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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-03-01 · 2 (März-April 1929) · p. Seite 94

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
2 (März-April 1929)
Date
1929-03-01
Page
Seite 94 (sequence 28)
Language
German
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beitslose usw.) sind also ausgesprochen Institutionen der genossenschaftlichen und gewerkschaftlichen Selbsthilfe und unterscheiden sich nur dadurch von ähnlichen Institutionen anderer Länder, daß sie zu einem großen Teile von der zionistischen Organisation subventioniert werden. Trotz eines ungewöhnlich hohen Maßes von Verantwortlichkeit der Arbeiterschaft gegenüber ihren Wohlfahrtseinrichtungen und trotz der Unterstützung seitens der zionistischen Organisation, reichen sie nicht für alle hilfsbedürftigen Elemente der Arbeiterschaft. Bei den ungeheuren Anforderungen, welche die Gewöhnungen an palästinensisches Klima und körperliche Arbeit an Menschen, denen beides ungewohnt ist, stellt, erliegt ein hoher Prozentsatz von Menschen der physischen und psychischen Ueberlastung, um so mehr als die Arbeitsbedingungen noch ganz ungefestigt sind. Es tritt nun eine Forin von Hilfe ein, die nichts mit Wohlfahrtspflege irgendwelcher Art zu tun hat, aber doch keinesfalls unerwähnt bleiben kann, wenn man ein Bild der palästinensischen Verhältnisse geben will: nämlich die ganz private Hilfe von Mensch zu Mensch oder eigentlich von Genosse zu Genosse. Nicht nur, daß die Kwuzoth (genossenschaftliche Siedlungen) ständig eine große Anzahl von arbeitsunfähigen Personen mitschleppen und dadurch den Standard der Ernährung und Lebenshaltung aller einzelnen Mitglieder gewaltig her abdrücken mußten — auch außerhalb der Kwuzoth, bei den einzelnen städtischen Arbeitern besteht ein unerhörter Grad von Hilfsbereitschaft. Es ist dem Arbeiter und der Arbeiterin eine Selbstverständlichkeit, daß sie täglich ihr Zimmer und ihre zwei bis drei Mahlzeiten mit mehreren Arbeitslosen oder entkräfteten Kameraden teilen und daß sie — nach einigen Wochen der Erwerbsarbeit — freiwillig ihre Arbeitsstätte verlassen, um einem arbeitslosen Genossen oder einer Genossin Platz zu machen. Auch die Bereitschaft der Arbeiterinnen zur Hilfe im Falle der Schwangerschaft oder Entbindung ihrer Genossinnen, bei der Fürsorge für die Kinder anderer Familien übertrifft bei weitem das Maß der sonst in der Welt vorhandenen Hilfsbereitschaft. Das alles verhindert aber doch nicht, daß ein gewisser Teil von Männern, Frauen und Kindern, die aus der Arbeiterschaft stammen, entweder zum Auswandern gezwungen oder — wo dies aus Mangel an Reisemitteln unmöglich ist — zu Objekten der Wohlfahrtspflege wird. Es wäre wahrscheinlich der palästinensischen Gesellschaft nicht schwer, diese Elemente wirksam zu unterstützen, wenn 94

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