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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-03-01 · 2 (März-April 1929) · p. Seite 92

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
2 (März-April 1929)
Date
1929-03-01
Page
Seite 92 (sequence 26)
Language
German
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einen Fürsorgearzt im Außendienst, d. h. der die Wohnungen aufsucht und nicht wartet, bis der Kranke zur Fürsorgestelle kommt. 3. Kontrollmäßige Verpflichtung aller Unterstützten zu fortlaufender Untersuchung und Behandlung, wo diese notwendig ist. Und zwar muß sich diese Verpflichtung auf die ganze Familie erstrecken, die irgendwie die soziale Wohlfahrtspflege in Anspruch nimmt. Von ganz dringenden Fällen abgesehen müßte die weitere Gewährung von Mitteln, sei es in Geld, Waren, Einrichtungsgegenständen usw., von der Vorlage der ordnungsmäßigen Bestätigung seitens eines verantwortlichen Arztes abhängig gemacht werden. Wir haben oben bei den Ausführungen über die Tuberkulose, ihren Verlauf und ihre Erscheinungen gesehen, von welcher Bedeutung diese Forderung ist, ja noch mehr, daß die rechtzeitige Erfassung jener Seuchenquelle die Voraussetzung für das Gelingen des Werkes überhaupt ist. Die Durchführung dieser letzteren Maßnahme, die an den Unterstützten eine Forderung stellt, wird keine unüberwindlichen Schwierigkeiten bieten. Er wird sich daran gewöhnen, genau so, wie er seine Beiträge zu irgendeiner Krankenkasse bezahlt haben muß, will er diese Kasse in Anspruch nehmen. Es ist selbstverständlich, daß jedem Unterstützten die Wahl des Arztes freistehen muß und daß er zur Durchführung der Untersuchung nicht an einen sogenannten Wohlfahrtsarzt gebunden ist. Dieser muß nur das Recht haben, die ärztlichen Maßnahmen zu überwachen und dafür sorgen können, daß die hygienischen Forderungen auch durchgeführt werden. Auf diese Weise kann es gelingen, in einem geschlossenen Kreis der Tuberkulose Herr zu werden. Wenn man bedenkt, was die Durchführung einer Tuberkulosebehandlung bei einem einigermaßen schwierigen Fall kostet, einschließlich Sanatorien und den eventuellen chirurgischen Maßnahmen, so wird der notwendige Aufwand an Gehältern für die Schwestern des Außendienstes dagegen sehr gering sein; von allem anderen ganz abgesehen: daß man Menschen vor Siechtum bewahrt und ihnen die Kraft belassen hat, zu arbeiten, für sich selbst sorgen zu können und zür Freude am Leben. 92

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