Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Journal
- Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Volume
- 14 (1936)
- Issue
- 1 (1.1.1936) inkl. Mitteilungen der Synagogen-Gemeinde zu Stettin und Pommerns
- Date
- 1936-01-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Ermittlungen äußert sich zunächst auf Grund derselben ein aus zwei Personen bestehender Beirat gutachtlich zu dem Antrag. Mit diesem Votum gelangt das Material an einen Fünferausschuß, in welchem jeder einzelne Fall vorgetragen wird, und der dann nach Aussprache seine Entscheidung trifft; im allgemeinen vergehen von der Antragstellung bis zur Beschlußfassung durch den Ausschuß, der wöchentlich tagt, nicht mehr als acht Tage. Wenn die Ermittlungen ergeben, daß dem Antragsteller mit den Mitteln, die wir zur Verfügung stellen können, zu helfen ist, und wenn die von ihm gebotenen ■ fc i Hachscharah auf Gut Winkel (In der Konservenfabrik) Gemälde von Poula Neufeld Fot. Abraham Sicherheiten für ausreichend befunden werden, so ist die Entscheidung des Ausschusses nicht schwer. Immer aber wird dabei vorausgesetzt, daß die Persönlichkeit des Antragstellers selbst Gewähr für einen wirtschaftlichen Erfolg bietet. Wir können und wollen kein Sanierungsinstitut für faule Schuldner sein. Deshalb lehnen wir grundsätzlich die Hingabe von Darlehen auch bei ausreichender Sicherheit an solche Personen ab, die in ihrer eigenen Person weder kreditfähig noch kreditwürdig erscheinen. Aus diesen Gründen legen wir auch wesentlichen Wert darauf, daß die mit unsem Darlehnsnehmern vereinbarten Rückzahlungsraten, die für gewöhnlich nach zweimonatlicher Karenzzeit monatlich 10 */• des Darlehnsbetrages ausmachen, ■ sodaß bei pünktlicher Abzahlung die Laufzeit 12 Monate beträgt, pünktlich eingehalten werden. Selbstverständlich nehmen wir auf gutwillige Schuldner weitgehende Rücksicht. Wir scheuen jedoch nicht davor zurück, böswillige Schuldner und Bürgen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln zur Erfüllung ihrer Verpflichtung zu zwingen, wenn der moralische Druck allein nicht ausreicht. Die in allen Wirtschaftszweigen fühlbare Anspannung bringt es mit sich, daß auch kreditwürdige Inhaber gesunder Betriebe die für die Fortführung notwendigen Barmittel nicht zur Verfügung haben und auch nicht auftreiben können, weil alle Hilfsquellen erschöpft sind. Gerade in solchen Fällen sind wir oft genug als letzte Zuflucht in Anspruch genommen worden. Wir mußten mit unseren Mitteln eintreten, weil alle andern Möglichkeiten erschöpft waren. Häufig hatte der Ratsuchende nicht die genügende Energie oder Autorität, um bei Verwandten oder Freunden noch etwas zu erreichen, und ist dankbar, wenn wir ihm diese mitunter auch peinliche Aufgabe abnehmen, womit wir aber wiederum uns selbst häufig genug entlasten. Wo Barmittel allerdings nicht mehr aufgebracht werden können, da sind auch meist schon die sachlichen Hilfsquellen versiegt, vor allem die Beibringung von tauglichen Bürgen, oft aber auch die Möglichkeit der Verpfändung von Wertgegenständen und Wertpapieren. Solche Situationen sind nicht nur für den Hilfssuchenden, sondern auch für *uns die schwersten. Der Wunsch zu helfen, wird durch die zwingende Vorschrift gehemmt, keine Mittel ohne ausreichende Sicherheit hinzugeben. Und doch haben wir in solchen Fällen häufig genug den Weg gefunden, den Ausgleich herbeizuführen, indem wir mit Sachwerten halfen, die uns gleichzeitig zur Sicherheit dienten. Ein Beispiel möge dies erläutern: ein Tapezierer braucht Geld zur Anschaffung einer Zupfmaschine, mit deren Hilfe er die Umsätze seines Betriebes wesentlich erhöhen und den Betrieb wieder rentabel gestalten kann. Sicherheiten sind nicht vorhanden. Wir haben die Maschine gekauft und sie ihm leihweise überlassen. Der Kaufpreis gilt als Darlehn, das in erschwinglichen Raten zurückgezahlt wird. Nach Tilgung des Darlehns wird die Maschine sein Eigentum. Ein anderes Beispiel: ein Klempnermeister, der Aussicht auf größere Aufträge hat, wenn er mit seinen Preisen konkurrenzfähig bleiben kann, muß größere Mengen Weißblech einkaufen, dessen Verteuerung unmittelbar bevorsteht. Auch hier keine Sicherheiten, aber ein gesunder Betrieb und ein zuverlässiger Handwerksmeister. Wir haben das Weißblech gekauft, auf Lager genommen und stellen es dem Petenten auf Abruf gegen Abtretung eines entsprechenden Teiles des Entgeltes für den jeweiligen Auftrag zur Verfügung. Ihm ist geholfen, wir sind gesichert und erhalten unser Geld in nicht allzu langer Zeit zurück In manchen Fällen ist der Kapitalbetrag, der unbedingt nötig wird, wenn die Aktion überhaupt einen Zweck haben soll, so groß, daß wir ihn allein nicht aufbringen können und aufbringen wollen, einmal wegen des Risikos, sodann aber auch im Interesse der Allgemeinheit, das eine Festlegung allzuhoher Beträge für einen Einzelnen nicht zuläßt. Hier lehnen wir nicht etwa ein Eingreifen von vornherein ab, weil es unsere Kräfte übersteigt, sondern wir versuchen, die fehlende Kraft anderweit zu beschaffen. Häufig gelingt es, Verwandte zur Uebernahme eines Teiles des Kapitalbedarfes heranzuziehen, sodaß der Rest für uns tragbar wird. Häufiger sind die Fälle, in denen wir uns mit den beiden anderen Breslauer jüdischen Kreditinstituten zusammentun, um die Hingabe des erforderlichen Kredites zu ermöglichen. Es sind dies das Darlehnsinstitut der Fraenkelschen Stiftungen und die Genossenschaftsbank Iwria. Wie sich die Wohlfahrtspflege nicht auf die Leistung beschränkt, sondern ihre Wirkung durch eine nachgehende Fürsorge kontrolliert und ausbaut, so schließen auch wir unsere Betreuung nicht mit der Hingabe des Darlehns ab. Auch wir üben nachgehende Fürsorge, und zwar nicht so sehr im Interesse unseres Kredites als auch im Interesse seines Nehmers und dessen Existenz. Stellen wir hierbei fest, daß unser Darlehnsnehmer trotz besten Willens zur Innehaltung seiner Verpflichtungen nicht in der Lage ist und daß nicht nur die Rückzahlung des ihm gewährten Darlehns, sondern seine Existenz erneut gefährdet ist, werden sofort die erforderlichen Hilfsmaßnahmen besprochen und eingeleitet. Stellt es sich jedoch hierbei heraus, daß der Schuldner böswillig nicht zahlt und reicht der moralische Druck nicht aus, so werden alle die Maßnahmen getroffen, die zur Sicherung und Rückzahlung erforderlich sind. Unendlich groß ist die Möglichkeit, wenn man es nur versteht, sich in die Lage des Petenten zu versetzen, in ihm das Gefühl zu erwecken, daß ihm auch dann geholfen werden wird, wenn man seine besonderen Wünsche nicht erfüllen kann. Vielfach liegen in solchen Fällen die Dinge so, daß eine finanzielle Hilfe untunlich ist, bevor die Schulden nicht bereinigt oder geordnet sind. Wenn die Prüfung der Situation eine Möglichkeit der Erhaltung der Existenz nach Regelung der Schuldenfrage ergibt, gehen wir an diese heran, verhandeln mit den Gläubigern, versuchen im Wege des Vergleiches einen Nachlaß der Forderung oder eine allgemeine Stillehaltung zu erreichen oder zum mindesten eine Stundung mit der Möglichkeit der Abstoßung durch -Teilzahlung. Besonders notwendig sind in diesem Rahmen Verhandlungen mit den Vermietern der Wohnungen und Geschäftslokale, um die ungestörte äußere Abwicklung des Betriebes zu gewährleisten. Solche Verhandlungen führen wir teils direkt, teils durch unsere Branchenobleute, und wir können mit Befriedigung feststellen, daß wir fast durchweg bei den Gläubigern unserer Petenten auf Verständnis gestoßen 6