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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-01-01 · 1 (Januar-Februar 1929) · p. Seite 32

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
1 (Januar-Februar 1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 32 (sequence 34)
Language
German
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lich-gärtnerisch beschäftigt werden. Nach dem Muster der Bodelschwinghschen Siedlungen, und besonders der Hoffnungsthaler Anstalten, soll die Fürsorge für jene beklagenswerte Menschenklasse in der Verwertung und Erhaltung ihrer Arbeitskraft bestehen. Einer solchen Schöpfung liegt das höchste ethische Motiv zugrunde. Wenn es gelingt, jenen Hilfsbedürftigen, die zumeist im Händlerberuf gestrauchelt sind, den sittlichen Wert der Arbeit zur Erkenntnis zu bringen, können die aus der Bahn geworfenen Menschen vor Rückfälligkeit bewahrt bleiben. Der Gedanke der Arbeiterkolonie hat auf allen Seiten Sympathie gefunden, und es ist damit zu rechnen, daß nicht nur vom preußischen, sondern auch von den übrigen Landesverbänden die erforderlichen nicht übermäßig hohen Beträge aufgebracht werden. Es ist niemandem zweifelhaft, daß es sich hier um ein Experiment handelt, das aber gelingen muß, wenn es sachkundig und praktisch angefaßt wird und wenn der Leiter Liebe zu der Sache und den Menschen mitbringt. III. Die Kontrolle. Wenn als die dritte Aufgabe des W.A. die Kontrolle Uluti ilttt> Ui liit l) von AimLulLun liu/.uu liliul woi ilcjii ial, bu «toht diese mit der materiellen Forderung in innigstem Zusammenhange. Daß dioao Kontrollo sich in erster Linie auf solche Anstalten erstrecken muß, die von dem Landesverband unterstützt werden sollen, und daß die zu unterstützenden Anstalten in jeder Hinsicht den Anforderungen entsprochen mUsson, die man zu stellen berechtigt ist, versteht sich von selbst. Aber auch über diese Anstalten hinaus wird dem Wohlfahrtsausschuß als einem Organ des Landesverbandes ein Recht der Kontrolle des gesamten Wohlfuhrtswesons, insbesondere der Erziehungs-, Kranken- und Altersheime wohl nicht bestritten werden können. Wenn in den öffentlichen parlamentarischen Verhandlungen der Landesversammlung Klagen über Mängel im Wohlfahrtswesen laut werden, kann sich der W.A. nicht der Verpflichtung entziehen, die Berechtigung der Beschwerden nachzuprüfen und im Verein mit den. Unterhaltsträgern und den Leitern der Anstalten etwaige Uebel abzustellen. Wiederholt ist dieser oder jener subventionierten Anstalt die Auflage von Reformen gemacht worden. Besonders die Verlegung der 32

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