Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Journal
- Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Volume
- 14 (1936)
- Issue
- 2 (1.2.1936) inkl. Mitteilungen der Synagogen-Gemeinde zu Stettin und Pommerns
- Date
- 1936-02-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Verantwortungsbewußtsein, von dem das jüdische Straf* recht erfüllt ist. Nur Männer umfassenden Wissens, religiösen Empfindens, demütiger Bescheidenheit, aber auch ohne körperliche Fehler durften von dem großen Synhedrion in Jerusalem, das zur Zeit des Tempels die Richter im ganzen Lande zu ernennen hatte, zu dieser Ehrenpflicht berufen werden. Da das Alter leicht egoistisch macht und vom Kinderlosen nicht das rechte psychologische Verständnis erwartet werden darf, durften nur verheiratete Männer in der Vollkraft ihrer Jahre ausgewählt werden. Für den Richter, der parteiisch urteilte, galt wie für den falschen Ankläger und den die Wahrheit entstellenden Zeugen das Kulturabend in einer Kleingemeinde ZefdmunQ von Royrner^Untermayor Wiedervergeltungsrecht: sein Spruch wurde an ihm selbst vollstreckt. Aus den sehr zahlreichen und ins Einzelne gehenden Bestimmungen des jüdischen Strafrechts darf nicht auf einen starren Formalismus geschlossen werden. Der Zweck und gute Sinn des feinmaschigen Gesetzeswerkes ist schon an anderer Stelle gewürdigt worden. Hier mag noch darauf hingewiesen werden, daß auch einer Ueberspannung dieses Grundsatzes, die ja nur zu leicht dem gesdnden Rechtsgefühl zuwiderlaufende Entscheidungen herbeiführt, vorgebeugt worden ist. Es steht in der Macht des Gerichtes, soweit es besondere Umstände erfordern, verschärfte oder auch andere Strafen zu verhängen als das Gesetz vorsieht, sowie Handlungen zu bestrafen, die gesetzlich nicht unter Strafe gestellt sind. „Nach Gerechtigkeit, nur nach Gerechtigkeit sollst du streben, damit du leben wirst.“ (5. B. M. cp. 16 v. 20). „Bewahre stets die Gebote des Ewigen, euren Gottes, seine Gesetze und seine Satzungen, die er dir befiehlt. Und du sollst tun, was recht und gut in den Augen des Ewigen ist, auf daß es dir wohl ergehe.“ (5. B. M. cp. 6 v. 17 f). Nicht auf einzelne Bestimmungen des jüdischen Rechts kommt es an, seiner Form nach mag es vielfach veraltet, in manchen Regelungen von neueren Rechtsordnungen übertroffen worden sein. Wesentlich ist der Geist, aus dem heraus dieses Recht geschaffen ist, der Geist, der die jüdische Religion beseelt, der die jüdische Kultur erfüllt: „Gerechtigkeit und Recht die Grundfeste Deines Thrones, Gnade und Beständigkeit ziehen Dir ewig voran.“ (Psalm 89, V. 5). Heimkehr zur Kehillah! Von Dr. Ernst Fraenkel. Alles jüdische Leben in unserer Gegenwart ist Einkehr und Selbstbesinnung, ist erwachtes oder erwachendes Be- . wußtsein vom Werte jüdischer Gemeinschaft, deren letzter Sinn im Wechsel von Geben und Empfangen liegt, ist Wille zur „Kehillah.“ Stärker als in der Großstadt, deren Lärm nur allzu leicht und allzu oft die rufende Stimme im Einzelnen übertönt, empfindet man in den kleinen Gemeinden Wunsch und Sehnsucht nach dem beglückenden Gefühl, Menschen gleichen Schicksals, gleichen .Leids, gleicher Hoffnung und gleichen Willens um und neben sich zu haben. „Alles Leid ist Einsamkeit — und alles Glück Gemeinsamkeit“. Daher wird es immer wieder, wohin man auch im Lande kommt, dankbar begrüßt, daß der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden mitseinen „Kulturfahrten“ jüdischen Menschen in den Orten, die fernab von den Kulturmöglichkeiten unserer Tage liegen, die Gelegenheit nicht nur zur Versammlung, sondern mehr noch: zur innerlichen Sammlung gibt. In Zeiten, da diese Menschen erfüllt sind von der Bewegtheit, die das „Abschiednehmen und sich Wiederfinden“ in ihrem Leben bedeutet, wird der Alltag zur Andachtstunde, dehnt sich auch der kleinste Gemeindesaal zur grenzenlosen Weite, wenn es gelingt, sie, wenn auch nur für einer kurzen Stunde Frist, hinauszuführen über sich selbst, sie im Vergänglichen das Ewige, im Zeitlichen das Zeitlose erkennen und erleben zu lassen. Ueber dem Land zwischen Rhein und ETbe glühten die Farben des Spätherbstes, als wir hinausfuhren ins Hannoversche und Westfälische, um dort vor Männern und Frauen unserer jüdischen Gemeinschaft zu sprechen, um durch die Kunst in die „Gewohnheit ihrer Tage“ das „Ungewöhnliche“ zu bringen. Während wir im Zuge westwärts fahren, steht vor uns die Frage, was man von uns erwarten kann und darf, was wir geben können und geben müssen. Aber kann es Besseres, kann es Tiefergreifendes in diesen Tagen geben, da grauer Nebel noch die Zukunft verhüllt, als aus geschichtlicher Entwicklung jüdisches Schicksal entstehen zu lassen, aus dem Geiste unserer Lehre jüdische Sendung zu deuten? Das ist es, Mazzoth am laufenden Band Zeichnung von Raymer-Untermoyer was jüdische Menschen brauchen: bewußten Stolz auf unsere Vergangenheit, auf die Größe und Einmaligkeit des jüdischen Wegs durch drei Jahrtausende; das ist, was nicht nur mit dem Kopf, sondern mehr noch mit dem Herzen verstanden wird, wenn wir von all dem sprechen, was in dem. Wort liegt: Iwri onauchi — ich bin ein Jude. Das ist es, was dankbar als Ausdruck jüdischen Lebenswillens und jüdischer Lebensbejahung empfangen wird,— 5