Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Journal
- Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Volume
- 14 (1936)
- Issue
- 1 (1.1.1936) inkl. Mitteilungen der Synagogen-Gemeinde zu Stettin und Pommerns
- Date
- 1936-01-01
- Page
- Seite 10 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Untertitel „Ueber religiöse Macht und Judentum“ und ist eine Befürworter in der Gewissensfreiheit Ip der Jubiläum** usgabe, für deren Textgestaltung und Kommentierung der kritische Apparat der, Wissenschaft des Judentums und der neuesten deutschen Literaturforschnng vorbildlich aufgeboten ist liegen drei Bände „Schriften zur Philosophie und Aesthetik“ vor, die außerdem „Phädon“ auch Entlegeneres und Unentdecktes zu Tage fördern; Fritz Bamberger und Leo Straus» zeichnen verantwortlich für diese Bände. Die von Simon Ra widowitsch besorgten „Schriften zum Judentum“ bringen die Arbeiten, die aus Lavaters öffentlichem Versuch, Mendelssohn zum Christentum zu bekehren, hervorgegangen sind, Gutachtliches über das Ritual, über den Judeneid und anderes. Der Bruno Straus» anvertraute Briefwechsel umfaßt bis jetzt die Jahre 1754—1762. Er zeigt Mendelssohn als Mitstrebenden Leasings, , der in ihm stets den ebenbürtigen Diskussionsgenossen \ sah, den Kritiker , der zeitgenössischen Literatur, der offenherzig genug, war, die Einschränkungen, die er an Klopstocks „Messias“ machte, auf seine Religion zurückzuführen, den Mitarbeiter Nicolais, den Talentefinder (Thomas Abbt) und endlich den Liebhaber; die Briefe aus Mendelssohns Verlobungszeit sind kulturgeschichtlich ebenso aufschlußreich wie für Mendelssohns Charakter bezeichnend. L. W. 2. Nene Jugendbücher. Land der Jagend. Das Bach der Klnder-Randschau, Hrsgb. von Kurt Loewenstein. 111. Berlin: Jüd. Rundschau 1936. 112 S. Auch diejenigen, welche die Kinder-Beilagen der Jüdischen Rundschau regelmäßig verfolgt und eifrig gesammelt haben, werden erstaunt sein, wie ganz anders diese Beiträge sich in dem schmucken farbigen Gewände und in schönem Druck hier ausnehmen. Zionistische und nichtzionistische Kinder, oft auch die Erwachsenen, werden in diesem — im doppelten Sinne — „jüngsten“ Palästinabuche mit Spannung und Vergnügen lesen und davon belehrt und bereichert werden, am meisten vielleicht von denjenigen Stücken, welche junge Menschen selbst beigesteuert haben. — Schon vom ersten selbständigen Lesealter der Kinder an zu empfehlen. E. G—n. Jüdische JngendbüchereL Hrsg, von Erich LoewenthaL Berlin: Joachim Goldstein 1935. (Bisher 5 Hefte von je 32 Seiten.) IL 1: Rabbinische Weisheit und jüdische Parabeln. H. 2: Jüd. Lyriker von Heine Ms WerfeL H. 3: Auerbach, Berth.: Kleine Geschichten. H. 4: Juden im Gedicht. H. S: Perez, J. L.: Wundergeschichten. Der Schwerpunkt dieser neuen kleinen Buchreihe liegt beim Deutschunterricht in der jüdischen Schule. Hier füllt sie tatsächlich vorerst eine empfindliche Lücke aus, weil es bisher für die Lehrer eine höchst zeitraubende und wenig erfolgbringende Arbeit bedeutete, jüdische Themen aus deutschem Schrifttum herauszufinden. Am besten wird sich gewiß das Auerbach- und das Perez-Bändchen bewähren, zum Teil auch Heft 1. Die Lyrik wird in der Volksschule schwerer durchzusetzen sein; doch ist manches Gedicht auch stofflich reizvoll genug, um von Jüngeren aufgenommen zu werden. — Auch die weiteren vom Verlag und Herausgeber angezeigten Heftchen versprechen gute und geeignete Lektüre. Obwohl auf dem Gebiete der „deutschen Judendichtung“ größere Vorarbeiten geleistet werden müssen, ehe sich endgültige Sammlungen veranstalten lassen, ist dieser Reihe vorerst weitere Verbreitung zu wünschen. Für eine bessere Druckaufsicht sollte der Verlag — trotz des ganz niedrig gehaltenen Preises — künftig sorgen. Die Auslieferung der Heftchen erfolgt nur direkt durch Joachim Goldstein-Verlag, Berlin-Wilmersdorf, Uhlandstraße 110. E. G—n. Amtlicher Teil Anschluß des Lippischen Landesverbandes an den Preußenverband Nachdem die .Gemeindeverbände Braunschweig, Oldenburg, Thüringen und des Saargebietes sich schon seit längerer Zeit dem Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden angeschlossen haben, hat nunmehr nach eingehenden Vorbereitungen und Verhandlungen, die der Vizepräsident des Preußischen Landesverbandes, R.-A.- Dr. Alfred Klee, geführt hat, der ordentliche Gemeindetag des Landesverbandes 'der Synagogengemeinden in Lippe, der in Anwesenheit von Dr. Klee und dem Sachbearbeiter des Preußenverbandes, Birnbaum, in Detmold am 2. Dezember stattfand, einstimmig beschlossen, sich dem Preußenverband anzuschließen. Die Tagung, die von 22 Vertretern der lippischen Gemeinden beschickt und von dem Vorsitzenden der Detmolder Gemeinde, Direktor Carl Vogel, geleitet war, erledigte die umfangreiche Tagesordnung in freundschaftlich harmonischer Zusammenarbeit. Eine Reihe von Verbandsgesetzen, die vornehmlich auch eine mit Hilfe des Preußischen Landesverbandes durchzuführende Neureglung der Tätigkeit des Bezirkslehrers Prediger Rülf bezwecken, wurde verabschiedet. Zum Nach- - folger des langjährigen Verbandsvorsitzenden Direktor Vogel, äer im März 1935 Detmold verlassen wird, wurde R.-A. Dr. Hirschfeld gewählt. Ueber die am Nachmittag in der Detmolder Synagoge abgehaltene Veranstaltung entnehmen wir einem Bericht der I. T. A. die folgende Darstellung: „R.-A. Dr. Alfred Klee hielt in der überfüllten Synagoge in Detmold einen Vortrag über den „Jüdischen Menschen in der jüdischen Gemeinde“, der von zahlreichen Gästen aus dem ganzen Lande und aus den benachbarten westfälischen Gemeinden wie Bielefeld, Herford und Paderborn besucht war. Die mitreißenden Ausführungen des Redners, die in einem eindringlichen Appell zur Vertiefung des jüdischen Lebens der Gemeinden und der einzelnen Juden gipfelten, machten auf alle Zuhörer einen tiefen Eindruck und hinterließen das Gefühl, daß die Minner, die an der Spitze des Preußenverbandes stehen. . von leidenschaftlicher Sorge um Gedeihen und Zukunft der jüdisches Gemeinschaft in Deutschland erfüllt sind.“ Abzug von Kirchensteuern bei der Einkommensteuer Auszug aus dem Vierten LohnstenersammelerlaB des RFinM. vom 3. Dezember 1935 — S. 2220 — 360 III — (RBesBl. 1935, S. 159) Abschnitt II Ziffer 6. (1) Steuern, die von öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften erhoben werden (Kirchensteuern), gehören § 10 Absatz 1 Ziffer 3 EStG gemäß zu den Sonderausgaben, die vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen sind. Vorausgesetzt ist dabei, daß die Kirchensteuerpflicht auf der* persönlichen Zugehörigkeit zu der betreffenden Religionsgesellschaft beruht (Urteil des Reichsfinanzhofs vom 4. September 1929 VIA 1542/29, Reichssteuerbl. 1929 S. 569). Wird dagegen die Kirchensteuer ausnahmsweise ohne Rücksicht auf Wohnsitz und Zugehörigkeit des Steuerpflichtigen zu einer Religionsgesellschaft von bestimmten Vermögensteilen erhoben, z. B. von einem Grundstück ohne Rücksicht auf das Bekenntnis des Eigentümers, so handelt es sich regelmäßig nicht um Sonderausgaben, sondern um Betriebsausgaben nach § 4 Absatz 3 EStG oder Werbungskosten nach § 9 Ziffer 2 EStG bei andern Einkünften als den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Urteil des Reichsfinanzhofs vom 14. Juni 1928 VIA 575/27, Reichssteuerbl. 1928 S. 343). In diesem Fall kann die Kirchensteuer nicht durch Eintragung eines steuerfreien Betrags auf der Steuerkarte nach § 20 LStDVO berücksichtigt werden. (2) Die Zahlungen an eine Religionsgesellschaft sind nach § 10 Absatz 1 Ziffer 3 EStG, § 20 Absatz 3 Ziffer 3 LStDVO nur dann als Sonderausgaben abzugsflhig, wenn die Religionsgesellschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist und wenn es sich bei den Zahlungen um Steuern handelt (Urteil des Reichsfinanzhofs vom 13. Juli 1932 VI A 633/30, Reichssteuerbl. 1932 S. 853). Dagegen sind freiwillige Leistungen an eine Religionsgesellschaft, mag für sie auch auf Grund sittlicher Pflicht eine gewisse Zwangsläufigkeit gegeben sein, keine Steuern und daher nicht abzugsfähig, auch dann nicht, wenn die Religionsgesellschaft eine - Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (Urteil des Reichs- 10