Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Journal
- Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Volume
- 14 (1936)
- Issue
- 12 (1.12.1936) inkl. Mitteilungen der Gemeinden (Bremen, Nordwestdeutschland, Tilsit, Magdeburg, Halle, Stettin, Pommern und Duisburg)
- Date
- 1936-12-01
- Page
- Seite 12 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Ein ausverkaufter Bach-Saal, Applaus nach jedem Bild und oft auch bei offener Szene waren' die äußeren Merkmale des Erfolges. Es ist erfreulich, festzustellen, daß die Aufführung ein wirklich künstlerisches Niveau hatte und daß sie vor allem ein sorgfältiges Einstudieren verriet. Gerade die Oper „Doktor und Apotheker“ verrät das starke Charakterisierungsvermögen Dittersdorfs, seinen Humor und sein technisches Können. Wie er Glucks Pathos in den komischen Situationen parodistisch verwendet, verfehlt auch heute nicht seine Wirkung. Den stärksten Anteil an der erfolgreichen Aufführung hal der Dirigent Emst Ewald Gebert, der sowohl das Orchester, als auch die Sänger auf der Bühne, insbesondere in den Ensembleszenen mit großer Präzision, Sicherheit und Stilgefühl leitete. Die- Regie Theo F r o n t s trug dazu bei, dem Ganzen ein flüssiges Tempo zu geben. Dabei muß betont werden, daß die sehr einfach gehaltenen Dekorationen von Helmut Metzger die Arbeit des Regisseurs nicht gerade erleichterten. Walter O 1 i t z k i (Apotheker) und Leo Rohrstock (Doktor) zeichneten die beiden feindlichen Kampfhähne mit der nötigen Charakteristik. Die drei ungleichen Liebhaber fanden in Rieh. Dresdner, Edgar L i ß n e r und Heinrich Korn die richtigen Vertreter. Edith Eisenheimer als Apothekerstochter Leonore und Lilli Heinemann als die muntere Rosalie ernteten Sonderbeifall für ihre Arien und Koloraturen. Thea Stuckenschmidt als strenger Kontrollgeist des Hauses und Werner Simon als Polizeikommissar fügten sich gut in das Gesamtbild ein. Es wäre zu wünschen, daß die große und ernste künstlerische Arbeit, die in dieser Einstudierung steckt, ihre Anerkennung und Belohnung in vielen Wiederholungen vor allem außerhalb Berlins findet. B.-P. “ * Der Kulturbund für Ostwestfalen und angrenzende Gebiete (Sitz Herford) eröffnete in den 10 Anschlußorten Bielefeld, Detmold, Hamm, Herford, Minden, Münster, Oldenburg, Osnabrück, Paderborn und Rheda die diesjährige Spielzeit mit einer großen Veranstaltung. Die Gastspieloper des Reichsverbandes der Jüdischen Kulturbünde und der Künstlerhilfe der Jüdischen Gemeinde Berlin gastierte in obigen Städten mit der Oper „Der Barbier von Bagdad“ in konzertmäßiger Bearbeitung. Die Eignung dieses humorvollen und musikalisch wertvollen Werkes für das Konzert-Podium ist an dieser Stelle schon zur Genüge hervorgehoben worden. Es bleibt die angenehme Aufgabe, den Künstlern für die einwandfreie Aufführung zu danken. Kurt Rahmer mit seinem herrlichen, profunden Baß, die Sopranistin Hildegard Lippstadt mit klangvoller, modulationsfähiger und gepflegter Stimme, Richard Dresdner mit seinem kultivierten, strahlenden Tenor sicherten zusammen mit den übrigen Mitgliedern des Ensembles den unbestritten großen Erfolg des Abends. Die musikalische Leitung lag in den bewährten Händen des hervorragenden Pianisten Waldemar Liachowsky, der den Künstlern ein mitreißender und kon genialer Begleiter war. Die Zuhörer nahmen diesen hp'terbeschwingten Abend mit besonderer Freude auf und dankten durch begeisterten Beifall. Werner Hoffmann-Herford. Amtlicher Teil Anschluß des Anhaitischen Landesverbandes Auf einem Verbandstag des Landesverbandes der Anhaltischen Israelischen Kultusgemeinden, der am 15. November in Dessau stattfand, wurde einstimmig von den Vertretern der jüdischen Gemeinden Anhalts der Anschluß an den Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden beschlossen. Nach einem Bericht über die Arbeit des anhaitischen Verbandes auf den verschiedenen Gebieten seines Aufgabenkreises, den der Verbandsvorsitzende Rechtsanwalt Dr. Sonder (Dessau) erstattete, legte er den Entwurf des Anschlußvertrages vor. Landesrabbiner Dr. Walter (Dessau) brachte den Wunsch zum Aus*» druck, daß der Anschluß zu der notwendigen Verstärkung der religiösen und unterrichtlichen Betreuung der anhaitischen Gemeinden führen möge. Als Vertreter des Preußischen Landesverbandes gab Herr Max Birnbaum (Berlin) einen Überblick über die verschiedenen, in den letzten Jahren ständig sich erweiternden Aufgaben und Arbeiten des Preußischen Landesverbandes, au denen künftig auch die Juden in Anhalt teilnehmen sollen. Nach kurzer Debatte, in der allseits Freude und Genugtuung über den Zusammenschluß sich äußerte, wurde der Vertragsentwurf angenommen, durch den der anhaitische Landesverband mit allen seinen Gemeinden dem Preußischen Landesverband beitritt. Zum Vertreter der anhaitischen Gemeinden im Großen Rat des Preußischen Landesverbandes wurde Rechtsanwalt Dr. Sonder, zu seinem Stellvertreter Landesrabbiner Dr. Walter gewählt. Dr. Klee (Berlin) sprach die Glückwünsche des Preußenverbandes zu dieser Beschlußfassung aus, die erfreulicherweise nicht als Folge einer materiellen Notlage anzusehen sei, sondern vielmehr als ein Ausdruck der Tendenzen, die unter Beiseitelassung alles Trennenden eine Einheitsorganisation der jüdischen Gemeinden in Deutschland schaffen wollen. Am Abend hielt in einer stark besuchten Gemeindeversammlung Dr. Klee einen Vortrag über „Die geschichtliche Aufgabe der jüdischen Gemeinde“, der von den Zuhörern, die besonders zahlreich auch aus den Bezirksgemeinden erschienen waren, mit großem Beifall aufgenommen wurde. Anschluß der Israelitischen Gemeinde Bremen In der am 24. November in Bremen abgehaltenen Sitzung haben Vorstand nnd Gemeinderat der Israelitischen Gemeinde Bremen den vom Preußischen Landesverband vorgelegten Anschluß-Vertrag genehmigt and unterzeichnet Somit hat auch die Israelitische Gemeinde Bremen ihren Anseblaß an den Preußenverband vollzogen. — Mit dem Anschluß Anhalts und Bremens ist nunmehr die Gesamtheit der kleinen Landesverbände Norddeutschlands in den Preußischen Landesverband zusammengeschloeaen. Abkommen über Steuerausgleich bei Fortzügen vom 12. Mai IQ3Ö Das Abkommen hat sich, wie schon jetzt fcstgestellt werden kann und auch gerade von den größeren Gemeinden wiederholt betont worden ist, durchaus bewährt und ist sehr häufig in Anspruch genommen worden. Von der Zweckmäßigkeit der getroffenen Regelung haben sich auch die außer preußischen Gemeinden überzeugt, die inzwischen dem Abkommen beigetreten sind. Wir geben hierdurch bekannt, daß sich dem Abkommen die Deutsch-Israelitische Gemeinde Hamburg, sowie die sämtlichen Anhaitischen Israelitischen Kultusgemeinden, Hessischen Israelitischen Religionsgemeinden, Sächsischen Isiaelitischen Gemeinden angeschlossen haben. Ferner sind dem Abkomen die Badischen Israelitischen Religionsgemeinschaften Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim und die dem Preußischen Landesverband gesetzestreuer Synagogengemeinden angeschlossenen Synagogengemeinden Bergen - Fechenheim, Euskirchen, Groß- Krotzenburg, Hersfeld, Hanau, Schleiden, Wetzlar beigetreten. Ein unmittelbarer Beitritt der Bayrischen Israelitischen Gemeinden, sowie der Württembergischen Israelitischen Religionsgemeinden konnte auf Grund der besonderen dort geltenden Steuergesetze nicht erfolgen; nut dem Verband Bayrischer Israelitischer Gemeinden, München, Herzog - Max- Straße 7, sowie dem Oberrat der Isva?litischen Religionsgemeinschaft Württemberg, Stuttgart W. Königstraße 82, ist jedoch eine Übereinkunft getroffen wurden, wonach im Verhältnis zwischen preußischen und bayerischen oder württembergischen Gemeinden vorkommende Fälle im Wege freundschaftlicher Auseinandersetzung und unter tunlichster Anlehnung an das Steuerausgleichsabkommen geregelt werden sollen. Wir weisen noch darauf hin, daß selbstverständlich nur diejenigen preußischen Gemeinden berechtigt sind, sich auf das Abkommen zu berufen, die ihm durch Abgabe einer Erklärung zu unseren Händen beigetreten sind. Wir sind jederzeit bereit, verbindliche Auskünfte auf Grund der von uns gesammelten Beitrittserklärungen zu erteilen. Im Interesse einer erleichterten Durchführung des Abkommens bitten wir, dessen Bestimmungen genau innezuhalten. Für die Höhe der an die Fortzugsgemeinde während der übergangsfrist abzuführenden Steuern ist die durch die Fortzugsgemeinde erfolgte Feststetzung der Steuern maßgeblich. Eine rückwirkende Geltungskraft für die Zeit vor dem Inkrafttreten (12. Mai 1936) ist dem Abkommen grundsätzlich nicht beigelegt. Aus der Arbeit der Reidisvertretung Über die kürzlich in Frankfurt am Main abgehaltene Tagung des neugeschaffenen Rates bei der Reichsvertretung ist 12