Kokhve Yitsḥaḳ
- Journal
- Kokhve Yitsḥaḳ
- Volume
- 16 (1862)
- Issue
- 28 (1862)
- Date
- 1862-01-01
- Page
- Seite 110 (sequence 113)
- Language
- Hebrew, German
- Belongs to
- journal issue
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110 Als minder wichtig werden nachträglich noch folgende zwei Punkte vorgeschlageu. 1. Das sogenannte Kränzchen, welches nach vollzogener Beschneidnng angewendet und umgebunden wird, um jede Reibung zu verhindern, möge früher ven betreffenden Partheien zugestellt werden, damit allenfalls die Apperhenstven es mit einem beliebigen Stoffe selbst überziehen können, um den Forderungen der Reinlichkeit und selbst des Luxus zu genügen. ' 2. Bleibt es jedem unbenommen zu mehrerer Sicherheit bas benöthigte neue, seine und wohl ausgekochte Schwämmchen selbst besorgen zu dürfen. Beilage Litt. A. ist im Urtexte ebräisch; Beilage Litt.. B. folgt hier wörtlich: Erklärung. Nachdem Herr Dr, Wertheim iu Beziehung aus dem Beschneidungsakt israelitischer Knaben, und Behufs einer deßhalb zu veranlassenden, höchst wünschenswerthen Veränderung, au uns Endesgefertigten die zwei folgenden Fragen kollegialisch gerichtet hat nämlich; 1. Ob wir mit ihm der Meinung seien, daß bei dem Beschueidungsakte des israelitischen Knaben das Sangen und Schöpfen der frischen Beschneidungswuude mittelst der Lippen des Operateurs und das Besprengen derselben mit Wein ans seinem Munde, nicht allein nicht nothwendig, nützlich und zweckmäßig, sondern vielmehr entbehrlich und selbst verwerflich sei, und 2. ob wir gleichfalls die Ansicht theilen, daß das Bestreichen des zur Abtragung der Vorhaut erforderlichen Bistouris mit reinem Oliven- oder Mandelöl unmittelbar vor dem jedesmaligen Gebrauche desselben geeignet sei, die Schärfe des blutigen Eingrifss zu mildern. So erklären wir in vollkommener Ucbereinstimmnng mit dem Geiste und selbst den »ns unterlegten Worten des Fragestellers: ad priimim. Das Bespritzen der frischen Bcschneidungswunde mit Wein sowie das Saugen und Schöpfen derselben nüttelst der Lippen des Operateurs, betrachten wir einerseits als uunöthig, nutzlos, unzweckmäßig und ekelhaft, andererseits aber sogar als verwerflich, weil dieses Verfahren unter manchen Unständen allerdings geeignet ist, gewisse Krankheiten des Operateurs möglicher Weise auch aus den Säugling zu übertragen.. Ein gelindes Andrücken der Wunde mittelst eines in kaltes, warmes Wasser, oder nach Ersordetniß selbst in Wein getauchten Schwämmchens ist zweifelsohne anständiger, und sattsam genügend, daß Maß der Blutung zu regeln, d. h. es nach Umständen zu begünstigen, oder zu mäßigen, ad secumlum. Sind wir allerdings überzeugt, daß das Befeuchten des zur Abtragung der Vorhaut nöthigen Bistouris mit reinem Oel, wie dies bei andern Operationen üblich ist. Wien den 6. 1837. vr. Freiherr von T ü r k h e i m, k. k. Hofrath. Reg. R. Professor Edler von W a t t m a n n. Professor von Berres.