Illustrirter jüdischer Familienkalender
- Journal
- Illustrirter jüdischer Familienkalender
- Volume
- 5642 = 1882, 4. Jahrgang
- Date
- 1881-01-01
- Page
- Seite 109 (sequence 118)
- Language
- German
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109 Der Minister hielt Wort. Der Landtag gestattete die Errichtung eines öffentlichen Bethauses und die Acquisition eines zu einem Gottes- Hauses geeigneten Grundstückes. Ebenso wurde es für angemessen erachtet, daß der Unterricht der jüdischen Jugend unter der Leitung des Oberrabbiners in einer gemeinschaftlichen Schule ertheilt werde. Und so wurde am 21. Juni 1838 der Grundstein der neuen Synagoge gelegt. ,,Dieses war der erste große Tag, der den Juden Sachsens anbrach, an ihm ging ihnen die religiöse Freiheit auf!" — bemerkt Frankel hierzu. In Sachsen herrschte auch dazumal noch der besondere Judeneid, oder wie er — lucus a non lucendo — heißt: more judaico, ״dieses Spiegelbild des rohen Hohnes, mit dem man selbst an der Stätte des Rechts den Juden überhäufte." Um das Bürgerrecht zu erwerben, sollte der Jude den Bürgereid more judaico leisten? Auf Grund eines schon früher Seitens des Iustizministers v. Könnewitz von Frankel eingeholten Gutachtens, welches erweitert als besonderes Buch: ״Die Eidesleistung der Juden in theologischer und historischer Beziehung" in mehreren Auflagen (1840 u. 1846) erschien, wurde den Ständen eine Gesetzesvorlage zur Aufhebung des ״Iudeneides" vorgelegt. Mit dieserSchrist Frankens in der Hand trat Prinz Johann als Referent in der ersten Kammer für die neue Gesetzesvorlage energisch ein. Der Iudeneid war hiermit für Sachsen beseitigt. Einem ähnlichen praktischen Bedürfnisse verdankt auch die zweite rechtswissenschaftliche Schrift Frankens ihr Entstehen: ,,Der gerichtliche Beweis nach mosaischtalmudischem Rechte. Ein Beitrag zur Kenntniß des mosaisch-talmudischen Criminal- und Civilrechts," das er wenige Jahre (Berlin, 1846) darauf veröffentlichte, und mit welchem er die in mehreren deutschen Staaten — besonders in Preußen — noch existirenden, die Zeugenschaft der Juden beschränkenden gesetzlichen Vorschriften mit den wuchtigen Beweisen gründlicher juridischer Gelehrsamkeit widerlegte. Die Einweihung der Dresdener Synagoge fand am 8. Mai 1840, am Vorabend des Sabbaths in Anwesenheit sämmtlicher Staatsminister und Hofchargen, der Spitzen der städtischen, juristischen und geistlichen Körperschaften u. s. w. statt. (Das Hoftheater kündigte rücksichtsvoll den Beginn der Vorstellung an diesem Abend nach der Beendigung der Einweihungsfeier an.) Sämmtliche Lehr- und Wohlthätigkeits-Institute der Gemeinde nahmen unter Frankens Leitung, —