Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 21 auf das Jahr 5624 -1864
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 114 (sequence 131)
- Language
- German
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114 Prof. Dr. Alex. Haindorf, welcher sich namentlich durch die Gründung und Leitung des ״Vereins zur Bildung von Elementarlehrern und Beförderung von Handwerken und Künsten unter den Juden" um die jüdischen Gemeinden Westphalens und des Rheinlandes sehr verdient gemacht hatte. — Die Stadtbehörden von Posen übergaben dem Dr. Jutrosinski (s. oben) die dritte ordentliche Lehrerstelle an ihrer Realschule mit allen Rechten eines definitiv angestellten Lehrers. — Wegen eines Gutachtens in Betreff des ״Judeneides" wendete sich der Präsident des Stadtgerichts von Berlin an den Rabbinatsassessor Rosen st ein daselbst, welcher seine Erklärung dahin abgab, daß von Seiten des jüdischen Gesetzes der Aufhebung des Eides mor6 judaico Nichts im Wege stände. — Vorstand und Repräsentanten der Gemeinde Berlin einigten sich endlich —nach langer Differenz der Meinungen in diesem Punkte — in dem Beschlusse, daß die neue Synagoge eine Orgel erhalten solle. — Privatdocent Dr. Steinthal (Israelit) ward zum außerordentlichen Professor an der Berliner Universität ernannt. — Ein Seifensabrikant zu Königsberg wurde — weil er ohne besonders eingeholte Genehmigung des Ministers des Innern einen ausländischen Gesellen Mischen Glaubens bei sich ausgenommen und beschäftigt hatte, — am 31. Januar 1863 zu 20 Rthlr. Strafe verurtheilt. — An der Königsberger Universität wurde in der medicinischen Facultät vom Stud. Perl der erste und in der juristischen Facultät vom Stud. Silbermann der zweite Preis erworben. — Banquier S. Oppenheim in Köln sandte an den französischen Minister des Innern 10,000 Frcs. zur Unterstützung von brodlosen Baumwollenarbeitern. — Oberrabbiner Sutro in Münster wiederholte beim preußischen Abgeordnetenhause seine Petition um Zulassung der Juden zu allen ihnen noch verschlossenen Aemtern im Justiz- und höhern Schulwesen. ׳. Abg. Dr. Kosch trat sowohl in der betreffenden Commission als auch im Plenum mit großer Wärme und Entschiedenheit gegen die Rechtsbeschränkung seiner Glaubensgenossen auf. Das Haus entschied sich, wie immer, in ächt liberalem Sinne. — Zu Ko lberg in Pommern wollte ein jüdischer Vater seine neugeborene Tochter aus den Namen Elisabeth eintragen lassen, was ihm aber von Seiten des Kreisrichters entschieden ״verweigert wurde, weil dieser Name — wie der Herr Richter erklärte — ein ״specifisch christlicher" wäre und daher einem jüdischen Kinde nicht beigelegt werden dürfte. — Die Königsberger Universität wollte ihr Statut dahin abgeändert wissen, > daß bei ihr fortan auch Juden und Katholiken sich habilitiren und