Jüdischer Almanach
- Journal
- Jüdischer Almanach
- Volume
- 5682 - 1921/22
- Article
- Der Text des englischen Palästina-Mandats
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 219 (sequence 7)
- Language
- German
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der jüdischen nationalen Heimstätte und die Interessen der jüdischen Bevölkerung in Palästina betreffen» und immer, vorbehaltlich der Kontrolle durch die Verwaltung, bei der Entwicklung des Landes zu helfen und teilzunehmen. Anerkennung der Zionistischen Organisation Die Zionistische Organisation soll, solange ihre Organisation und Verfassung nach der Meinung des Mandatars angemessen sind, als solche Vertretung anerkannt werden. Sie soll, im Einvernehmen mit Seiner Britischen Majestät Regierung, Schritte unternehmen, um die Mitarbeit aller Juden zu sichern, die gewillt sind, bei der Errichtung der jüdischen nationalen Heimstätte zu helfen. Integrität des Gebietes Artikel 5. Der Mandatar soll verantwortlich sein, dafür zu sorgen, daß kein palästinensisches Gebiet an die Regierung irgendeiner auswärtigen Macht abgetreten oder verpachtet oder in irgendeiner M eise unter ihre Kontrolle gestellt wird. Die jüdische Einwanderung Artikel 6. Die Verwaltung Palästinas soll unter der Sicherung, daß die Rechte und die Lage anderer Teile der Bevölkerung nicht beeinträchtigt werden, jüdische Einwanderung unter geeigneten Bedingungen erleichtern und in Zusammenarbeit mit der in Artikel 4 erwähnten jüdischen Vertretung geschlossene Siedlung von Juden auf dem 219