Jüdischer Almanach
- Journal
- Jüdischer Almanach
- Volume
- 5682 - 1921/22
- Article
- Der Text des englischen Palästina-Mandats
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 222 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/4086896-10094641-10094663--255-4087132- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
unter billigen und gerechten Bedingungen, irgendwelche öffentlichen Arbeiten und Betriebe errichtet oder betreibt und die Naturschätze des Landes ausbeutet, soweit dies nicht direkt von der Verwaltung unternommen wird. Bei allen derartigen Vereinbarungen soll Vorsorge getroffen werden, daß die von einer solchen Vertretung direkt oder indirekt verteilten Gewinne nicht eine angemessene Verzinsung des Kapitals überschreiten und daß alle weiteren Gewinne durch sie zum Wohle des Landes in einer von der Verwaltung gebilligten Weise verwendet werden. Auswärtige Beziehungen Artikel 12. Der Mandatar soll mit der Kontrolle der auswärtigen Beziehungen Palästinas und mit dem Recht betraut werden, die von auswärtigen Mächten ernannten Konsuln zu bestätigen. Seine Sache ist es auch, den Bürgern Palästinas bei ihrem Aufenthalt außerhalb der Gebietsgrenzen diplomatischen und konsularischen Schutz zu gewähren. Die heiligen Stätten Artikel 13. Die gesamte Verantwortung in bezug auf die heiligen Stätten und religiösen Gebäude oder Plätze in Palästina, einschließlich jener für die Aufrechterhaltung bestehender Rechte, für die Sicherung freien Zugangs zu den heiligen Stätten, religiösen Gebäuden und Plätzen und für freie Ausübung des Gottesdienstes — unter Wahrung der Erfordernisse der öffentlichen Ordnung und des Anstands — wird von dem Mandatar übernommen, der ausschließlich dem 222