Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Journal
- Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Volume
- 15 (1937)
- Issue
- 6 (1.6.1937) inkl. Mitteilungen der Gemeinden (Magdeburg, Duisburg, Halle, Bremen, Nordwestdeutschland, Stettin und Pommern)
- Date
- 1937-06-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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sehen Richter des Supreme Court, einem weiteren Mitglied des Supreme Court oder '-feinem Präsidenten eines District Court und einem palästinensischen Richter. Bei Zivilsachen im Werte von über 500 Pfupd und bei allen Fragen, die dem High Court of Justice Vorgelegen haben, ist ein weiterer Appell an das Judicial Committee of the Privy Council in London möglich, ein teures und zeitraubendes Verfahren, das nur selten und bei ganz grundsätzlichen Fragen in Bewegung gesetzt wird. Die jüdische Hochzeit Von Leo Hirsch. Das Kapitel vom Heiraten ist natürlich das liebenswürdigste im Judenleben. Es ist unendlich lang, obwohl es eigentlich schon im Paradiese begonnen hat, und es ist von ebensolcher Erhabenheit und Würde wie von Anmut, obwohl es nicht immer im Paradiese endet; denn die Ehen werden im Himmel nur geschlossen, aber geführt auf Erden. Und doch hat die jüdische Ehe noch einen Hauch vom Himmlischen. Gibt es etwas Bezaubernderes als eine Braut? Die jüdische ßräutlichkeit ist zugleich etwas Liebenswertes und Heiliges, aller heiterer Ernst und alle Zartheit und Zärtlichkeit ist darin. Das schönste Eigentum der Juden, der Sabbat, wird als Braut vorgestellt, Israel selbst empfindet sich als Bräutigam, der die Braut jeden Freitag Abend mit einem Hymnus empfängt. Wer am Feste der Gesetzesfreude zur Lesung des letzten Abschnitts des Jahres aufgerufen wird, heißt Bräutigam der Thora, wer des Aufrufs zum ersten Abschnitt gewürdigt wird, Bräutigam des Anfangs. Solche Verbildlichung und Heiligung des Bräutlichen durchzieht unsere heiligen Schriften und Gebete, die Verse unserer alten Poeten und die Philosophie unserer Mystik. Die tatsächliche jüdische Eheschließung beginnt mit( nicht minder heiligem Ernst. Den Tag vor der Hochzeit verbringt das Brautpaar nach altem Brauche fastend; bis nach der Trauung, und wäre sie auch am Abend des längsten sommerlichen Tages, nehmen die Brautleute nichts zu sich, es ist ihr Jom Kippur, an dem sie von ihrem ganzen bisherigen Leben sich Rechenschaft geben, um auch seelisch in einer Art von Hochzeitsstaat frisch und festlich rein in den neuen, gemeinschaftlichen' Stand zu treten. Dann endlich neigt sich der schwere, große Tag der Vorbereitung und Erwartung, die Gäste versammeln sich, der Trauhimmel, Chuppa, ist aufgestellt, unter welchem als dem Sinnbild des Heims die Zeremonie vollzogen wird. Nun führt man sie herein, die Braut führt ihr Vater, den Bräutigam seine Mutter, er trägt vielfach, zum ersten Mal, den weißen Kittel. Unter der Chuppa steht der Bräutigam gen Osten, die Braut ihm zur Rechten. Der Rabbiner, der die Trauung vornehmen wird, hält vielleicht noch eine Ansprache; vor ihm stehen zwei Becher mit Wein. Er spricht den Segen über den einen Becher Weines, dann die Segenssprüche über die Brautleute, er reicht dem Bräutigam den Becher, der trinkt vom Wein und reicht ihn der Braut. Nun folgt der eigentliche Trauungsakt. Er besteht darin, daß der Bräutigam im Angesichte wenigstens zweier Trauzeugen der Braut den Ring an den Finger steckt und dazu spricht: „Durch diesen Ring sei mir geheiligt nach dem Gesetze Moses und Israels!“ Man verliest den aramäischen Heiratsvertrag, die Ketuba, und es folgen die sieben Segenssprüche, in denen die Bedeutung des Vorgangs zum Ausdruck kommt. Diese Bedeutung ■ spricht in schlicht symbolischem Stil aller Einzelheiten sich aus. Die Chuppa bedeutet das Heim, das Dach überm Kopf, den äußeren Hausstand. Der weiße Kittel, das Hausherrngewand für den Seder-Abend, den Jom Kippur und — für das Ende, soll daran, gerade an diesem Freudentag, an dieser Lebensfeier daran gemahnen, daß „mitten wir im Leben sind von dem Tod umfangen.“ Der Wein ist der zeremoniöse Weihebeginn jeglichen jüdischen höhenfestes. Der Ring muß nicht von Golde sein, denn er isj kgjn ^chmuckwerk, sondern das Sinnbild des Umschließ.eo? und der Bindung. Aber eben darum ist er ein Unterpfand und soll nicht wertlos sein, obwohl er nicht der Eitelkeit dienen und weder Stein noch Schrift enthalten soll. Die Trauformel ist von lapidarer Kürze, sie enthält in sieben Worten zugleich die persönliche Bindung wie die öffentlich rechtliche nach jüdischem Gesetz, und unser Hauptaugenmerk fällt auf das Wort: „mekuddeschet“, geheiligt, dessen Sinn weit über den des deutschen Wortes „getraut“, angetraut, anvertraut, hinausgeht. Von den Segensprüchen gilt der erste dem zweiten Becher Weines, der wieder zeremoniös einleitet; der zweite Segen, und das ist wahrhaft großer Stil, geht vom Privatvorgang der Eheschließung sogleich ins große Ganze und lobpreist die Weltschöpfung, das Universum, der dritte segnet die Erschaffung des Menschen, der vierte de$ Menschen Gottesebenbildlichkeit. So verengt sich nun wieder der Kreis, um mit der Segnung der Freude von Bräutigam und Braut zu schließen. Daß zwischen diesen sinnbildlichen Handlungen die Ketuba steht, das prosaische,- ja geschäftliche Zeugnis über die Eigentümer der Ehepartner und deren Verteilung und Verfügung für alle menschlichen Zufälle, das wird nur einen Weltfremden erstaunen können. Denn die Eheschließung ist ein erhabener, aber kein romantischer Vorgang, ein Vorgang der Gegenseitigkeit und Fürsorge, die ohne die materielle Vorsorge und Vorverpflichtung nicht recht und vollkommen wäre. Bräutigam und Braut, die beide aus beiden Bechern Wein getrunken haben, wie sie fortan Gutes und Schlimmes zusammen genießen und tragen werden, sind nun Mann und Frau, und das große, festliche Hochzeitsmahl — kann beginnen. Von den verschiedenen Bräuchen beim Mahle, von Musikanten und Spaßmachern, von den Hoch- Antiker jüdischer Trauring Fot. Sonnenfeld ' (aus der Mitte dei 16. Jahrhunderts) 1 zeits-Leibgerichten und Tänzen wäre wohl viel zu singen und zu sagen. Das mag aber ein andermal geschehen, und besser* wäre es noch, wenn jeder es selbst erlebte, denn jeder Jude ist ohnehin eigentlich dazu verpflichtet ~zu heiraten. Von den Freuden des Festes geben zahllose Lieder Kunde, am rührendsten ein altes Volkslied vom Vater, 3