Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Journal
- Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Volume
- 1 (1929)
- Issue
- 1 (Januar-Februar 1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 42 (sequence 44)
- Language
- German
- Belongs to
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geklärt und als Ursachen abgelehnt werden müssen, dürfte man konstitutionelle, rassische Eigenart vermuten. Dies nur als Beispiel, wie wichtig, wie unerläßlich es ist, die soziale Struktur der Juden, zu der auch der Altersaufbau gehört, genau zu kennen, bevor man soziale oder sozialhygienische Maßnahmen trifft. Gegenwärtig freilich ist hieb- und stichfestes Material noch schwer zu beschaffen. Hoffentlich schafft die in der Akademie für die Wissenschaft des Judentums in Angriff genommene Statistik die dringend notwendige Unterlage. II. Die Wohlfahrtspflege der jüdischen Gemeinde dürfte grundsätzlich und wesentlich die Aufgabe haben, da einzugreifen, wo die allgemeine öffentliche Wohlfahrtspflege (der politischen Gemeinde, der Provinz, des Staates, des Reiches) einer durch die Zugehörigkeit zur Judenschafft, die bereits von Stadt oder Staats wegen bestehen keit nicht oder nicht genügend Hilfe bringen kann, eben weil sie zugeschnitten ist auf den Dienst am Volksganzen. Ich weiß wohl, daß so enge und strenge Grenzen von der Caritas gesprengt werden; ich weiß aber auch, daß diese Grenzübertretung sich an der caritativen Wohlfahrtspflege rächt. Wenn die jüdische Wohlfahrtspflege Einrichtungen schafft, die bereits von Stadt oder Staats wegen bestehen und von den jüdischen Bürgern mit gleichem Vorteil benutzt werden können wie von den übrigen, so bedeutet das nichts anderes als eine Vergeudung der an sich sehr knappen Geldmittel, die für die Wohlfahrtspflege flüssig sind; es verwirrt darüber hinaus die Ordnung der Wohlfahrtspflege: Denn eine Hauptforderung ist ja, daß der Fürsorgebedürftige nicht gleichzeitig und zu gleichem Zwecke mehrere Stellen der öffentlichen Wohlfahrtspflege in Anspruch nehme — aus den eben angedeuteten Gründen. Freilich ist es für die Caritas bequemer, bewährte Maßnahmen der politischen Verbände nun auch ihrerseits zu schaffen, als festzustellen, wo sich besondere, durch die Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft bedingte Nöte offenbaren, und zu überlegen, wie diese durch besondere Einrichtungen zu beheben oder doch zu lindern sind. Werden — wie es jetzt noch häufig geschieht — die Maßnahmen und 42