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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-03-01 · 2 (März-April 1929) · p. Seite 110

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
2 (März-April 1929)
Date
1929-03-01
Page
Seite 110 (sequence 44)
Language
German
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glaube, daß wir bald keine Fürsorgestellen mehr benötigen werden, weil wir die Mütter so gut erzogen haben; zu Zeiten freilich schwinde meine Hoffnung fast ganz, da es den Anschein hat, als würden sich die yemenitischen Mütter niemals unseren Anordnungen fügen. Er stimmte mir bei; auch er habe die Erfahrung, daß nichts schwerer sei, als der Masse aus Gesundheitsrücksichten Ordnung und Sauberkeit beizubringen. Erst die kommende Generation wird dies voll zu würdigen verstehen. Was u n se r e W. I. Z. O.-Arbeit anlangt, so war er tief beeindruckt, als er mehr darüber hörte. Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Entscheidungen Fürsorgeerziehung Wir bringen nachstehend die vom Sächsischen Arbeits- und Wohlfahrtsministerium herausgegebenen Richtlinien für Fürsorgeerziehungsanstaltcn (Blätter für Wohlfahrtspflege, herausgegeben vom Sächsischen Landeswohlfahrts- und Jugendamt, 8. Jahrgang, 12. Heft), von denen wir glauben, daß sie für unsere Anstalten von wesentlicher Bedeutung sind. Für die jüdischen Anstalten kommen eine Reihe Sonderforderungen hinzu, auf die wir noch eingehender zurückkommen werden. „Sinn und Aufgabe der Richtlinien dürften für das Erziehungspersonal darin liegen, daß sie die erstrebenswerte Gestaltung der erziehlichen Maßnahmen kennzeichnen und die Haltung der Erzieherschaft dadurch bestimmen." — Für uns und unsere Arbeit an der Reform der jüdischen Fürsorgeerziehung stellen diese Richtlinien das Durchschnittsmaß dessen dar, was von unseren Anstalten und unseren Erziehern verlangt werden kann. Ucbcr die Aufgaben der Anstaltserziehung besagen die Richtlinien allgemein, daß die Anstaltserziehung bestrebt sein muß, „vor dem einzelnen jungen, Menschen ein Erziehungsziel aufzurichten, das seinem Wesen entspricht, in ihm das Wollen zu festigen, daß er sein Ziel erreichte, und den Mut zu wecken, daß er es erreichen kann." Hierin ist die Grundforderung enthalten, den jungen Menschen für das Leben und für die Gesellschaft „werthaft zu gestalten". Das Neue ist, daß hier von einem Erziehungsziel die Rede ist, das „seinem Wesen", dem Wesen des Jugendlichen, entspricht. Neben der selbstverständlichen Forderung, daß die Leiter und Erzieher menschlich für ihren Beruf geeignet sein müssen, wird verlangt, daß Leiter und Erzieher eine abgeschlossene wohlfahrtspflegerische oder pädagogische Fachbildung durchmachen; die moderne Heilpädagogik ist zu berücksichtigen. Betont wird, daß pflegerische Ausbildung, sowie Ausbildung als Kindergärtnerin oder Hortnerin für die Erziehung schulentlassener Jugendlicher nicht genügt. „Unbedingte Voraussetzung für das Erziehungspcrsonal ist der Nachweis praktischer Eignung in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht." Im Hinblick auf die Abgeschlossenheit, unter der Leiter und Erzieher fast aller, insbesondere auch unserer jüdischen Heime vielfach leiden, ist der Hinweis auf die fachliche Weiterbildung der Leiter und Erzieher durch „Abhaltung regelmäßiger Dienstbesprechungen, durch Veranstaltung von Vorträgen im Rahmen der Anstalt und durch Beurlaubung zur Teilnahme an geeigneten Bildungsveranstaltungen" besonders zu beachten. In jeder Anstalt ist eine pädagogische Beeinflussung durch 110

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