Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 21 auf das Jahr 5624 -1864
- Date
- 1863-01-01
- Page
- Seite 55 (sequence 72)
- Language
- German
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55 die christlichen Eigentümer hatten die letzteren stets entrichtet, die jüdischen aber verweigerten dies, wahrscheinlich, weil sie jene Abgabe als eine für die Kirche als solche zu zahlende ansahen, und der Stadtpfarrer konnte nicht anders zu seinem Rechte gelangen, als daß er sich an den Papst wandte. Dieser gebot 1312 einem Scholaster in Mainz, die Juden zu zwingen, daß sie entweder die gesetzlich begründeten Zahlungen an den Stadtpfarrer leisteten, oder die erkauften Grundstücke zurückgäben; und zwar sollte er, wenn die Juden seiner Aufforderung nicht Folge leisteten, sie dadurch zum Gehorsam bringen, daß er den Christen den Verkehr mit ihnen verbiete. Aus dem Letztern könnte man auf einen damaligen Verkehr zwischen Juden und Christen, wie er den späteren Nachkommen beider fremd war, zurückschließen, zumal da dieser Schluß durch den päpstlichen Brief selbst unterstützt wird. Der Papst fügte nämlich seinem Schreiben an den Mainzer Scholaster noch den Zusatz bei: derselbe solle, wenn er bei der Ausführung seines Befehls Zeugen nöthig habe und diese aus Gunst, Haß oder Furcht die Aussage verweigerten, sie durch Anwendung kirchlicher Strafen dazu zwingen. Man konnte also damals die Besorgniß hegen, daß christliche Bürger entweder aus Haß gegen die Geistlichkeit, oder aus Gunst für die Juden oder aus Furcht vor ihnen sich weigern würden, ein für Juden nachtheiliges Zeugniß abzulegen. Von den Kaisern des 14. Jahrhunderts sind Ludwig der Baier und Karl IV., wie für Frankfurt überhaupt, so auch für die dortigen Juden die wichtigsten gewesen. Der Erstere wies zwar gleich am Anfänge seiner Regierung ebenfalls Gelder auf die Frankfurter Juden an, er zeigte sich aber diesen nachher stets gewogen. Im Jahre 1331 traf er mit ihnen (seinen lieben Kammerknechten, wie er sich ausdrückt) eine Uebereinkunft in Betreff dessen, was sie während der nächsten zehn Jahre ihm oder seinem etwaigen Nachfolger