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Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens · 1936-08-01 · 8 (1.8.1936) inkl. Mitteilungen der Gemeinden (Bremen, Nordwestdeutschland, Duisburg, Halle, Magdeburg, Stettin, Pommern und Tilsit) · p. Seite 9

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Journal
Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
Volume
14 (1936)
Issue
8 (1.8.1936) inkl. Mitteilungen der Gemeinden (Bremen, Nordwestdeutschland, Duisburg, Halle, Magdeburg, Stettin, Pommern und Tilsit)
Date
1936-08-01
Page
Seite 9 (sequence 9)
Language
German
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Amtlicher Teil Meldestelle für die jüdische Binnen- und Auswanderung Zur möglichst vollständigen Erfassung der jüdischen Hinnen- und Auswanderung hat der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden die Einrichtung einer Meldestelle für Binnen- und Auswanderung beschlossen. Der Meldestelle sollen von den dem Verband angeschlossenen Gemeinden alle Wegzüge von Gemeindemitgliedern (auch von Kindern und Minderjährigen) regelmäßig gemeldet werden. Der Verband wird diese Meldungen den inländischen Zuzugsgemeinden weitergeben, so daß im Gegensatz zu dem bisherigen Zustand eine genaue Uebersicht über die Binnenwanderung gewonnen und daraus notwendige Folgerungen für die praktische Arbeit der Gemeinden und Organisationen gezogen werden können. Der Preußenverband hat sich mit den ihm nicht angeschlossenen Verbänden zwecks Durchführung einer entsprechenden Regelung in Verbindung gesetzt. Tagung des Verbandes der Synagogengemeinden Westfalens Am 25. Juli hielt der Verband der Synagogengemeinden Westfalens in Hamm einen von vielen Gemeinden beschickten Gemeindetag ab. Nach Begrüßungsworten des Vorsitzenden, Rechtsanwalt Dr. Katzenstein, Bielefeld, erteilte Rabbiner Dr. Krönheim den Geschäftsbericht, aus dem besonders die Bemühungen um den Religionsunterricht hervorzuheben sind. Anschließend daran gab Rabbiner Dr. Kronheim den Bericht über die Tätigkeit des sozialen Ausschusses, dessen größte Leistung die Organisation und Durchführung des jüdischen Winterhilfswerks war. Aus dem Bericht war zu entnehmen, daß 22,5'/« der jüdischen Bevölkerung Westfalens unterstützungsbedürftig ist. Ein ähnliches Bild zeigte der Bericht, den Rechtsanwalt Katzenstein für die Provinzialstelle für jüdische Wirtschaftshilfe gab, der seit kurzem auch eine Auswandererberatungsstelle angegliedert ist. Rabbiner l)r. G a 11 i n e r , Berlin, der als Vertreter des Preußischen Landesverbandes erschienen war, gab eine Übersicht über die Arbeiten und Leistungen des Landesverbandes besonders für die Kleingemeinden, denen der Landesverband durch Errichtung von Bezirksrabbinaten, Wanderbibliotheken, Kulturfahrten und Beihilfen zur Seite steht. Am Nachmittag sprach Professor Cora Berliner „Aus der Arbeit der Reichsvertretung“, wobei sie einen ausführlichen Überblick über die dort geleistete Arbeit gab. Die an den Vortrag sich anschließende Aussprache erstreckte sich auf alle Punkte der Tagesordnung. Rundschreiben des Landesverbandes (Fortsetzung der Zusammenstellung im Gemeindeblatt vom 1. Juni 1935). 6. Das Rundschreiben vom 25. 7. 35 enthielt den Vorschlag, Kinder aus den Kleingemeinden in die größeren Gemeinden während des Sukkothfestes einzuladen. (Vgl. auch Gemeindebl. v. 1. 9. 35.) 7. Auf die beachtlichen Gesichtspunkte bei Synagogenverkäufen wiesen wir in dem Rundschreiben vom 26. 8. 35 hin (abgedruckt im Tätigkeitsbericht für 1935/36 Seite 88). 8. Das Rundschreiben vom 25. 9. 35 diente einer Umfrage nach dem Bestand und den Belastungen des Grundeigentums sämtlicher Gemeinden. 9. Zur Feststellung der Veränderungen in der Seelenzahl und den Steuerverhältnissen der Gemeinden veranstalteten wir eine Eilumfrage am 10. 10. 35. 10. Am 16. 10. 35 richteten wir an alle Auswandernden in den Gemeinden den Aufruf zu freiwilligen Spenden zugunsten eines Reservefonds der Gemeinden, (vgl. Gemeindebl. v. 1. 11. 35). 11. Hinweise auf die Einrichtung der Jüdischen Winterhilfe enthielt ein weiteres Rundschreiben vom 16. 10. 35. 12. Die Festsetzung von Einheitswertbescheiden für Synagogen- und Friedhofsgrundstücke betraf das Rundschreiben vom 25. 10. 35. 13. Die Peßachaktion des Landesverbandes wurde durch ein Rundschr. vom 13. 3. 36 eingeleitet, (vgl. Gemeindebl. vom 1. 4. 36). 14. Über Maßnahmen zur Erhaltung der Denkmäler jüdischer Vergangenheit berichtet das Rundschreiben vom 15. 4. 36. (Vgl. Gemeindeblatt vom 1. 5. 36). , 15. Das Rundschreiben vom 12. 5. 36 betraf das Abkommen über Steuerausgleich bei Fortzügen (vgl. Gemeindeblatt v. 1. 7. 36). 16. Buchgeschenke des Landesverbandes für Barmizwah-Kna: ben kündigte ein Rundschreiben vom 15. 5. 36 an. 17. Ausführliche Richtlinien über die Vermögensverwaltung in den kleinen und mittleren Gemeinden stellte das Rundschreiben vom 20. 5. 36 auf. 18. Die Einrichtung einer Meldestelle für Binnen- und Auswanderung beim Landesverband betraf ein Rundschreiben vom 20. 7. 36. Register des Gemeindeblattes In dem Gemeinde- und Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes, besonders auch in dessen älteren Jahrgängen, befindet sich eine Fülle wichtigen Materials über die Rechtsverhältnisse der Synagogengemeinden, insbesondere über Fragen aus dem Gemeindeverfassungs-, Schul-, Steuer- und Beamtenrecht. Infolge Mangels eines -systematischen Registers war die Benutzung dieses Materials bisher stark erschwert. Wir haben deshalb ein systematisches Register für sämtliche Jahrgänge des Gemeindeblattes hergestellt, das die volle Ausnutzung des dort gesammelten Rechtsmaterials ermöglichen wird. Für alle Gemeinden, die die vollzähligen Jahrgänge des Gemeindeblattes besitzen, wird das Register ein wichtiges Hilfsmittel für deren Auswertung bedeuten. Der Kostenersparnis halber soll dieses Register nur in einer beschränkten Anzahl von Exemplaren vervielfältigt werden. Wir bitten, uns umgehend Bestellungen auf dieses Register, das wir zum Selbstkostenpreis von RM. 1,50 abgeben werden, aufzugeben. Änderung des Verzeichnisses der Verbandstagsabgeordneten Die Abgeordneten Dr. Joseph Schlesinger — Breslau Dr. Max Gach — Berlin Hermann Falkenberg — Berlin Dr. Siegfried Kann — Düsseldorf sind aus dem Verbandstag ausgeschieden. An ihre Stelle sind gemäß §§ 64 und 65 der Wahlordnung für die Wahlen zum Verbandstag Dr. Georg Tarnowski-^- Breslau Dr. A. Metz — Berlin Dr. Fritz Goldschmidt — Berlin Dr. J. Treidel — Koblenz als Abgeordnete festgestellt worden. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden W o 1 f f. Rechtsauskünfte Nadiveranlagung von Kultussteuern Für die Nachveranlagung von Kultusstouern bestimmt § 3, Abs. 3 des Preußischen Gesetzes betr. die Verjährung und Nachforderung von Steuern für Synagogengemeinden v. 9. April 1923: „Geschieht die Besteuerung in der Form von Zuschlägen zu Reichs- oder Staatssteuern, so zieht eine auf Grund der Reichs- oder Staatsgesetze erfolgte Erhöhung oder Ermäßigung der Reichs- oder Staatssteuern die entsprechende Aenderung der Veranlagung der an die. Synagogengemeinde zu entrichtenden Steuer nach sich. In allen Fällen, in denen auf Grund der Reichs- oder Staatsgesetze eine Steuer für eine zurückliegende Zeit festgestellt wird, sind die entsprechenden Steuerzuschläge an die Synagogengemeinden nachzuzahlen.“ Danach können also die Synagogengemeinden in Fällen nachträglicher staatlicher Steuerveranlagungen die 9

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