählich alle geschlossenen Anstalten der Jugendfürsorge umfassen. Aufgaben des Anstaltsausschusses sind insbesondere: rationelle Gestaltung der Mittelbeschaffung, Regelung der Gehälter, der Freizeit und der Altersversorgung der Leiter und Erzieher, Aufstellung einheitlicher Wirtschaftspläne, gemeinsame Regelung des Pflegesatz.es, Abgrenzung der Anstalten untereinander auf Grund ihrer besonderen Eigenart, Klärung der Voraussetzungen für die Einweisung, Verbindung der Anstalten mit den einweisenden und die Einweisung beantragenden Stellen, Berufsausbildung und Stellenvermittlung der Jugendlichen, Durchführung der nachgehenden Fürsorge, Schaffung von Garantion für durchgreifende und laufende Reformen der Anstaltserziehung, Austausch der Erfahrungen, wissenschaftlich-statistische Verarbeitung des Erfahrungmaterials. Die Beziehungen der Anstalten zu den einweisenden Stellen während und nach d erAnstalt s Unterbringung. Die Notwendigkeit der Gründung eines Anstaltsausschusses wurde durch das Referat von Frl. Dora Silber mann - Berlin nochmals bestätigt. Auch in diesem Referat wurde die ziemlich allgemein herrschende Unklarkeit über die Eigenart der einzelnen Heime beklagt. Geeignete Beobachtungsstellen könnten in hohem Maße Garantien für richtige Einweisungen schaffen. Die Beziehung der Kinder zu ihren Angehörigen, die Berücksichtigung von Gefahren, die in der Rückbringung der Kinder zu den Eltern bestehen können, die Notwendigkeit anderweitiger Unterbringung (etwa infolge von Anormalität irgendwelcher Art), 122