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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-03-01 · 2 (März-April 1929) · p. Seite 78

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
2 (März-April 1929)
Date
1929-03-01
Page
Seite 78 (sequence 12)
Language
German
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delt, zur Unterbringung obdachloser Familien, wird damit allerdings der Rahmen der karitativen Aufgaben der Gemeinden und Wohlfahrtsstellen gesprengt, und der Weg zu einem großen Kolonisationswerk der jüdischen Großgemeinden beschritten. Die Schaffung von Notwohnungen durch Aufstockungen, Dachausbauten, Umbau von freien gewerblichen Räumen, Aufstellung von Behelfsbauten in Baulücken usw. können allenfalls der dringendsten Notlage abhelfen. Damit werden aber wiederum von vornherein mangelhafte Wohnungen geschaffen, ohne die Wohnungsverhültnisse selbst zu bessern. Dies kann nur geschehen, durch Bau von guten Wohnungen in gesunder Lage. Das technische und finanzielle Problem ist dabei das geringste, sobald man sich zu der Ueberzeugung durchgerungen hat, daß die Schaffung gesunder Wohnungen die beste prophylaktische Wohlfahrtsarbeit ist, deren Kosten sich durch die Ersparnis vieler Ausgaben bezahlt macht, welche heute für die Behebung der Schäden aufgewandt werden müssen, die aus der Wohnungsnot herrühren. Bei Wahrnehmung der Bezuschussung durch Hauszinssteuerhypotheken lassen sich heute auch Wohnungen mit ziemlich geringen Mitteln erstellen. Die Aufgabe der Wohnungsbauaktion muß darin bestehen, den Mietunterschied zwischen den Neuwohnungen und den Altwohnungen auszugleichen, um dadurch einen Anreiz zum Herausziehen aus dem Stadtinnern zu schaffen. Dies kann auf verschiedene Weise geschehen: 1. Beschaffung des Einlagebetrages für Mitglieder von gemeinnützigen Baugenossenschaften, durch Bürgschaftsleistung bzw. Uebernahme der Zinsdifferenz zwischen der Verzinsung durch die Genossenschaft (5o/o) und den zu zahlenden Bankzinsen. 2. Hergabe von ersten Hypotheken an Bauherren oder Genossenschaften zu einem Satze, der eine Senkung der Mieten gestattet. 3. Kapitalbeteiligung an Genossenschaften mit Anspruch auf anteilmäßige Wohnungszuteilung an vorzuschlagende Bewerber, die allerdings Mitglieder der Genossenschaft werden müßten. 4. Gründung eigener Baugenossenschaften. Die Institute zur Durchführung wären im Fall 1 und 2 eine Leih- bzw. Hypothekenbank, im Fall 4 eine Baugenossenschaft. 78

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