Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 21 auf das Jahr 5624 -1864
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 69 (sequence 86)
- Language
- German
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69 bewirkt. Diese Boten wurden aber nur an den vier folgenden Neumonden ausgeschickt, am 1. Tischri, am 1. Nisan, am 1. Sivan und am 1. Ab, da in jene ersten drei Monate sie falsche Zeugen, um dadurch das Präsidium irre zu führen. Einst hatten die Beothosianer (Nosch Haschanah 22 b, Toßephta z. St. cap. 1) zwei Zeugen um 400 Gulden gemiethet, einen von den ihrigen und einen von ihren Gegnern. Der Beothosianer legte sein falsches Zeugniß ab; der andere Zeuge sprach, als man ihn fragte, wie und wo er den Mond gesehen habe. Folgendes: ״Ich stieg hinauf auf die Höhe Edomim, da sah ich ihn ruhen zwischen zwei Felsen; sein Kopf glich dem eines Kalbes, seine Ohren den Ohren eines Bockes, seine Hörner waren dem Hirschgeweihe ähnlich und sein Schweif lag zwischen seinen Hüsten; ich blickte ihn an, erschrak und fiel rückwärts; wenn ihr mir nicht glaubt —hier sind 200 Gulden eingebunden in einem Tuche." Man fragte ihn natürlich, was das Räthsel bedeuten solle; er aber sprach: ״Ich hatte gehört, daß die Beothosianer falsche Zeugen miethen wollten, um die Weisen irre zu führen; da entschloß ich mich, mich ihnen anzubieten und so ihren Anschlag zu verrathen, damit nicht die Weisen durch unwürdige Menschen hintergangen würden." — Der Zeuge durste die 200 Gulden behalten, die, welche ihn gemiethet hatten, wurden bestraft, und 'die Weisen trafen die Vorsichtsmaßregel, daß von nun an und weiter nur solche Zeugen zum Neumondszeugnisse zugelassen werden sollten, deren Glaubwürdigkeit feststand oder vorher festgeftellt worden war. — Nachdem dies mißlungen, versuchten die Chutäer auf andere Weise die Juden irre zu führen; sie zündeten nämlich auf ihren Bergen an unrichtigen Tagen Feuer an, wodurch natürlich von denen, welche die Feuer ans den Höhen erblickten, der Tag für den Neumondstag gehalten wurde. Um diesem Jrrthum zu begegnen, war man gezwungen, die Neumondsverkündigung durch die Feuer auf den Bergen ganz einzustellen und statt dessen Boten abzusenden, welche den Bewohnern des heil. Landes sowohl wie den auswärtigen Juden den Tag anzeigten, welchen das Präsidium als Nenmondstag geheiligt hatte. Es ist zwar dadurch Unheil entstanden, da die Boten nicht überallhin rechtzeitig gelangen konnten, und die auswärtigen Juden mußten, um Unrichtigkeiten vorzubeugen, zwei Feiertage halten. Als in späteren Jahrhunderten an die Stelle des Schauens die Berechnung allein trat, war die Feier der zweiten Feiertage für die Juden außerhalb des heil. Landes bereits ein Gebrauch geworden, der Gesetzeskraft erlangt hatte.