Mannheim
Compact Memory

Soncino-Blätter · 1925-01-01 · I. Band 1925-1926 · p. Seite 99

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Soncino-Blätter
Volume
I. Band 1925-1926
Date
1925-01-01
Page
Seite 99 (sequence 115)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3983568-8587096--117-3983683
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

DER LITAUISCHE JUDENLANDTAG •' Die unbestreitbare Tatsache der Bildung Beteiligt waren zunächst die Delegierten autonomer Einrichtungen spielt in der jüdi* von Großpolen, Kleinpolen, Reußen (Rot« eschichte eine weittragende Rolle, rußland), dann Litauen, zuletzt noch Weiß» Ob_sie, wie die Verfechter der nationalen rußland (daher Drei* Vier* bzw.Fünfländer* Autonomieforderungen behaupten, das %synode). Der Zusammenhang dieser Länder Gesetz der geschichtlichen Fortexistenz des mit der Institution des Judentages war nicht Judentums darstellt oder nur als ein erst im von gleicher Art. Insbesondere Litauen be* Zusammenhang mit anderen Tatsachen wahrte sich infolge historischer Bedingungen wirksames Moment anzusehen ist, darf hier seine Unabhängigkeit, die um so dringender unerörtert bleiben. Jedenfalls hat die pol« ihre Rechte anmeldete, je notwendiger sich riischüiüdische Geschichte in den »Länder« durch die gesonderte Steuererhebung für synoden« ein17 Institut geschaffen, das bei« die litauischen Juden, welche 1566 von nahe zwei Jahrhunderte hindurch einen Siegismund August angeordnet worden beispiellosen Aufschwung der nationalen war, ein selbständiges Vorgehen erwies. Selbstbestimmung gewährleistet hat. Wie es Nahmen auch noch _ beinahe sechs Jahr« zu diesen Synoden oder Judenlandtagen ge« zehnte die Vertreter der litauischen Juden* kommen ist, zeigt ein Blick in den Verlauf heit an den gemeinsamen Tagungen mit den, der jüdischen Geschichte in Polen;Litauen, genannten Ländern teil, so hielten doch die Die jüdische Gerichtsbarkeit und das Steuer« litauischen Rabbiner auch während dieser wesen hatten Interessen geschaffen, die über Sitzungen Sonderberatungen ab. Die im den Rahmen der Einzelgemeinde hinaus« Jahre 1623 offiziell vollzogene Trennung des gingen. DieNotwendigkeit, Entscheidungen litauischen Judenlandtages (waad hakehilot von weitreichender Bedeutung durch die haroschiot bemedinat lito^) bedeutete nur Rabbiner treffen zu lassen und eine höhere die Sanktionierung einer oestehenden Tat* Instanz, an welche appelliert werden konnte, sache. Dieser Judenlandtag ist uns in den in dem Gerichtsverfahren der Rabbiner zu Einzelheiten deshalb näher vertraut, weil schaffen, die Tätigkeit der Steuereinnehmer wir über ihn eine fast lückenlose Quelle, (SchafarO, die Fragen des Verhältnisses der nämlich das Protokollbuch, besitzen, wänrend Gemeinden zu dem Individuum, der Ge* das Protokollbuch der »Vierländersynode« meinden untereinander und zum Staate sind bis auf spärliche Reste verlorengegangen einige Gründe aus dem Komplex der Pro* ist und nur wenige einzelne Beschlüsse aus bleme, welche gebieterisch die Abhaltung mehr oder minder genauen Abschriften von gemeinsamen Zusammenkünften der rekonstruiert werden können, führenden Persönlichkeiten seit der ersten Dieses Protokollbuch hat jetzt S. Dubnow, Hälfte des 16. Jahrhunderts im Anschluß der den größten Teil in der Zeitschrift an die großen Messen von Lublin, seit 1590 »Jewreiskaja Starina« nebst russischer Über* auch in Jaroslaw, erheischten. Anfangs Setzung bereits veröffentlicht hatte, im Verlag hatten diese Beratungen einen formlosen »Ajanoth«[Berlin, 1925. XXXI+358S.Gr.«8"J Charakter und wurden erst später zu einer neu herausgegeben. Von den vorhandenen ordnungsgemäß funktionierenden Organi« 3 Kopien (es existierten wahrscheinlich 5, sation ausgebaut. nämlichjeeineinjederdergleichzuerwähnen* " " 99

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.