Kokhve Yitsḥaḳ
- Journal
- Kokhve Yitsḥaḳ
- Volume
- 2 (1846)
- Issue
- 6 (1846)
- Date
- 1846-01-01
- Page
- Seite 106 (sequence 92)
- Language
- Hebrew, German
- Belongs to
- journal issue
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106 dahin selbst den der Eintritt nur ™לסמיכה ולשמי gestattet war (indem sie nicht länger als während des Schlachkens des Opferviehes darin verweilen durften—) eine Frau zu ehelichen; in der z^-w, עזרת aber, wohin der Eintritt den 5 יסרא(1ס“ jeglicher heiligen Handlung gestattet war, ward auch ohne Zweifel die Trauung vollzogen. 2. Alles Obige ist von der äußern Form der Chupa gesagt worden, wir wollen aber auch der Quelle und ursprünglichen Ursache der Chupa nachspüren, und beweisen, daß nach der jetzigen Trauungsart sie ganz überflüssig und gänzlich ohne Bedeutung ist. Der Talmud betrachtet zwar dieselbe als einen integrirendenTheil des Tcauungsaktes, ohne welche er die Ehe nicht als vollgültig erklärt; allein, da er, sonst alles bis in das fernste Detail erklärend—uns verschweigt, was eigentlich der Grund der Chupa ist und, auch die Art und Weise ihrer Formen uns nicht angibt, so können wir ihr keinesfalls eine religiöse Bedeutung unterschieden und, ihm hierin blinden Gehorsam zollen. Einige der Rabbinen wollen unter Chupa, das Hinführen der Braut nach dem Brautgemach verstehen. Andere wieder, das sogenannte darin erkennen, אה״ע ס»ה. Ich frage nun: hätte die Chupa in irgend einer religiösen Beziehung auf das Wesentliche der Trauung Bezug gehabt, würde uns der Talmud die Auweisung der Formen derselben verschwiegen und vorenthalken haben?!— Wir können daher mit Recht behaupten, daß der Talmud mit Chupa einen ganz andern Zweck verbunden wissen wollte, und, um dies zu erörtern, müssen ivir erst sehen, in wie weit unsere Trauungsart von jener zur Zeit des Talmuds abweicht. Jur Zeit des Talmuds wurde die Trauung nach den biblischen Gesetzen, in כסף׳ 5נךי׳ 3יאה bestehend, gleich bei der Verlobung vollzogen. Gleich nach der Vollziehung der wurde sie als des Eigenthum ihres künftigen Gatten betrachtet, so, daß jegliche Untreue, als Ehebruch, mit dem Tode geahndet wurde; und nur der Scheidebrief konnte sie von ihm trennen. Die Hochzeit, etwa 12 Monate später לנהולה ׳'יי מו7ש «ine Zeitfrist, die ihr zur Herbeischaffung ihrer Ausstattung vergönnet und gegeben wurde — diente daher muthmaßlich zu keinem andern Zwecke, als zur allgemeinen Veröffentlichung, und bekannt zu machen, daß das bereits getraute Ehepaar nunmehr ganz in den Ehestand getreten, und berechtiget sind, alle gegenseitigen Anspräche auf eheliche Verpflichtungen an einander geltend zu machen. Um daher die Publizität, durch irgend einen Akt allgemeiner zu machen, ward auch bei den Israeliten, nach orientalischer Sitte