Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Journal
- Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Volume
- 1 (1929)
- Issue
- 1 (Januar-Februar 1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 45 (sequence 47)
- Language
- German
- Belongs to
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holungsfürsorge für Schüler verpflichtet. Um so stiefmütterlicher sind, wie gesagt, die Kleinkinder bedacht; und das ist so bedauerlich, weil ja die Heilwirkung von Luft und Sonne um so kräftiger und nachhaltiger ist, je jünger der Mensch ist. Der jüdischen Wohlfahrtspflege sei daher die Errichtung von Erholungsheimen für Kleinkinder dringlich ans Herz gelegt. Recht dürftig ist in Deutschland auch der Stand des Kindergartenwesens, zumal von der hygienischen Seite betrachtet. In Berlin z. B. dürften in den öffentlichen Kindergärten kaum mehr als 8—10 % der Kleinkinder Platz finden. Ob man dies freilich angesichts der hygienisch und pädagogisch öfters nicht unbedenklichen Einrichtungen beklagen soll, steht dahin. Die jüdische Wohlfahrtspflege wäre berufen, die Zahl der Kindergärten zu vermehren und sie so auszugestalten, daß die Gefahren, die mit jeder Anhäufung von Kindern verknüpft sind, auf ein Mindestmaß zurückgeführt werden. Recht befriedigend ist in Deutschland die Schülerfürsorge ausgebaut. Sie ist der älteste Zweig der modernen sozialhygienischen Jugendfürsorge. Der gesetzliche Schulzwang hat, wie erwähnt, ihre Entwicklung sehr gefördert. Die schulärztliche Uebcrwachung genügt in den Groß- und Mittelstädten im allgemeinen dem Bedürfnis. Für die körperliche Kräftigung der Schuljugend ist hinreichend gesorgt. Die Sportfreudigkeit unserer Zeit erfaßt auch Lehrer und Schüler. Auch die Erholungsfürsorge genügt. Hier sehe ich für die Wohlfahrtspflege der jüdischen Gemeinde — von Einzelfällen abgesehen — kaum eine Gelegenheit, nutzbringende Arbeit zu leisten. (Natürlich müssen jüdische Schulen schulärztlich ebenso gut versorgt sein, wie die Schulen der politischen Gemeinden.) Wenn ich sagte, daß die Sportfreudigkeit alle Jugend ergriffen habe, so macht die jüdische Jugend hiervon keine Ausnahme. Einen Sonderfall bilden die Kinder, die neben den öffentlichen Schulen gleichzeitig die Talmud-Thora-Schulen besuchen. Diese Kinder sind den ganzen Tag in Schulräumen, vormittags in der Volksschule, nachmittags in der Talmud-Thora-Schule. Daß hierdurch die Kinder weit über das zulässige Maß geistig 45