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Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens · 1936-08-01 · 8 (1.8.1936) inkl. Mitteilungen der Gemeinden (Bremen, Nordwestdeutschland, Duisburg, Halle, Magdeburg, Stettin, Pommern und Tilsit) · p. Seite 10

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Journal
Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
Volume
14 (1936)
Issue
8 (1.8.1936) inkl. Mitteilungen der Gemeinden (Bremen, Nordwestdeutschland, Duisburg, Halle, Magdeburg, Stettin, Pommern und Tilsit)
Date
1936-08-01
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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entsprechenden Kultussteuerzuschläge unbeschränkt nacherheben. Es ist erforderlich, für jedes Jahr den Differenzbetrag festzustellen, der sich unter Zugrundelegung des jeweiligen Steuerbeschlusses nach den berichtigten staatlichen Steuerveranlagungen ergibt. Dem Zensiten kann aus besonderen Gründen in der Zahlungsweise entgegengekommen werden; unter allen Umständen ist aber zunächst eine ordnungsmäßige Nachveranlagung durchzuführen. (Vergl. auch das Urteil des Preuß. Öberverwaltungsgerichts vom 13. 5. 1930 — VII B 5.30 —, das die ausschließliche Anwendbarkeit des obigen Gesetzes auf die Nachforderung der Synagogensteuern bestätigt.) Geburts-, Heirats- und Sterberegister der Juden Gemäß §§ 8 und 9 des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847 hatte die Beglaubigung der Geburts-, Heirats- und Sterbefälle unter den Juden durch Eintragung in ein vom Amtsgericht zu führendes Register zu erfolgen. Nach § 16 dieses Gesetzes genießen die vom Amtsgericht auf Grund des Registers ausgefertigten Atteste öffentlichen Glauben. -Diese Führung der Personenstandsregister durch die Amtsgerichte — die entsprechenden Register für die nichtjüdische Bevölkerung wurden durch die Kirchengemeinden geführt — erfolgte bis zur Einführung der Standesämter im Jahre 1875. Die Ausstellung etwa benötigter Urkunden für die Zeit vor 1875 ist also bei dem Amtsgericht des Geburts- oder Sterbeortes zu beantragen. Arbeitsbücher Durch die dritte Bekanntmachung des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 20. Januar 1936 in Verbindung mit dem Gesetz über die Einführung eines Arbeitsbuches vom 26. Februar 1935 ist die Betriebsgruppe „öffentlicher Dienst und private Dienstleistungen“ zur Einführung des Arbeitsbuches aufgerufen worden. Danach sind die Arbeiter und Angestellten der jüdischen öffentlich-rechtlichen Organisationen, also auch der Synagogengemeinden, verpflichtet, die Ausstellung' eines Arbeitsbuches zu beantragen. Es ist damit zu rechnen, daß in wenigen Monaten eine Beschäftigung von Angestellten in dieser Betriebsgruppe, die kein Arbeitsbuch besitzen, verboten wird. — „Beamte“ benötigen kein Arbeitsbuch. Da in vielen Fällen irrtümlich die Beamteneigenschaft angenommen wird, während es sich in der Mehrzahl der Fälle nur um Angestellte handelt, weisen wir besonders darauf hin, daß jeweils genau nachgeprüft werden muß, ob ein Beamtenverhältnis vorliegt; ob ein Ruhegehalt gewährt wird, ist hierfür nicht entscheidend. Wir empfehlen, in Zweifelsfällen bei uns Rückfrage zu halten. Hadisdiarah für Palästina-Siedler Die vom Palästina-Amt Berlin organisierte Mittelstandshachscharah macht es sich zum Ziel, allen denjenigen, die mit eigenen Mitteln (£P. 1000.— und mehr) in Palästina landwirtschaftlich siedeln wollen, eine systematische Ausbildung zu ermöglichen. Gleichzeitig strebt sie an, die Teilnehmer am Ausbildungslehrgang zu einer Siedlergruppc zusammenzuschließen, deren Ansiedlung von Deutschland aus vorbereitet werden soll. Zunächst stehen hierfür 20 Ausbildungsplätze in Valent i n e n h o f bei Oranienburg zur Verfügung. In dem vorwiegend gärtnerisch genutzten Betrieb wird eine praktische Ausbildung in folgenden Wirtschaftszweigen stattfinden: Gemüsebau, Obstzucht, Geflügelaufzucht, Milchwirtschaft, Milchverwertung, einfache Konservierung, Hauswirtschaft und handwerkliche Schulung. Die praktische Schulung wird durch eine theoretische Ausbildung, sowie durch regelmäßigen Unterricht in Hebräisch und den jüdischen Wissenfächern ergänzt. Die Ausbildungsdauer beträgt 1—lVz Jahre, jedoch wird eine vertragliche Bindung zunächst nur auf ein halbes Jahr verlangt. Die Ausbildungskosten umfassen: Unterbringung, Verpflegung, Wäsche, Unfallversicherung und Unterricht und betragen pro Person RM. 85.— monatlich. Anfragen sind an das Palästina-Amt Berlin, Abteilung Organisation zu richten. Jubiläum in Münstermeifeld Am 4. Juli 1936 beging die Gemeinde Münstermeifeld ihr 50-jähriges Synagogenjubiläum. An der Feier nahmen auch fast alle ehemaligen Gemeindemitglieder teil. Als Vertreter des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden hielt Bezirksrabbiner Dr. Max Vogelstein (Koblenz) eine Ansprache. Kalender für August Sonnabend Aug. 1 1« 13 Waethchanan; Sch. Nachamu Sonntag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Sonnabend » n m >9 99 99 99 2 3 4 5 6 7 8 n 9» » 99 »9 9» 1» 14 15 16 17 18 19 20 Ekew Sonntag w 9 99 21 Montag n 10 »9 22 Dienstag 11 n 23 Mittwoch 12 24 Donnerstag 13 9» 25 Freitag 14 19 26 Sonnabend »* 15 * 27 R’eh: Xeumondsweihe Sonntag n 16 99 28 Montag 17 29 Dienstag 18 30 Rosch Chodesch 1 Mittwoch 19 Elil | Rosch Chodesch 2 Donnerstag » 20 99 2 Freitag »9 21 99 3 Sonnabend ♦5 22 4 Schof tim Sonntag 99 23 *9 5 Montag « 24 m 6 Dienstag 25 7 Mittwoch 26 8 Donnerstag *1 27 99 9 ’ Freitag 28 10 Sonnabend »9 29 99 11 Ki Theze Sonntag 99 30 12 Montag 99 31 99 n Zwecks weitgehender Verbreitung des KALENDERS DER JÜDISCHEN KÜNSTLERHILFE Mil - SMS lltl — IUI werden?tflTltfMfeCÜCr und 'flCUCftHCI gegen lohnende Vergütung an allen größeren und kleineren Plätzen gesucht. Joseph Jastrow, Verlagsbuchhandlung Berlin W 15, Kaiserallee 21 ar.J.ButiMrter’s gwa|| Mr*M« Mr—ilirl. 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