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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-01-01 · 1 (Januar-Februar 1929) · p. Seite 26

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
1 (Januar-Februar 1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 26 (sequence 28)
Language
German
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ständigen waren zugleich in gewissem Sinne Interessenten. Dieser Uebelstand wurde von dem Dezernenten, der auf die Zusammensetzung des Ausschusses keinerlei Einfluß gehabt hatte, in der Landesversammlung zur Sprache gebracht. Nunmehr ist dadurch Abhilfe geschaffen, daß in den neuen Satzungen die Zahl der Mitglieder von 16 auf 9 herabgesetzt worden ist; es wird dadurch leichter sein, möglichst solche Persönlichkeiten in den Ausschuß zu entsenden, die keiner unterstützungsbedürftigen Organisation angehören. Daneben werden Sachverständige ohne Stimmrecht zugezogen werden. Um eine gerechte Verteilung der dem W.A. zu Gebote stehenden Mittel zu sichern, hat sich der Ausschuß auf feste Grundsätze geeinigt. Auf Grund von Entwürfen, die von Eugen Caspary und Dr. Ollendorff vorgelegt worden sind, sind die folgenden Richtlinien beschlossen worden: I. Grundsätzliches. Es sind grundsätzlich nur überörtliche, und zwar Reichs- (bzw. preußische) Organisationen und Einrichtungen der jüdischen Wohlfahrtspflege zu berücksichtigen. Bei gleichgerichteten und verwandten Einrichtungen ist allmählich und organisch auf engere Zusammenarbeit und Verbindung im Interesse der Klarheit des Aufbaus und der Ersparung von Kosten hinzuwirken. Oertliche bzw. provinzielle Organisationen und Einrichtungen sind hiernach nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zu unterstützen, und zwar nur dann, wenn es sich: a) entweder um einen dringenden vorübergehenden, nicht anders behebbaren Notstand handelt, ohne dessen Behebung eine für die Gesamtheit wertvolle Einrichtung gefährdet wäre, oder b) wenn es sich um einen Sonderfall eines wertvollen wohlfahrtspflegerischen Versuchs handelt, ebenfalls für eine vorübergehende Zeit dieses Versuchs. II. Gruppeneinteilung. Unter Wahrung dieser Grundsätze zu I sollen für die Bestimmung der Verteilungsbeiträge in sachlicher Hinsicht folgende Hauptgruppen gebildet werden: A. 1. Allgemeine Organisationen, 2. Allgemeine Zwecke (z. B. Förderung der Bevölkerungspolitik, der Wohlfahrtshäuserbewegung, des sozialen Ausbildungswesens). B. Besondere Organisationen und Zwecke: 1. Wirtschaftsfürsorge und Sozialpolitik: a) Altershilfe, 26

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