Jüdischer Almanach
- Journal
- Jüdischer Almanach
- Volume
- 5682 - 1921/22
- Article
- Der Text des englischen Palästina-Mandats
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 224 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Jedoch soll in allen in diesem Artikel behandelten Fällen das Recht und die Pflicht des Mandates, Ordnung und Anstand an dem betreffenden Orte aufrechtzuerhalten, nicht beeinträchtigt werden, und die Gebäude und Plätze werden den Bestimmungen der in Palästina mit Zustimmung des Mandatars zu erlassenden Gesetze betreffs öffentlicher Denkmäler unterworfen sein. Die gemäß diesem Artikel übertragenen Aufsichtsrechte werden durch den Völkerbund garantiert sein. Freiheit der Ueügionsübtmg Artikel 15. Der Mandatar wird dafür sorgen, daß vollständige Freiheit des Gewissens und freie Ausübung aller Formen des Gottesdienstes jedermann gesichert sind mit der einzigen Einschränkung der Aufrechterhaltung öffentlicher Ordnung und Moral. Heine Unterscheidung irgendwelcher Art soll zwischen den Einwohnern Palästinas auf Grund ihrer Rasse, Religion oder Sprache gemacht werden. Niemand soll aus dem bloßen Grunde seines religiösen Glaubens aus Palästina ausgeschlossen werden. Das Recht jeder Gemeinschaft, ihre eigenen Schulen zur Erziehung ihrer eigenen Mitglieder, in ihrer eigenen Sprache (sofern sie mit den Unterrichtsbestimmungen allgemeiner Natur, welche die Verwaltung erläßt, in Einklang stehen) zu erhalten, soll weder bestritten noch beeinträchtigt werden. Die Missionstätigkeit Artikel 16. Der Mandatar soll verantwortlich sein, über die Missionsunternehmungen in Palästina eine solche Auf- 224