Mannheim
Compact Memory

Soncino-Blätter · 1925-01-01 · I. Band 1925-1926 · p. Seite 18

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Soncino-Blätter
Volume
I. Band 1925-1926
Date
1925-01-01
Page
Seite 18 (sequence 24)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
91% known words query
IRI
…/3983568-8587096--026-3983593
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Art gestattet ist. In alter Zeit schrieb man in der Regel auf volle Tierhaut^ auf fein Bearbeitetes Leder, in den' letzten Jahrhunderten gewöhnlich auf Pergament. Heute überwiegen die Kelafexemplare. Thorarollen, welche aus Leder und Pergament zusammengesetzt sind,, dürfen beim öffentlichen-' Gottesdienste nicht verwendet werden. Man nimmt das Fell vom Haus* vieh oder von wilden Tieren, aber nur von rituell reinen Arten. Vonr^- diesen auch dann, wenn sie nicht geschlachtet wurden oder wegen eines andern Fehlers nicht genossen werden dürfen. Mit Vorliebe verwendet man wegen seiner Feinheit das Fell eines totgeborenen oder im Mutterleibe gefundenen Tieres, was auch bei nichtjüdischen Handschriften konstatiertl__ ist. Es ist gestattet, Felle von zweierlei Tieren zum vollen Thoraexemplar zu verwenden, z. B. Viehhaüt und Wildhaut, welch letztere in alter Zeit sehr beliebt war. - Die geltende Regel lautet: Was für deinen Mund erlaubt ist, ist auch als Schreibstoff erlaubt. Die Zubereitung des Felles ist ge* wissen Regeln unterworfen und geschah in alter Zeit durch den Thoräs Schreiber, den Sofer selbst, was schon darum nötig war, weil das Fell schon bei der Bearbeitung geweiht werden muß, d. h. äerThoraschreiber spricht _•». die Weiheformel: Ich bearbeite dieses Fell, um darauf eineThora zu schrei* ben. Es genügt auch, wenn diese Absicht in Gedanken vorhanden war. Maimonides verbietet aus diesem Grunde, von einem Nichtjuden bear* beitetes Material zu verwenden, während dies europäische Autoritäten gestatten, wenn dem Bearbeiter des Felles der Zweck mitgeteilt wird und der Sofer das Fell weiht. Den europäischen Juden dürfte infolge der Be* schränkung der Handwerke die Kunst des Gerbens abhanden gekommen sein. Das Dearbeitete Fell darf keinen' Belag erhalten und auch nicht ge* färbt-werden. Der Beschreibstoff muß^ämlich weiß sein. —--—_, =*- Die Tinte Cvr) muß dagegen schwarz sein. Wie sie bereitet werden soll, ist schon im Talmud vorgeschrieben. Sie war feine feste Tusche, deren Be* standteile Ölruß, Öl oder Harz bildeten. Das Rezept für die Zubereitung der Tinte hat sich kaum geändert. Es wird verwendet Ruß, womöglich Olivenölruß, Gummi, Honig. Nachdem es trocken geworden, wird es in Galläpfelsaft geweicht. Die Tinte soll nicht nur schwarz und dauerhaft, sondern auch abwaschbar sein. Metallische Tinte, welche den Schreibstoff zerfrißt, darf nicht verwendet werden, wie auch gar kein Farbstoff. Die Schreibung mit schwarzer Tinte ist die Vorbedingung der Heiligkeit der Thorarolle. Wenn die Tinte verblaßt oder die schwarze Farbe verliert, muß sie aufgefrischt werden .Die Worte des H ohenliedes »schwarz wie der Rabe« bedeuten die Buchstäben, sagt ein alter Schriftgelehrter. »Die Urthora.die Möses von Gott empfangen, war ganz Feuer: die Schrifthaut weißes Feuer, die Tinte schwarzes Feuer, die Nähte Feuer; versiegelt mit Feuer, umwickelt 18

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.