Jüdisches Gemeindeblatt für die Synagogen-Gemeinden in Preussen und Norddeutschland
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt für die Synagogen-Gemeinden in Preussen und Norddeutschland
- Volume
- 16 (1938)
- Issue
- 4 (1.4.1938)
- Date
- 1938-04-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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M.la^lb.1 HM|I|M In |/NMddMlKMMrf 1 umgürtet teer mit den Festspeisen und dem Weinkruge betetet. Ein Ruhebett m orientalischem Geschmaeke und ein Stüber schrank mit Kleinodien und seltenen Altertümern touren der Rahmen dieses hochmeisterlichen Haustempels Nach einer alten Chronik, titgeteilt von Dr. Hilde Ottenheimer. Die Rechtslage deutscher Staatsangehöriger im Aasland De« toi) zwei früher inländischen Juristen verfaßte Werk l) enthält eine gute Darstellung der Rechtslage deutscher Staatsangehöriger im Auslande. Es giht zunächst eine eia* gehende Klarlegung der Grundsätze des internationalen deutschen Privatreehts für alle in Frage kommenden Rechtsgebiete, bringt sodann eine Darstellung der rer* schiedenen Möglichkeiten internationaler Ver* mÖgensregelung unter Lebenden und too Todeswegen, schildert dann das Fremdenrecht im Inland und Ausland, hierauf wird sehr eingehend das internationale Steuerrecht be* bandelt, wobei alle einzelnen Steuerarten, die Gesichtspunkte der Doppelbesteuerung, die Doppelbesteuerung*- und Rechtshilfevertrage und die Reicbsfluchtsteuer berücksichtigt sind, alsdann wird gleichfalls sehr eingehend das Devisenrecht and schließlich noch das Recht der Staatsangehörigkeit, das Paßand Aufenthaltswesen and sogar das Auslieferungsrecht einer Darlegung unterzogen. Dabei ist stets nicht nur das deutsche Recht, sondern — allerdings m Kurze — auch das Recht einer großen Reihe europiiscber Auslandsstaaten, nämlich Schweiz, Tschechoslowakei. Frankreich, Belgien, Italien, Niederlande, England und andere mitbehandelt. Man kann nur staunen über die Fülle der behandelten Stoffs und das große Wissen der Verfasser. Das Werk verdankt sicherlich seine Entstehung der außerordentlichen Auswanderung der letzten Jahre aus Deutschland und dem sich daraus ergebenden Bedürfnis einer zusammenfassenden Darlegung der sich ans der Auswanderung ergebenden Rechtsfragen aller Art nach deutschem und ausländischem Recht. Die Verfasser bezwecken nach ihrer eigenen Erklärung im Vorwort, „den Rechtssuchenden und ihren Beratern einen Wegweiser zu bieten“. Das Buch ist auf den behandelten Gebieten unbestreitbar ein sehr guter Wegweiser. Für den Rechtsberater ist das Buch ein sicherlich willkommenes Hilfsmittel, aber nnr eines, denn jeder Berater muß, soweit er über die in Betracht kommenden schwierigen Materien beraten will, sich weiterer Hilfsmittel, nämlich der einschlägigen Rechtsquellen bedienen, was ihm aber dadurch sehr M Eaaerkk/RotkackiU: Die Rechtslage deatscher Staatsangehöriger im Ausland. 1937. H. D. Tfeemk WSlsmk ff £000 N. V. Haasiew-Ho&aod. 35t S. hfl. br. 5.50, geh. 4,50. erleichtert wir4, daß säe in einem IS Seiten «nlasMudsa Gesetzesregister angegeben sind. Das Back ist gut geschrieben, «usd ich habe es mit Gennß gelesen. Es darf bei der Besprechung aber nicht unterlassen werden, darauf kmzuweisem, daß angesichts der rasch wechselnden Rechtshrath—langen das Buch schon heute nicht mehr auf Vollständigkeit und daher auf unbedingte Richtigkeit aller Einzelheit es Anspruch machen kann. Und auch darauf ist hinx«weisem, daß der Titel des Buchs vielleicht etwas zu viel verspricht, weil zwar die Rechte von acht wichtigen Aaslandsstaaten geschildert sind,—was vom Standpunkte der Verfasser aus gesehen erstaunlich viel ist —, aber noch nickt einmal alle wichtigen europäischen Staaten umfaßt. Vor allem fehlen aber aneb die für die Auswanderung so wichtigen Gebiete von Nordamerika, Südamerika, Südafrika, Palästina u. a. Nun wird niemand von den Verfassern erwarten, daß ihre Recbtskenntnisse das Recht auch dieser Linder umfassen könnten, aber bei einer Neubearbeitung wäre es von Wert, wenn eine Darstellung der Rechtslage der deutschen Staatsangehörigen im Ansland alle in Frage kommenden wichtigen Anslandsstaaten umfassen würde, wobei das Recht der Aaslandsstaaten eben wie bei andern Sammelwerken von in den jeweiligen Staaten ansässigen Juristen zu bearbeiten wäre. Dr.Fittdai Kiefe, Zmiick-Zollikom. Vor der Berufswahl Die Reichsvertretuug der Juden m Deutschland, die Jüdische Gemeinde Berlin Für die Entscheidung der Frage, wann ein Gewerbebetrieb als jüdisch angesehen wird, bat das Reichswirtsebaftsministerium kürzlich in einem Erlaß vorläufige Richtlinien gegeben, die namentlich auch bei der Auskunfterteilung der Industrie- und Handelskammern über diese Frage von Bedeutung sein werden. Nach diesen Richtlinien gilt der Gewerbebetrieb einer Einzelfirma stets als jüdisch, wenn der Inhaber Jade ist, und ebenso der Gewerbebetrieb einer Offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft dann, wenn e i n persönlich haftender Gesellschafter Jnde ist. Nicht ganz so einfach ist die Entscheidung bei Gewerbebetrieben einer juristischen Person. Diese sollen nach dem Erlaß dann als jüdisch angesehen werden, wenn sieh unter den gesetzlieb zur Vertretung berufenen Personen Jaden befinden, ferner wenn von den Mitgliedern des Anfsichtsrats mehr alt ein Viertel Juden sind, oder wenn Juden nach Kapital oder Stimmrecht entscheidend sind. Als rat- «Dd der Zeatralverband jüdiaAer Handwerker geben zur bevorstehenden Beruf»- ratsch eidung jüdischer Jugendlicher eme Schrift heraus, die für alle, die es angeht, für Eltern and Jugendliche, eine wertvolle Hilfe bedeutet. In ihr wird über das Grundsä£liche bei einer Berufswahl unter den beute geltenden Gesichtspunkten (Georg Lubinski) vieles Neue und Wegweisende gesagt und in den einzelnen Berufsbildern über die handwerklichen (Hans Deutschkrön, Erich Salinger und Lotte Landau)« landwirtschaftlichen (Martin Gerson), kaufmännischen, technischen, akademischen und sonstigen, sowie auch über Frauenberufe Wissenswertes über Ausbildung, Erfordernisse und Verwendungsmöglichkeit im Auslande vermittelt. Besondere Beiträge gelten der Frage, wie man zn einer Auabildungsstelle kommt (Deutschkron und Salinger), der Jugendalija (Georg Flatow), der Auslandsunterbringung von Kindern nnd Jugendlichen in USA. und Australien (Frieda Heilberg). Grundsätzliches zur handwerklichen Ausbildung (Werner Rosenthal) und Hinweise über die Praxis des landwirtschaftlichen Ausbildungsbetriebs (Friedrich Perlstein) ergänzen den Inhalt des reichhaltigen Heftes. In ihm kommt vor allem zum Ausdruck, in welcher Weise heute eine Berufsentscheidung unter dem Gesichtspunkte der Auswanderung zu treffen ist und in welchem Maße dem Rechnung zu tragen ist. Die Bedeutsamkeit einer Berufsentscheidung für das Schicksal des einzelnen und der Gesamtheit rechtfertigt et, diesem Hefte große Aufmerksamkeit zu schenken. scheidend werden sie betrachtet, wenn sie in solchem Maße beteiligt sind, daß ohne ibre Zustimmung Beschlüsse des obersten Verwaltungsorgans (Hauptversammlung, Gesell« schafterversammlung nsw.) nicht gefaßt werden können. Ist hierbei die Znstimmung der jüdischen Stimmberechtigten nur für solche Beschlüsse erforderlich, für die das Gesetz eine besondere Mehrheit (z. B. Dreiviertelmehrheit) vorschreibt, so wird hieran« nicht geschlossen, daß eine entscheidende jüdische Beteiligung vorliegt. Wenn bei einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft beim Erlaß der Anordnung kein jüdisches Vorstandsmitglied vorhanden war und auch unter den Aufsichtsratsmitgliedern nicht mehr als ein Viertel Juden waren, so soll in der Regel angenommen werden, daß Juden nicht entscheidend an der Gesellschaft beteiligt sind. Ueber diese Regelung hinaus wird allgemein bestimmt, daß ein Gewerbebetrieb dann als jüdisch gelten soll, wenn er tatsächlich unter dem beherrschenden Einfluß von Juden steht. In Zweifelsfällra soll eine Ent- Blick auf die Wirtschaft I Umzüge für Auswanderer und Transporte fedar Art nach allen Teilen dar Welt / Gepäckbeförderung / Lagerung / Verpackung / Versicherung BRASCH & ROTHENSTEIN INNAIII HAUT W. HAMACHC1 Hauptgeschäft: BERUH NW 40, Lüneburger StraBe 22 Zweigniederlassungen an allei verlcehrswidrtigen Platzen Ruf: 356641