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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-01-01 · 1 (Januar-Februar 1929) · p. Seite 44

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
1 (Januar-Februar 1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 44 (sequence 46)
Language
German
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burtenvermehrung zu geben vermöchten. Hier ist ein Musterbeispiel für die Notwendigkeit caritativer Mitarbeit zu geben, indem die Maßnahmen der politischen Verbände ungenügend sichauswirken. Die Wohlfahrtspflege der jüdischen Gemeinde hat hier eine wichtige, den Bestand des Judentums berührende Aufgabe vor sich. Durch Braut-Ausstattungskassen, durch sonstige Erziehungsbeihilfen usw. wird die jüdische Wohlfahrtspflege um so wirksamer eingreifen können, als ihr auch die Möglichkeit religiösen Zuspruchs offen steht, anknüpfend an das in unserer Lehre immer wiederkehrende Lob und Gebot der Fruchtbarkeit. In diesem Zusammenhange halte ich es für nützlich, daß die jüdischen Gemeinden eigene Eheberatungsstellen einrichten. — Die gesundheitliche Fürsorge für Säuglinge und Kleinkinder in ihrer offenen Form ist in Deutschland im allgemeinen so gut ausgebaut, zumal in den Groß- und Mittelstädten, daß sie einer Ergänzung durch die Caritas nur auf gewissen Teilgebieten bedarf. Von der Errichtung jüdischer Beratungsstellen für Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder kann füglich Abstand genommen werden. Diese Anstalten sind von den politischen Gemeinden in durchaus genügender Zahl und Güte eingerichtet worden; und die Erfahrung lehrt, daß sie gern von jüdischen (auch ostjüdischen) Klienten aufgesucht werden. Hingegen liegt die Erholungsfürsorge für Kleinkinder von 3—6 Jahren noch recht im argen. Bekanntlich ist für Kleinkinder die Erholungsfürsorge kostspielig und organisatorisch schwierig. Die Erholungsmöglichkeiten für Schüler in Form von Ferienwanderungen, Tageserholungsstätten und ähnlichen verhältnismäßig billigen Veranstaltungen kommen für Kleinkinder nicht in Betracht. Hier können nur Erholungsheime helfen. Und deren Zahl ist außerordentlich gering; die öffentliche Fürsorge ist genötigt, privaten Heimen Kleinkinder zuzuweisen, um wenigstens dem dringendsten Bedürfnis zu genügen Trotz Prüfung und — freilich meist unzulänglicher — Ueberwachung erfüllen diese Heime häufig nicht die Anforderungen, die die öffentliche Fürsorge stellen muß, wenn sie sich ihrer Verantwortung bewußt ist. Der gesetzliche Schulzwang hat die Oeffentlichkeit zu einer gut ausgebauten Er- 44

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