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Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens · 1937-02-01 · 2 (1.2.1937) inkl. Mitteilungen der Gemeinden (Magdeburg, Duisburg, Bremen, Nordwestdeutschland, Tilsit, Halle, Stettin und Pommern) · p. Seite 5

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Journal
Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
Volume
15 (1937)
Issue
2 (1.2.1937) inkl. Mitteilungen der Gemeinden (Magdeburg, Duisburg, Bremen, Nordwestdeutschland, Tilsit, Halle, Stettin und Pommern)
Date
1937-02-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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…/10279732-10279738-10021711--573-3981297
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jüdischen Volkaoefculweseas ist die für diesen Fall erwartete Neuordnung der Beamtenverhältnisse in den Kleingemeinden im Berichtsjahr nnr vereinzelt durchgeführt worden. ‘Die schon im letzten Bericht erwähnte Beanspruchung des Landesverbandes auch durch größere Mittelgemeinden hat im Berichtsjahr weiter zugenommen. Dabei handelte es sich vielfach um darlehensweise gewährte Beihilfen, die infolge unerwarteter Hypotheken- oder Kreditkündigungen besonders seitens öffentlicher Bankinstitute notwendig geworden sind. Im .engsten Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung in den mittleren Gemeinden steht die Frage der BesMarahblnate. Die Mittelgemeinden haben zum größten Teil noch eigene Rabbinate. Manche von ihnen sind jedoch nicht imstande, sie aus eigenen Kräften zu erhalten. Wenn der Landesverband in diesen Fällen seine Hilfe zur Verfügung stellt, so verbindet er damit die Forderung, daß das Rabbinat zum hauptamtlichen Bezirksrabbinat für einen angemessenen Kreis umliegender Gemeinden ausgestaltet wird. Der Verband hat auf diese Weise bereits einen sehr erheblichen Teil seines Generalplans für die Bezirksrabbinate durchgeführt, durch diesen soll die rabbinische Versorgung aller Verbandsgemeinden künftig sichergestellt werden. Im Berichtsjahr sind einige Veränderungen eingetreten: Es hat sich die Notwendigkeit der Neubesetzung des Landrabhinats Oldenburg ergeben. Auf diese Stelle ist Dr. Trepp berufen worden. — Das über ein Jahr verwaist gewesene Provinzialrabbinat Marburg ist mit Hilfe des Landesverbandes wieder besetzt worden; zum Provinzial rabbiner wurde Dr. Peritz aus Schönlanke gewählt. Zum Landrabbiner in Hildesheim wurde Rabbiner Schwarz aus Liegnitz gewählt. Auch dieses Rgbbinat wird künftig unter Mitwirkung des Landesverbandes zu erhalten sein, wobei der südliche Teil des Landrabbinats Hildesheim auftragsweise von dem Rabbinat Göttingen au«, da« gleichfalls vom Landesverband gestützt wird, betreut werden soll. — Das Rabbinat Bonn, das bisher nur Ortsrabbinat war, ist zum Bezirkarabbinat ausgestaltet worden. — Dagegen wurden zwei Bezirksrabbinate im Zuge des Generalplans aufgelöst, und zwar das Rabbinat Landsberg a. d. Warthe, dessen Bezirk künftig zum Teil von Schneidemühl aus betreut wird, zum Teil dem Rabbinat Frankfurt a. d. Oder zugeteilt werden soll. Der bisherige Landsberger Rabbiner, Dr. Plotke, ist rum Berirksrabbiner der Grenzmark in Schneidemühl gewählt worden, nachdem der bisherige Schneidemühler Rabbiner, Dr. Jospe, nach Berlin berufen worden war. — Ferner wurde da« oberschlesische Bezirksrabbinat Groß-Strehlitz aufgelöst; dafür ist das Rabbinat in Oppeln zum Bezirksrabbinat ausgestaltet worden. Von hier aus werden künftig die meisten oberschlesischen Gemeinden betreut. Der Rest ist zum Teil dem Bezirksrabbinat in Oels zugeteilt worden, zum Teil soll er von dem neu zu besetzenden Rabbinat Neiße aus versorgt werden. — Das Rabbinat in Schönlanke ist durch die oben erwähnte Berufung des bisherigen Rabbiners Peritz nach Marburg eingegangen. — Die Stellen in Schönlanke und Landsberg werden als Lehrerstellen weitergeführt. Insgesamt sind in den drei Vierteljahren des Etatjahres 1936 rund RM 180 000,— für direkte Unterstützung der Gemeinden, sei es zur Erhaltung von Lehrerstellen (Religionsunterricht und Gottesdienst), sei es zur Erhaltung von Rabbinerstellen, verausgabt worden. Grundsätzlich werden Zuschüsse des Landesverbandes an Beamte im Dienst nicht gewährt, sondern im Bedürfnisfall den betreffenden Gemeinden entsprechende Zuschüsse bewilligt. Eine direkte Subventionierung erfolgt lediglich an Beamte Ins Rahestaade und Hinterbliebene von Beamten. Auf diesem Gebiete wachsen leider die Anforderungen au den Landesverband infolge der Überalterung der Beamtenschaft ständig. Es sind deshalb entsprechend dem gegenwärtigen Stand der laufenden Bewilligungen in dem neuen Haushaltsplan RM 100 000,— für diese Position vorgesehen worden. Die steigende Tendenz der Pensionsanforderungen hat bekanntlich schon vor zwei Jahren zur Schaffung der Penslonsvenleherang des Landesverbandes geführt, die in der Zwischenzeit, soweit dies unter den gegenwärtigen Umständen möglich war, ausgebaut worden ist. Die aus dieser Einrichtung erwartete Entlastung auf dem Gebiet der Pensionsversorgung kann sich naturgemäß erst in Jahren auszuwirken beginnen. Der Beamtennotfonds diente auch bi der Berichtszeit wieder dazu, besondere außerordentliche Notstände bei stellungslosen Beamten zu überbrücken und die Schaffung einer neuen Existenz für diese Beamten zu ermöglichen. Der Umformungoprozeß, der «ich seit 1933 in allen jüdischen Gemeinden vollzieht, hat während des Berichtsjahres an Intensität zugenommen und deshalb eine Anzahl besonderer organisatorischer Hilfsmaßnahmen für die Gemeinden erforderlich gemacht. Schon auf der letzten Tagung des Großen Rates im April 1936 wurde ein von der Rcchtsabteilung ausgearbeiteter Entwurf eines Abkommens Aber Steuersaaglelek bei Fortzügen angenommen. Diesem Abkommen sind im Berichtsjahr nahezu sämtliche Mitgliedsgemeinden beigetreten. Durch Abmachungen mit den außerpreußischen Verbänden und Gemeinden konnte eine unmittelbare Anwendung dieses Abkommens oder wenigstens die Zusage einer gleichartigen Regelung für das gesamte Reichsgebiet erzielt werden. Schwierigkeiten sind bei der Durchführung der getroffenen Regelung nicht auf getreten. Das .Abkommen ist bereits sehr häufig in Anspruch. genommen worden und hat sich nach übereinstimmenden Erklärungen der großen und kleinen Gemeinden durchaus bewährt. Nachdem bereits vor längerer Zeit die Gemeinden auf die bei Synagogen Verkäufen zu wahrenden Vorschriften hingewiesen worden waren, erschien es bei dem fortdauernden Schrumpfungsprozeß der Gemeinden notwendig, allgemeine Richtlinien für die Verwaltungstätigkeh und insbesondere die Vermügensverwaltamg der Gemetndea zu geben und ferner die bei der Auflösung von Gemeinden geltenden Grundsätze klarzustellen. Da es sich bei den Fragen der Vermögensverwaltung und Liquidation um ein abgeschlossenes neues Arbeitsgebiet handelt, dessen Umfang bereits jetzt sehr erheblich ist, wurde für diese Angelegenheiten eine besondere Abteilung eingerichtet, die die Aufgabe hat, die Gemeinden zu beraten, insbesondere aber ehrenamtliche Beauftragte für kleinere Bezirke einzusetzen ' und diese mit näheren Informationen zu versehen. Dieser Weg der Beauftragung von Einzelpersonen wurde u. a. auch deshalb gewählt, weil die jeweiligen Verhältnisse oft ein sehr schnelles Eingreifen an Ort und Stelle und persönliche Initiative erforderlich machen. Anderseits ist dafür gesorgt, daß die Beauftragten stets im Einvernehmen mit den Provinzialverbänden und Bezirksrabbinaten arbeiten. Auch für die Gemeinden ist es wichtig, die Gewißheit zu haben, daß sich in ihrer Nähe ein mit allen Informationen versehener und mit den Verhältnissen in der Gemeinde vertrauter bevollmächtigter Vertreter des Landesverbandes befindet. Es wurden bisher 28 Vertrauensleute eingesetzt, die ihrerseits auch zur Einsetzung von Unterbevollmächtigten befugt sind. Die Aufgabe der Vertrauensleute besteht zunächst darin, bei den Gemeinden genaue Feststellungen über das Grund- und sonstige Vermögen zu treffen und falsche oder unzweckmäßige Grundbucheintragungen richtigzustellen. Dem wird sich eine laufende Kontrolle dieser Gemeinden anzuschließen haben, damit die Gemeinden auf notwendige Maßnahmen hingewiesen und insbesondere geplante Verkäufe beaufsichtigt werden können. In einigen Fällen wird auf einen Anschluß lebensunfähiger Kleinan größere Nachbargemeinden hinzuarbeiten sein, in anderen Fällen werden Liquidationsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Im Zusammenhänge mit den Maßnahmen zur Vermögensverwaltung der Gemeinden steht die Einrichtung von Saasmelstellen für Thorarollen und Kle Kaodeseh. Die aus dem Inventar von Synagogen stammenden gebrauchsfähigen, häufig wertvollen Kultusgegenstände können nur durch eine systematische Erfassung in besonderen Sammelstellen yor dem Verlust geschützt werden; anderseits kann nur bei einer einheitlichen Weitergabe der Kultusgegenstände an in- und ausländische Gemeinden durch eine Abwicklungsstelle die notwendige Regulierung zur Befriedigung des vorhandenen Bedürfnisses, aber auch zur Vermeidung doppelter Belieferungen erzielt werden. Zu diesem Zwecke sind 12 Sammelstellen eingerichtet worden, die die ihnen aufgegebenen Gegenstände in Empfang nehmen, aufbewahren und den Weiterversand bei Abruf durch die Abwicklungsstelle des Landesverbandes veranlassen. Bei dem Landesverband wird eine Kartei geführt, aus der die Bestände sämtlicher Sammelstellen ersichtlich sind. Die Arbeit erfolgt, soweit es sich um die Bergung von Archivalien usw. handelt, im engen Zusammengehen mit dem Gesamtarchiv der Juden in Deutschland, an dessen Erhaltung der Landesverband durch eine namhafte Subvention beteiligt ist. -Die sich überall auswirkende Wanderbewegung führte den Landesverband zu einer weiteren Maßnahme, durch die einmal eine jederzeitige Gesamtflbersicht über die Aus- und Binnenwanderung ermöglicht werden soll und die, soweit es sich um Binnenwanderung handelt, die Gemeinden in den Stand setzt, die neu hinzugezogenen Mitglieder steuerlich und religiöskulturell zu erfassen. Dieser neugeschaffenen Meldestelle für Birnen- und Auswanderung sollen alle Wegzüge aus den Verbandsgemeinden gemeldet werden. Außerdem erfaßt sie auf Grund von Vereinbarungen mit den beiden hessischen Landesverbänden, sowie mit der Deutsch-Israelitischen Gemeinde Hamburg auch die Wegzüge aus diesen Gebieten. Schließlich ist auf Anregung des Preußenverbandes das Meldewesen in gleicher Weise auch in den süddeutschen Verbänden, sowie in Sachsen und im Bereich des Halberstädter Verbandes eingeführt worden. Die für diese Gebiete vorliegenden Ergebnisse werden künftig der Meldestelle gesammelt in regelmäßigen Zeitabständen zugeleitet werden. Soweit es sich um Binnenwanderung handelt, benachrichtigt die Meldestelle auf Grund der eingehenden Meldungen formularmäßig die Zuzngsgemeinden. Im übrigen werden alle Meldungen am Ende eines jeden Quartals nach den verschiedenen bevölkerungspolitischen Gesichtspunkten statistisch ausgewertet. Im einzelnen kann auf den ausführlichen Bericht über die Ergebnisse des ersten 5

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