Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 21 auf das Jahr 5624 -1864
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 56 (sequence 73)
- Language
- German
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56 als Steuer zu entrichten hätten, und gab ihnen das auch diesen bindende Recht, daß sie mit jeder weiteren Forderung verschont bleiben sollten. Zugleich befahl er dem Frankfurter Rath, erstens den Juden ihre Rechte förmlich zu verbriefen und dieser Verbriefung gemäß stets und unwandelbar gegen sie zu verfahren; zweitens aber auch sie gegen Jedermann, der ihnen irgend ein Unrecht anthun wolle, sogar gegen den Kaiser selbst ebenso zu schützen, als wenn das Unrecht der Stadt Frankfurt selbst widerfahren wäre. Sechs Jahre später (1337) erhielt Kaiser Ludwig Gelegenheit, sich der Frankfurter Juden wieder mit Nachdruck annehmen zu können. Damals zog in den Rheingegenden raubend und verwüstend eine Rotte Gesindel umher, welche meistens aus Bauern bestand, und mit Grabscheiten, Schlägeln und Mistgabeln bewaffnet, allenthalben die Juden auszurotten suchten. Man nannte sie die Schlägler und die Iudenschläger. Sogar mehrere Edelleute sollen sich zu ihnen gesellt haben. Ihr Führer war der Bauer Armleder, welcher später zur Strafe hingerichtet wurde. Diese immer mehr verwildernde Rotte kam auch in die Umgegend von Frankfurt und bedrohte die dortigen Juden mit Raub und Mord. Der Rath bat damals in zwei Briefen den Kaiser um Hülfe gegen die Iudenschläger, und ersuchte ihn namentlich, den Herren von Eppstein und von Hanau zu befehlen, daß sie in ihren Gebieten die Iudenschläger nicht duldeten. Bereitwillig ging Kaiser Ludwig auf die Bitte des Frankfurter Rathes ein. Er ließ das gewünschte Gebot an die erwähnten beiden Herren ergehen, befahl ihnen zugleich, den Rath selbst von der Ausführung seines Verbotes zu vergewissern, forderte den letztern auf, ihm ihre Antworten zugehen zu lassen, legte auch dem Erzbischof von Mainz die Beschützung der Juden ans Herz, und gebot ihm, wie dem Frankfurter Rath, einander in dieser Sache zu unterstützen. Böhmer hat in seinem Urkundenbuch Ludwigs zweites Schreiben an