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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-03-01 · 2 (März-April 1929) · p. Seite 104

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
2 (März-April 1929)
Date
1929-03-01
Page
Seite 104 (sequence 38)
Language
German
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2G Kinder bis 10 Jahre; davon 68 Inländer und ,r>(i Ausländer. Das Durchschnittsalter der Patienten ist aus folgender Zusammenstellung ersichtlich: Männer: 16 -20 Jahre 8, 21 bis 30 Jahre 20, 31—40 Jahre 13, 41 bis 50 Jahre 3, über 50 Jahre 4. Frauen: Ki 20 Jahre 8, 21 bis 30 Jahre 22, 31—40 Jahre 12, 41 bis 50 Jahre 7, über 50 Jahre 1. Die Berufsgliederung der Verschickten ist folgende: Kaufm. Berufe 39, Gewerbl. Berufe 8, Hausangestellte 2, Lehrer u. Kindergärtnerinnen (i, Studenten, Schüler 32, Freie Berufe 1, Berufslose 31. Auch in diesem Jaliro haben wir den größten Wert darauf gelegt, daß zur Zahlung der Kurkosten sämtliche in Frage kommenden Stellen herangezogen wurden, so die Versicherungsträger, die Angehörigen, die städtischen und jüdischen Wohlfalirtsstellen, Privatpersonen usw. Ks fällt auf, daß bei den 124 Verschickungen nur in 15 Fällen Kostenbeihilfen von Versicherungsträgern in Frage kamen. In 47 Fällen gewährten Stadt- und Kreisbehörden Zuschüsse, und zwar an 31 Inländer und an IG Ausländer. Aus diesen Angaben ist ersichtlich, daß die überwiegende Zahl der Verschickungen auf Kosten jüdischer Stellen durchgeführt wurde. Die Unterbringung von 93 Patienten erfolgte in jüdische Anstalten, von 28 Patienten in nichtjüdische Anstalten; davon 19 in ausländischen Heilstätten. Die d u r c h s c h n i 111 i c h e Kurdauer betrug: bis 2 Monate 33, 3 Monate 60, 4-6 Monate 19, über 6 Monate 3; einmal. Beih. 9. Wohnsitz der Patienten: Anhalt 1, Baden 9, Bayern 2, Hamburg 5, Hessen 2, Preußen 94, davon 54 aus Berlin, Sachsen 5, Thüringen 1, Württemberg 3, Ausland 2. Für Kurbeihilfen in den 124 Fällen wurden 18 857,72 RM ausgegeben. Die durchschnittliche Kurbeihilfe im einzelnen Fall betrug etwa 152 UM. Im Mai 1928 hat die Arbeitsgemeinschaft jüdische Tuberkulosefürsorge die Richtlinien für Gewährung von Beihilfen aus dem Offenen Fonds neu bearbeitet und gedruckt herausgegeben. Diese Richtlinien präzisieren im Teil I sehr genau den Kreis der zu Berücksichtigenden und den Umfang der Fürsorge. Im II. Abschnitt werden die Voraussetzungen der Fürsorge durch die Arbeitsgemeinschaft festgelegt, und der III. Abschnitt gibt Winke für die nachgehende Fürsorge. Diese Richtlinien bewähren sich in der praktischen Arbeit recht gut. Sie klären einerseits die antragstelleiide jüdische Fürsorgestelle und die Acrzte über die Voraussetzungen für Gewährung von Beihilfen auf und dienen zum anderen unserer kleinen Kommission als Grundlage für die Beschlußfassung über die Anträge. Frieda Weinreich. Erholungslürsorge Auf Wunsch des Jüdischen Frauenbundes ist die Schriftführung der Arbeitsgemeinschaft „Jüdische Erholungslürsorge" an die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden verlegt worden. Die Arbeitsgemeinschaft wird aus folgenden Verbänden gebildet: Zentralwohlfahrtsstellc der deutschen Juden, Großloge für Deutschland, Jüdischer Frauenbund, Verband der Schwesternvereinigungen der U. C). B. B.-Logen. Die nächste Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft Jüd. Erholungslürsorge besteht in der Einrichtung einer zentralen Meldestelle. Alle jüdischen Erholungsheime und Heilstätten sind gebeten worden, auf besonderen Meldebogen regelmäßig alle 4 Wochen die für die nächsten Monate verfügbaren Betten anzumelden. Die zentrale Meldestelle wird bestrebt sein, auf Grund dieser Meldungen einen Ausgleich bei der Belegung der Heime in den ver- 104

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