Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 21 auf das Jahr 5624 -1864
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 115 (sequence 132)
- Language
- German
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- Odesa 2× ep/1000834
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m — 115 — Professuren erhalten könnten, wurde aber Seitens des Kultusministers abschlägig beschieden. — Seitens des ״Colonisationsvereins für Palästina" wurde am 28. Febr. 1863 in Frankfurt a. d. Oder unter Vorsitz des Herrn M. Lew y die erste Generalversammlung abgehalten. — Ein israelitischer Bürger von Frankfurt a. d. O., der Banquier L. Friedländer, ward am 29. März 1863 bei Gelegenheit der Feier seines Bürgerjubiläums mit dem Kronenorden 3. Classe decorirt. Rußland. Oberrabbiner M eisels und Prediger vr. Jastrow in Warschau wurden — im Verdacht der Theilnahme an der Eonspiration im Polenlande vom Jahre 1861 — gefänglich eingezogen, nach fast viermonatlicher Haft aber, da die Regierung trotz aller Bemühungen keine Schuld an ihnen entdecken konnte, wieder entlassen und — über die Grenze gebracht. Sie gingen der Erstere nach Krakau, der Letztere nach Rogasen im Großherzogthum Posen. — In Odessa erschien der dritte Jahresbericht über die dasige ״Sabbathschule für israelitische Handlungs- und Handwerkslehrlinge", woraus zu ersehen, daß in der Anstalt seit 1859 über 400 Schüler in Religion, Russisch, Deutsch, Französisch und Rechnen unentgeltlich unterrichtet.worden. Zu den hervorragendsten Spendern freiwilliger Gaben für die Bedürfnisse der Zöglinge gehörte auch der Oberbürger.׳ Meister der Stadt. Gründer und Leiter der Anstalt ist vr. I. A. Goldenblum. — Unter den Juden Odessa's bildete sich ein Comite zur Herstellung eines Friedhofes für die bei Sebastopol gefallenen Krieger jüdischen Glaubens. — Die Regierung von Warschau beabsichtigte, für die Juden Polens ein Eentralconsistorium nach dem Muster des französischen zu errichten, — was indessen bis jetzt noch nicht geschehen ist.— Auf Vorschlag und Vermittelung des Markgrafen Wielopolski wurden die Civilrechte der israelitischen Einwohner Polens publicirt. — Durch Beschluß des Senats in St. Petersburg ward den Juden des russischen Reiches die Erwerbung solcher Güter gestattet, auf denen vorher die Bauernemaneipation ausgcsührt worden. — Der jüdische Banquier M. Rosen in Warschau wurde zum Staatsrath ernannt. — Mittelst kaiserlicher Verordnung ward allen den jüdischen Aerzten und Beamten, welche den Doctorgrad erworben, der Eintritt in jeden Zweig der Staats- Verwaltung eröffnet. Aus Warschau ward constatirt, daß der berühmte Unionsgeneral Rosenkranz ein in Polen geborner Jude sei. — Nach sechsmonatlicher Verbannung erhielten Rabbiner Meisels, Prediger Jastrow und Lehrer Kram stuck wieder die Er- 8*