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Jüdisches Gemeindeblatt für die Synagogen-Gemeinden in Preussen und Norddeutschland · 1937-09-01 · 9 (1.9.1937) · p. Seite 3

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Journal
Jüdisches Gemeindeblatt für die Synagogen-Gemeinden in Preussen und Norddeutschland
Volume
15 (1937)
Issue
9 (1.9.1937)
Date
1937-09-01
Page
Seite 3 (sequence 4)
Language
German
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15. JhrgJ? rT. i-. Jod. Gemeindeblatt f. d. Synag.-Gem. ln Preußen/Norddeuts Aland 1. September 1937 1600 qm stehen zur Verfügung; das Ganze macht den Eindruck einer mittelgroßen- Fabrik. An der Spitze der Abteilung Deutschland der Gesellschaft ORT steht als Vorsitzender Herr Wilhelm G r a e t z, der Geschäftsführer ist Herr IngeoMor D. Klementinowsky. An dem Zustandekommen tad der Einrichtung der neuen Lehranstalt ^■~r> Maschinensaal der ORT* Lehranstalt fot. Abrahdm ist in hohem Maße auch der „Zentralverband der jüdischen Handwerker Deutschlands“ beteiligt, dessen beide Vorsitzenden, Herr Louis Wolff und Herr Wilhelm Marcus, dem Präsidium der „ORT“ Gesellschaft in Deutschland angehören. Abschließend sei allen Eltern über die neue Lehranstalt gesagt: Hier ist eine Stätte der Hoffnung für unsere Jugend! Zur Geschidite der Juden in der Neumark Die Ereignisse der Gegenwart haben das Interesse für die Geschichte der Juden in Deutschland in jüdischen Kaeisen stark vertieft. Wer sich um die aktuell gewordene Erforschung seines Familien Stammbaumes bemüht, wird das richtige Verständnis nur gewinnen, wenn er die allgemein-historische Entwicklung der in Frage kommenden deutschen Gebietsteile und die rechtliche und kulturelle Stellung der Juden in den verschiedenen Zeitepochen in Betracht zieht. Im Folgenden soll auf einige Einzelheiten aus der Geschichte der Juden in der Neumark im 18. und im Anfang des 19. Jahrhunderts hingewiesen werden. Um 1700 waren in der Neumark insgesamt 116 Juden nebst ihren Familien ansässig, davon z. B. in Landsberg a. W. 21, Friedeberg 17, Soldin und Königsberg je 5, Arnswalde 8, Drossen 2 'Familien, Mohrin, Lippehne, BerKnchen je 1 FamiMe. Im Jahre 1717 erlaubte Friedrich Wilhelm I. die Niederlassung von 47 jüdischen Familien in der Neuraark. Diese bildeten nebst den bereits dort zugelassenen Personen — die nicht zugelassenen Juden wurden, aasgewiesen — den Stamm der neumärkischen Judensiedhuw, Die einzelnen Städte erhielten von diesen neuen Siedlerneine bestimmte Anzahl von Familien zugewiesen, ad' Landsberg a. W. 10, Königsberg i. d. Neumfeifc 3, SoMBn 2 Familien usw. Für «Re Erlaubnis, Grundstücke „auf Zeit“ zu erwerben, mußten die neu zugelasaenen Familien 6000 Thaler zahlen, das Schutegeld betrug für jede Person 8 Thaler jährlich und im übrigen mußten die Juden jährlich für 8000 Thaler Waren aus dem Lagerbause entnehmen, das der König 1714 zur Fabrikation inländischer Tuche gagriindet hatte. Über diö Lebensverhäknisse der Juden in Landsberg a. W.. zur ®Ht_ .des Siebenjährigen Krieges gibt, eine Eingabe der do^ttgah Gemeinde vom S. 5. 1761 an den König Friedrich dett Großen Aufschluß. Damals hatten den russischen Truppen . Brandschatzungsgelder gezahlt werden müssen. Die Stadt Landsberg a. W. verlangte ein Viertel der von ihr aufzubringenden Beträge, nämlich 1000 Thaler, von der Judenschaft. Letztere wies in ihrem eben erwähnten Gesuch beschwerdeführend darauf hin, daß in der Stadt nur 40 Judenfamilien, weniger als der 10. Tal der Einwohner, wohnten und deren Vermögen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, so gering sei, daß sie kaum das Schutzgeld aufbringen könnten. Die Geschäfte mit den Russen hätten zwar den Juden großen Nutzen gebracht; jedoch hätten die zudem meist viel wohlhabenderen christlichen Mitbürger dabei viel mehr verdient. Welche Entscheidung «'.er König auf diese Beschwerde getroffen hat, geht aus den Gemeindeakten nicht hervor. Eine Zeit schwerer Belastungen durch Kriegsleistungen war später für die Neumark die Zeit nach dem Vormarsch der französischen Truppen im Jahre 1806 und dem Tilsiter Frieden vom 9. 7. 1807. Über di« Heranziehung der Juden zu den Anforderungen der Franzosen ergeben Akten der jüdischen Gemeinden von Landsberg a. W. und Königsberg i. d. Nm. folgende interessante Einzelheiten: Im Herbst 1807 verlangte die französische Administration die Lieferung von 1500 Decken von „Fries oder gleich gutem wollnem Zeuge“, die 8 Fuß lang und 654 Fuß breit „vollständiges Maaß enthalten“ sollten. Die Neumärkische Kriegs¬ und Domänen-Kammer verteilte nun „in Gefolge Allerhöchster Königl. Befehle und Gleichlautenden der Immediat Friedens Vollziehungs Kommission“ die Lieferungen „naturaliter“ auf die Städte, weil «las platte Land fast unerschwingliche Fourage-Lieferungen leisten müsse. Einen Teil der Deckenlieferungen sollten die Juden der einzelnen Städte aufbringen, u. a. Landsberg a. W. und Königsberg i. Nm. In letzterem Ort wohnten damals 28 Judenfamilien, sie sollten insgesamt 230 Decken liefern. Der Handel mit wollenen Fabrik- und Manufakturwaren war nach dem Generalprivileg vom 17. 4. 1750 den Juden „ohne besondere Commission“ untersagt. Derartige Genehmigungen besaßen in den genannten Gemeinden nur wenige. Die angeforderten Decken wurden aufgekauft und die Kosten auf die Gemeindemitglieder umgelegt. Ein gewisser Gerson Gabriel, der offenbar mit Erkundigungen und mit dem Einkauf beauftragt worden war, schrieb am 10.10.1807 an den Vorsitzenden der Landsberger Gemeinde von Berlin aus, nach der Erklärung des Geh. Oberfinanzrats von Sacken, des Präsidenten der Friedenskommission, müßten die Decken bestimmt geliefert werden, „bloß vielleicht etwas weniger an Zahl“; es werde aber wohl bestimmt werden, daß alle Städte „regulieren“ müßten. Abgeüefert wurden von der Judenschaft in Königsberg am 5. 10. 1807: 149 Decken im Werte von 746 Thlr., 19 Gr., 6 Dr. und von der jüdischen Gemeinde in Landsberg a. W. an ein französisches Lazarett am 20. 10. 1807: 201 Decken im Werte von 954 Thlr., 18 Gr. Die mehrfachen Bemühungen der beiden Gemeinden, Ersatz dieser Beträge von den Städten oder der Regierung zu erlangen, blieben erfolglos. Die Königsberger Gemeinde griff, nachdem sie 1815 und 1825 bereits abgewiesen worden war, im Jahre 1830 die Angelegenheit nochmals auf; ihr Schadensersatz- \ anspruch wurde aber sowohl von der Regierung in Frankfurt a. O. als auch in zweiter Instanz von der Kgl. Immediat-Kommission zur Entscheidung über die aus Kriegsleistungen an Provinzen, Kreise und Kommunen gemachten Ansprüche abgewiesen. Die Begründungen der verschiedenen Anträge lassen erkennen, daß der Verlust des oben erwähnten Betrages für die verhältnismäßig kleine und offenbar wenig leistungsfähige Gemeinde in Königsberg L Nm. noch lange Zeit fühlbar blieb. Die Regierung führte demgegenüber aus, daß die Juden im Jahre 1807 als Schuteju«ien noch nicht die Rechte der übrigen Einwohner der Stadt gehabt, andere Abgaben als die christlichen Staatsbürger hätten leisten müssen, und daß sie auch aus dem Grunde stärker herangezogen worden säen, weil sie vom Militärdienst befreit gewesen seien. (Sie zahlten damals sog. Rekrutengelder, erst das Emanzipationsedikt vom 11. 3. 1812 dehnte die Militärpflicht auf che Juden aus.) Gegenüber der zuletzt angeführten Entscheidung rief die Gemeinde Königsberg i. Nm. noch den König Friedrich Wilhelm III. an, der sich aber nicht zu einer Berücksichtigung des Gesuchs veranlaßt sah, da die Gemeinde den 3

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