Kokhve Yitsḥaḳ
- Journal
- Kokhve Yitsḥaḳ
- Volume
- 2 (1846)
- Issue
- 6 (1846)
- Date
- 1846-01-01
- Page
- Seite 103 (sequence 89)
- Language
- Hebrew, German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/4785731-6613229-4789113--0562-4789203- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 103 — liebet die Einsegnung der Ehen im Freien. Ein Wott zur Zeit, von Abraham Friedler, Schuldirektor in Bittse. Bei der regen Fortbewegung der Neformbestrebungen im Iudeüthume, mehrere rituelle Satzungen systematischer auszubilden, und in einer gewissen Form, die den Zeitgeist ganz charakterisirt, festzustellen, verdient vorzugsweise die Reform der Trauungsweise, welche bisher im Freien verrichtet wird, einer besonder״ Beachtung unterzogen zu werden. Unter allen Satzungen, die im Mittelalter von den Rabbinen eine ganz andere Richtung, eine ganz andere Form, als sie ursprünglich hatten, erhielten; hatte keine einen solch unwürdigen Standpunkt eingenommen, als die der Trauung. Durch eitle Anspielungen, falsche Deductionen, die sie in jegliche Satzung zu verflechten suchten, haben sie auch dem Trauungsakte eine solche Gestaltung gegeben, daß es wirklich eptehrend ist, diesen hvchwichligen hei» ligen Akt auf solche Weise ausüben zu müssen. ES ist verabscheuungswürdig, eine im menschlichen Leben so wichtige und heilige Handlung, wie die Trauung in ihrer hohen Bedeutung uns erscheinen muß, in Hofen, bei den unreinsten Plätzen, wo oft ein sehr unästhetischer Geruch den anwesenden Hochzeit«- gasten sich ausdringt, verrichten zu müssen! Ist es nicht besser, ja gottgefälliger, die Trauung im Tempel, anderStätte derAndacht, als bei einem Düngerhaufen zu vollziehen?! In einem Zeitalter, wie das unsere, wo der progressive Fortgang religiöser Bildung' ungehemmt in seinem Laufe, wo das wahre Äefühl echter Pietät im Herzen eines jeden Israeliten glüht, kann und darf es nicht mehr schwer fallen, einen solchen Mißbrauch aus dem Judenthume zu verbannen. Es verdient daher in der That nachgewiesen zu werden, wie wenig Ursache man hat, diesem Mißbrauche blinden Gehorsam zu zollen, da er weder eine Einrichtung der großen Esrischen Synode, noch eine talmudische Verordnung ist; sondern einzig und allein eine absurde Observanz obskuränterNabbinen-und hiezu mag folgende Erläuterung dienen. Der Gebrauch , die Einsegnung der Ehen unter einem dazu bestimmten Trauhimmel, חופה , im Freien zu verrichten, ist als