Jüdischer Almanach
- Journal
- Jüdischer Almanach
- Volume
- 5682 - 1921/22
- Article
- Der Text des englischen Palästina-Mandats
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 218 (sequence 6)
- Language
- German
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Die Mandatsmacht Artikel 1. Seine Britische Majestät soll das Recht haben, als Mandatar alle in der Regierungsgewalt eines souveränen Staates liegenden Vollmachten auszuüben, insofern sie nicht durch die Bestimmungen des vorliegenden Mandates beschränkt werden. Die jüdische nationale Heimstätte Artikel %. Der Mandatar soll dafür verantwortlich sein, daß das Land unter solche politische, administrative und wirtschaftliche Bedingungen gestellt wird, welche die Errichtung der jüdischen nationalen Heimstätte, wie in der Einleitung niedergelegt, und die Entwicklung von Selbstverwaltungsinstitutionen, sowie die Wahrung der bürgerlichen und religiösen Rechte aller Einwohner Palästinas, ohne Unterschied der Rasse und Religion, sichern. Lokale Selbstverwaltung Artikel 3. Der Mandatar soll in weitestgehendem Maße die lokale Selbstverwaltung fördern, sowie sie mit den vorherrschenden Bedingungen vereinbar ist. Die „Jewish Agency“ Artikel 4. Eine angemessene jüdische Vertretung „Jewish Agency“ soll als eine öffentliche Körperschaft anerkannt werden für die Aufgabe, der Verwaltung Palästinas in solchen wirtschaftlichen, sozialen und anderen Angelegenheiten Rat und Mitarbeit zu gewähren, die die Errichtung