Kokhve Yitsḥaḳ
- Journal
- Kokhve Yitsḥaḳ
- Volume
- 2 (1846)
- Issue
- 6 (1846)
- Date
- 1846-01-01
- Page
- Seite 104 (sequence 90)
- Language
- Hebrew, German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/4785731-6613229-4789113--0563-4789204- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
104 kein positives Gesetz zu betrachten, und darf für uns weder in dogmatischer, noch in politischer Hinsicht irgend eine Verbindlichkeik haben; da er weder biblisch beurkundet, noch traditionell bewährt ist. Allem Anscheine nach ist er die Frucht einer Anspielung des Rabbi Mose Jsserls im!,*, א-הע סי׳ wo cs heißt: — .ים אומרים לעשות החופה תחת השתים שיהיה זרעם ננונני השמים ונו׳ Das große Gewicht, die unuinschränkie Autorität, die jeder Lehrsatz, der aus der Feder dieses Rabbi geflossen individuell erhalten hat, scheint die einzige Ursache gewesen zu sein, daß dieser Gebrauch so schnell in Umlauf gekommen und bis auf unsre Zeit sich fortgepflanzt hat. Und weil jeder Lehrsatz, der in diesem Codex eine Aufnahme gefunden, für unumstößlich erklärt wurde, wollte auch Niemand zur Wegschaffung dieses Mißbrauches einen wesentlichen Schritt wagen, bis in unserer Zeit hcllschende Männer hervorgetreten, und ihn von Seiten des Volkes hinwegzuschaffen uuabläßig bemüht sind- ES ist allerdings zum Staunen und eine große Frage: warum die Nabbiuen »och heute so hartnäckig darauf beharren, die Einsegnung nicht in der Synagoge, dieser Residenz der Heiligkeit und Gottesverehrung, verrichten zu lassen?— ES ist wahrscheinlich, daß weil einmal'jcde in Umlauf gekommene Einrichtung, nach dem ausgestellten Universal-Grundsatzc: ״) ״תנהג ישראל תורה״Alle angenommenen Gebräuche Israels haben Gesetzeskraft") autorisirt ist, wir daher auch nicht berechtigt sind diese Einrichtung zu beseitigen, demnach auch die Rabbinen diesen Gebrauch mit dem dreikbpfigen Cerberus bewachen: י* פור! גרר ישננו נחש י 2 לא תסור תן הדרן אפילו אומרים ל! על ימי! שמאל. ספרי, •3 ננול שנגלו ראשיניס יני.'. Allein, nebstdem daß. erstens, jeder Erleuchtete im Minhag nicht mehr als einen nach Zeit und Umständen eingeführten Gebrauch erblicken kann; in Folge dessen er bei der Wechselwirkung der Zeit und dem anderariigcn Erfordernisse der Umstände weder Stabilität noch Bindekraft haben kann und, zweitens daß dieser Grundsatz nicht so unbedingt geltend gemacht werden kann, indem selbst spezielle Zeremonial- Satzungen, nach der Dogmatik des Iudenthums, einer Modifikation unterliegen (siehe 3'י3,יות ע und שנת ל״נ) stehen uns Beweise zur Genüge zu Gebote, daß dieser Gebrauch in gar keiner Beziehung als Minhag zu betrachten und anzuerkennen ist. 1. Weil er im Widerspruche mit der Landessitte (siehe y׳j tnrj 2 (33א sind unter Minhag nur solche Einrichtungcn zu verstehe», die im ש״ע ausdrücklich mit dem Worte!נוהגי angeführt und gegeben sind, und vom gesammten Israel eine legislative Bedeutung erhalten haben; wo in der angeführ-.