Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Journal
- Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Volume
- 1 (1929)
- Issue
- 1 (Januar-Februar 1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 27 (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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b) Hilfe für die geistigen Berufe, c) Förderung des Darlehenskassenwesens, d) Berufsberatung und -ausbildung, e) Arbeitsnachweis f) Erwerbslosenfürsorge, g) Wanderfürsorge, einschl. Wanderarbeitsstätten. 2. Jugendfürsorge und Gefährdetenfürsorge: a) Förderung der Fürsorgeerziehung, b) Psychopathenfürsorge, c) Mädchen- und Frauenschutz, einschl. Bahnhofshilfe, Gefährdeten- und Bewahrungsheime, d) Gefangenenfürsorge. 3. Kinder - und Jugendpflege und Förderung der Jugendbeweg u ng. 4. Gesundheitsfürsorge: a) Tuberkulosenfürsorge, b) Heilstätten- und Erholungsfürsorge, c) Pflegcanstalten (einschl. Siechenhäuser und Förderung der Irrenfürsorge). III. Verfahren. Die Beschlußfassung über die Bewilligungen soll vorbereitet werden durch genaue Feststellung von Art und Umfang der Leistungen, ferner des Etats für das abgelaufene Jahr sowie des Vermögcnsstandes und des besonderen Grundes für den Zuschußantrag. (Vorgenannte Darstellungen und Unterlagen sind durch die Anstalten selbst beizubringen.) Ferner sollen durch die Archive der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden (bzw. der ihr angeschlossenen Landes- und Provinzialwohlfahrtsverbände), das Archiv für Wohlfahrtspflege durch das Wohlfahrts- und Jugendamt der Jüdischen Gemeinde, Berlin usw. möglichst genaue Unterlagen über die sonst erfolgten Zuschüsse und Bewilligungen herbeigeschafft werden, wobei besonderer Wert auf die Feststellung zu legen ist, daß volle Heranziehung der Beträge aller in Frage kommenden öffentlichen Stellen erfolgt. Der Referent soll das Ergebnis seiner Feststellungen und seinen Vorschlag vor der Sitzung in einein kurzen Bericht schriftlich niederlegen. Noch nicht alle in den Richtlinien bezeichneten Aufgaben haben bisher bei der Kürze der Zeit und der Knappheit der bereitgestellten Mittel erfüllt werden können. Nur in einem Falle haben die Richtlinien die Genehmigung des Dezernenten-Kollegiums nicht gefunden, die Hilfe für die geistigen Berufe, d. h. Stipendien an Geistesarbeiter jüdischen Glaubens, wurde abgelehnt, weil man der Meinung war, daß für die Vertreter jüdischer Wissenschaft durch verschiedene Positionen des Haushalts gesorgt sei, daß aber 27