Illustrirter jüdischer Familienkalender
- Journal
- Illustrirter jüdischer Familienkalender
- Volume
- 5642 = 1882, 4. Jahrgang
- Date
- 1881-01-01
- Page
- Seite 107 (sequence 116)
- Language
- German
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107 1 frühzeitig an den Born talmudischer Wissenschaft geführt und sein fj Geist versenkte sich so sehr in die Tiefen des jüdischen Schriftthums, ־ daß schon des Jünglings bedeutende Kenntnisse auf diesem Gebiete ob z seines Scharfsinns bewundert wurden. Gleichzeitig aber eignete er sich auch eine tüchtige Gymnasialbildung an, und legte so den Grund! zu jenem klassischen Wissen, das allen seinen späteren literarischen Arbeiten das Gepräge echter Wissenschaft verlieh. . Mit solcher jüdisch-theologischen und allgemein-wissenschaftlichen Bildung ausgerüstet, bezog Frankel die Pest er Universität, wo er ' u. A. mit besonderem Eifer mathematischen Studien oblag; noch in *q späteren Jahren konnte man bei seinen talmudischen Vorträgen an den, besonders mathematische Kenntnisse voraussetzenden Stellen (Kilajim, Mikwaoth u. a.) seine Vorliebe für dieses, das formale Denken besonders bildende, Wissensfach beobachten. Im Jahre 1831 kehrte er mit der philosophischen Doctorwürde nach Prag zurück, und wenige Monate darauf (Frühjahr 1832) folgte er einem Rufe als Leitmeritzer Kreisrabbiner nach Teplitz. Hier , sehen wir ihn bereits das ganze Gebiet practischer rabbinischer Wirks samkeit in Angriff nehmen, der Regelung des Gottesdienstes mit! deutscher Predigt, sowie der Förderung des Iugendunterrichts mit ganzem Eifer obliegen; hier schon trat an ihn die Aufgabe heran, Anfragen der Regierung in wissenschaftlich ausgearbeiteten Gutachten zu beantworten. Nur wenige Jahre genoß die Teplitzer Gemeinde des nachhaltigen Segens seiner ersprießlichen Amtsführung, denn schon nach 4 Jahren — 1836 — wurde er zum Oberrabbiner des Königreichs 1 Sachsens berufen und nahm seinen Sitz in Dresden. Hier eröffnete sich für ihn ein Feld thatenreicher Wirksamkeit, hier entfaltete er durch nahezu zwei Dezennien eine staunenswerthe rabbinische Thätigkeit. Den Juden in Sachsen fehlte bei Frankels Amtsantritt in gemeindlicher und politisch-socialer Beziehung noch fast Alles: Gotteshaus, Religionsschule, Bürgerrecht, Meisterrecht. Hier war noch das alte Gesetz von 1718 in Kraft, das den Juden ״weder einen öffentlichen Cultus noch einen Ankauf von Immobilien" gestaltete. Der Erlangung des Bürgerrechts stand das Mißtrauen, daß man in den von Juden zu leistenden Unterthaneneid setzte, entgegen. — Der Landtag von 1836 sollte Abhilfe bringen, da aber erklärte die